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Leer-Bin­gum: Sanie­rungs­of­fen­si­ve star­tet mit Vollsperrungen!

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Sanie­rungs­of­fen­si­ve star­tet: Mas­si­ve Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen in Bin­gum erwartet

Leer-Bin­gum. Auto­fah­rer und Anwoh­ner im Leera­ner Orts­teil Bin­gum müs­sen sich in der kom­men­den Woche auf erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ein­stel­len. Wie die Stadt Leer und die Stadt­wer­ke Leer AöR mit­tei­len, star­tet am Mon­tag, dem 10. August 2026, eine umfang­rei­che Instand­set­zungs­of­fen­si­ve für Stra­ßen im gesam­ten Stadt­ge­biet. Den Auf­takt bil­den umfang­rei­che Bau­maß­nah­men in Bin­gum, die eine Rei­he von Voll­sper­run­gen nach sich ziehen.

Ins­ge­samt steht eine Lis­te von rund 30 Stra­ßen­ab­schnit­ten im gesam­ten Stadt­ge­biet an, die saniert wer­den sol­len. In Bin­gum sind zum Auf­takt acht Abschnit­te betrof­fen: die Zie­ge­lei­stra­ße (auf­ge­teilt in drei Bau­ab­schnit­te), die Gewer­be­stra­ße, die Bing­um­gas­ter Stra­ße sowie die Weiß­dorn­stra­ße, die Rot­dorn­stra­ße und die Von-Bodelschwingh-Straße.

Zügi­ges Ver­fah­ren, aber witterungsabhängig

Die Stadt­wer­ke set­zen bei den Arbei­ten pri­mär auf das soge­nann­te DSK-Ver­fah­ren (Dün­ne Asphalt­deck­schich­ten in Kalt­bau­wei­se). Die­ses Ver­fah­ren gilt als tech­nisch gut geeig­net für die betrof­fe­nen Stra­ßen und hat sich bereits auf Pro­jek­ten wie dem Ost­fries­land-Wan­der­weg bewährt. Es ermög­licht eine wirt­schaft­li­che und deut­li­che Ver­län­ge­rung der Lebens­dau­er der Fahr­bah­nen. Zum Ein­satz kommt eine spe­zi­ell ent­wi­ckel­te DSK-Ein­bau­ma­schi­ne, die das Mate­ri­al direkt auf der Bau­stel­le als kon­ti­nu­ier­li­che Misch- und Ein­bau­ein­heit herstellt.

Die Behör­den wei­sen jedoch aus­drück­lich dar­auf hin, dass der Erfolg die­ses spe­zi­el­len Ver­fah­rens von dau­er­haft geeig­ne­ten Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen abhängt. Die Mate­ria­li­en benö­ti­gen bestimm­te kli­ma­ti­sche Bedin­gun­gen, um ihre lang­le­bi­ge Wir­kung und Halt­bar­keit zu ent­fal­ten. Soll­te das Wet­ter nicht mit­spie­len, kön­nen kurz­fris­ti­ge Ver­schie­bun­gen der Arbei­ten in ein­zel­nen Abschnit­ten erfor­der­lich werden.

 

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Die Voll­sper­run­gen im Detail

Um die Arbei­ten durch­zu­füh­ren, sind ver­kehrs­be­hörd­li­che Maß­nah­men gemäß § 45 der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) not­wen­dig. Dies bedeu­tet zeit­wei­se Voll­sper­run­gen für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr. Der genaue Zeit­plan gestal­tet sich wie folgt:

  • Mon­tag, 10. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Zie­ge­lei­stra­ße (1. Bau­ab­schnitt) Betrof­fen ist der Abschnitt zwi­schen der Ems­stra­ße (B 436) und Zie­ge­lei­stra­ße Nr. 50. Durch die­se Sper­rung sind auch die Zufahr­ten zur Weiß­dorn­stra­ße, Rot­dorn­stra­ße und Von-Bodel­schwingh-Stra­ße dicht. Die Umlei­tung erfolgt über die Ems­stra­ße (B 436), Am Bin­gu­mer Deich und die Ziegeleistraße.

  • Mon­tag, 10. August, und Diens­tag, 11. August 2026 (jeweils 16:00 bis 20:00 Uhr): Gewer­be­stra­ße Gesperrt wird der Bereich zwi­schen Unner­weg und Am Bin­gu­mer Deich. Da die Stra­ße in ihrer gesam­ten Län­ge gesperrt wird, ist kei­ne Umlei­tung vorgesehen.

  • Diens­tag, 11. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Zie­ge­lei­stra­ße (2. und 3. Bau­ab­schnitt) Der zwei­te Abschnitt liegt zwi­schen Bing­um­gas­ter Stra­ße und An der Mat­thäi­kir­che, der drit­te Abschnitt zwi­schen An der Mat­thäi­kir­che und Am Bin­gu­mer Deich. Bei­de Abschnit­te wer­den par­al­lel gesperrt. Eine Umlei­tung wird über die Zie­ge­lei­stra­ße, die Ems­stra­ße (B 436) und Am Bin­gu­mer Deich eingerichtet.

  • Diens­tag, 11. August, und Mitt­woch, 12. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Bing­um­gas­ter Stra­ße Der gesperr­te Abschnitt befin­det sich zwi­schen Zie­ge­lei­stra­ße und Efeu­stra­ße. Die Umlei­tung führt über die Zie­ge­lei­stra­ße und die Efeustraße.

  • Don­ners­tag, 13. August, und Frei­tag, 14. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Weiß­dorn­stra­ße, Rot­dorn­stra­ße, Von-Bodel­schwingh-Stra­ße Die­se Stra­ßen wer­den nach­ein­an­der gesperrt, begin­nend mit der Von-Bodel­schwingh-Stra­ße. Da es sich hier­bei jeweils um Sack­gas­sen han­delt, ist kei­ne Umlei­tung für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr möglich.

Wich­ti­ge Hin­wei­se für Anlie­ger und Rettungskräfte

Trotz der Voll­sper­run­gen gel­ten wich­ti­ge Ausnahmeregelungen:

  1. Die Durch­fahrt für Fahr­zeu­ge des Ret­tungs­diens­tes, der Feu­er­wehr und der Poli­zei ist jeder­zeit gewährleistet.

  2. Fuß­gän­ger kön­nen die Bau­stel­len­be­rei­che jeder­zeit passieren.

  3. Abends und nachts (jeweils ab 20:00 Uhr) wer­den die Sper­run­gen nach Been­di­gung der täg­li­chen Arbei­ten auf­ge­ho­ben, sodass die Durch­fahrt wie­der mög­lich ist.

Die betrof­fe­nen Anlie­ger wer­den zusätz­lich schrift­lich über den genau­en Bau­ab­lauf infor­miert. Anlie­ger, die in den genann­ten Zeit­räu­men zwin­gend auf ihr Kraft­fahr­zeug ange­wie­sen sind, wer­den gebe­ten, die­ses recht­zei­tig außer­halb des gesperr­ten Berei­ches abzu­stel­len. Sofern es der Bau­fort­schritt und die Arbeits­si­cher­heit zulas­sen, wird den Anlie­gern die Zufahrt zu ihren Grund­stü­cken ermöglicht.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit der Anbrin­gung bzw. Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet alle Ver­kehrs­teil­neh­mer und Anlie­ger um Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Arbei­ten und die damit ver­bun­de­nen Einschränkungen.

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