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Leer: Dr.-vom-Bruch-Brücke während des Gallimarktes gesperrt
Dr.-vom-Bruch-Brücke in Leer während des Gallimarktes gesperrt
Wartungsarbeiten im Brückenkeller: Auch Fußgänger und Radfahrer müssen zwei Tage lang ausweichen
Im Zusammenhang mit der Straßensperrung zum diesjährigen Gallimarkt in Leer wird die Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch Rathausbrücke genannt, für mehrere Tage vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt von Mittwoch, 14. Oktober 2026, bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober 2026. Die verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Wartungsarbeiten werden mit der Sperrung verbunden
Die ohnehin erforderliche Sperrung während des Gallimarktes wird gleichzeitig genutzt, um im Brückenkeller der Dr.-vom-Bruch-Brücke notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Für diese Arbeiten muss die Brückenklappe geöffnet werden. Deshalb kommt es an zwei Tagen zu einer zusätzlichen Einschränkung: Am Montag, 19. Oktober, und Dienstag, 20. Oktober 2026, ist die Rathausbrücke jeweils von 8 Uhr bis 16.15 Uhr auch für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt.
Damit müssen in diesem Zeitraum nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger auf eine andere Verbindung ausweichen.
Umleitungen für Auto, Fahrrad und zu Fuß
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt über:
Groninger Straße – An der Seeschleuse – Sägemühlenstraße – Nessestraße.
Fußgänger und Radfahrer werden während der zusätzlichen Sperrzeiten über die Nessebrücke geführt.
Für den Schiffsverkehr hat die Sperrung dagegen keine Auswirkungen: Boote und Schiffe können die Brückendurchfahrt während des gesamten Zeitraums uneingeschränkt nutzen.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Für Verkehrsteilnehmer bedeutet die Sperrung insbesondere während des Gallimarktes und der anschließenden Wartungsarbeiten, dass im Bereich der Innenstadt mit Umwegen und möglichen Behinderungen gerechnet werden muss.
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