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Leer: Dr.-vom-Bruch-Brücke wäh­rend des Gal­li­mark­tes gesperrt

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Dr.-vom-Bruch-Brücke in Leer wäh­rend des Gal­li­mark­tes gesperrt

War­tungs­ar­bei­ten im Brü­cken­kel­ler: Auch Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer müs­sen zwei Tage lang ausweichen

Im Zusam­men­hang mit der Stra­ßen­sper­rung zum dies­jäh­ri­gen Gal­li­markt in Leer wird die Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch Rat­haus­brü­cke genannt, für meh­re­re Tage voll­stän­dig für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gesperrt.

Die Sper­rung gilt von Mitt­woch, 14. Okto­ber 2026, bis ein­schließ­lich Diens­tag, 20. Okto­ber 2026. Die ver­kehrs­be­hörd­li­che Anord­nung erfolgt gemäß § 45 Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO).

War­tungs­ar­bei­ten wer­den mit der Sper­rung verbunden

Die ohne­hin erfor­der­li­che Sper­rung wäh­rend des Gal­li­mark­tes wird gleich­zei­tig genutzt, um im Brü­cken­kel­ler der Dr.-vom-Bruch-Brücke not­wen­di­ge Instand­set­zungs- und War­tungs­ar­bei­ten durchzuführen.

Für die­se Arbei­ten muss die Brü­cken­klap­pe geöff­net wer­den. Des­halb kommt es an zwei Tagen zu einer zusätz­li­chen Ein­schrän­kung: Am Mon­tag, 19. Okto­ber, und Diens­tag, 20. Okto­ber 2026, ist die Rat­haus­brü­cke jeweils von 8 Uhr bis 16.15 Uhr auch für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer voll­stän­dig gesperrt.

Damit müs­sen in die­sem Zeit­raum nicht nur Auto­fah­rer, son­dern auch Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger auf eine ande­re Ver­bin­dung ausweichen.

Umlei­tun­gen für Auto, Fahr­rad und zu Fuß

Für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr wird eine Umlei­tung ein­ge­rich­tet. Sie führt über:

Gro­nin­ger Stra­ße – An der See­schleu­se – Säge­müh­len­stra­ße – Nessestraße.

Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer wer­den wäh­rend der zusätz­li­chen Sperr­zei­ten über die Nes­se­brü­cke geführt.

Für den Schiffs­ver­kehr hat die Sper­rung dage­gen kei­ne Aus­wir­kun­gen: Boo­te und Schif­fe kön­nen die Brü­cken­durch­fahrt wäh­rend des gesam­ten Zeit­raums unein­ge­schränkt nutzen.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit der Anbrin­gung bezie­hungs­wei­se Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.

Für Ver­kehrs­teil­neh­mer bedeu­tet die Sper­rung ins­be­son­de­re wäh­rend des Gal­li­mark­tes und der anschlie­ßen­den War­tungs­ar­bei­ten, dass im Bereich der Innen­stadt mit Umwe­gen und mög­li­chen Behin­de­run­gen gerech­net wer­den muss.

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Lam­pion­fahrt auf dem Hafen am Sams­tag ab 18:45 Uhr (Gegen 19.00 Uhr wird die Rat­haus­brü­cke geöffnet) 
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