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Leer — Sper­rung: “An der Seeschleuse”

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SPERRUNG DER STRASSE “AN DER SEESCHLEUSE

Im Rah­men der Sanie­rungs­ar­bei­ten an der See­schleu­se ist es erfor­der­lich, ein Groß­teil der noch anste­hen­den Arbei­ten bei geöff­ne­ter Klapp­brü­cke durch­zu­füh­ren. Dies hat zur Fol­ge,
dass sämt­li­cher Kraftfahrzeug‑, Rad­fah­rer- und Fuß­gän­ger­ver­kehr in die­ser Zeit dort nicht pas­sie­ren kann.

Aus die­sem Grun­de ist es erfor­der­lich, die Stra­ße „An der See­schleu­se“ in die­sem Bereich für jeg­li­chen Ver­kehr gemäß § 45 StVO voll zu sper­ren. Die Sper­rung beginnt am 06.09.2021
Uhr und dau­ert vor­aus­sicht­lich bis zum 26.09.2021. Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbringung/Aufstellung der Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.

  • Die Umlei­tung für den Fuß­gän­ger und Fahr­rad­ver­kehr erfolgt über die Gro­nin­ger Stra­ße, Neue Stra­ße, Ness­e­stra­ße und Sägemühlenstraße.
  • Der Kraft­fahr­zeug­ver­kehr wird in Rich­tung Hafen über den Stadt­ring umge­lei­tet. Vom Hafen kom­mend, bis 30 t über den Süd­ring, Papen­bur­ger Stra­ße auf die bestehen­de Stadt­ring­um­lei­tung in Rich­tung Weener/Bunde. 
  • Fahr­zeu­ge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht über 30 t wer­den über die Georg­stra­ße, Bahn­hofs­ring, Bre­mer Stra­ße auf die bestehen­de Stadt­ring­um­lei­tung geführt.

 

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