Lokal
Leer: Verkaufsoffener Sonntag am 04.07.2021 — Töpfermarkt
Die Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, den 04.07.2021 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr anlässlich der Veranstaltung 30. Ostfriesischer Töpfermarkt zugelassen.
Die Verkaufsöffnung gilt für folgenden räumlichen Geltungsbereich:
Mühlenstraße, Brunnenstraße, Rathausstraße, Königsstraße, Pferdemarktstraße bis Ecke Kampstraße, Kampstraße, Neue Straße bis Ecke Kampstraße, Am Nesseufer, Am alten Handelshafen, Ledastraße, Georgstraße, Vaderkeborg, Bahnhofsring, Friesenstraße, Heisfelder Straße ab Kreuzung Bummert, Ostersteg, Bgm.-Ehrlenholtz-Straße, Wörde, Norderstraße
Der Bereich umfasst die anliegenden Verkaufsstellen jeweils beider Straßenseiten.
Töpfermarkt am Zollhaus und verkaufsoffener Sonntag in der Innen- und Altstadt
Zu Beginn der Sommerzeit freut sich die Stadt Leer auf den traditionellen Töpfermarkt am 03. und 04.07. auf dem Gelände beim Zollhaus. In diesem Jahr findet bereits die 30. Ausgabe des überregional beliebten Spezialmarktes statt, auf welchem jedes Jahr Aussteller aus dem In- und Ausland vertreten sein werden.
Aufgrund der Vorgaben der Nds. Corona-Verordnung wird der Markt auch in diesem Jahr vom Denkmalplatz auf den Bereich beim Zollhaus verlegt, dort steht im Umfeld genügend Platz zur Verfügung um Vorkehrungen für die Steuerung des Zutritts und für die Wartenden treffen zu können. Für Besucher stehen in unmittelbarer Nähe ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Veranstalterin hat in enger Abstimmung mit der Stadt Leer ein Sicherheits- und Hygienekonzept aufgestellt, welches sich auf dem neuen Veranstaltungsgelände gut umsetzen lässt und insbesondere auch die Regelungen bezüglich der geforderten hygienerechtlichen Bestimmungen enthält.
Am Sonntag, 04.07.21 findet von 13 bis 18 Uhr ergänzend auch der erste verkaufsoffene Sonntag statt. Der 30. Töpfermarkt stellt als Traditionsveranstaltung mit einem weiten Einzugsbereich einen deutlichen Anlass dar, so dass als besonderer Anhang für die Besucher des Töpfermarktes auch eine Verkaufsöffnung in der Innenstadt möglich wird.
Die entsprechende Genehmigung wurde nunmehr erteilt. Der Geltungsbereich dieser Genehmigung erstreckt sich allerdings wie bereits in den Vorjahren, auf den Innen- und Altstadtbereich.
Auch die Verkaufsstellen und gastronomischen Betriebe in der Innen- und Altstadt freuen sich auf diese Möglichkeit und werden sicherstellen, dass alle geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden.
Diese Genehmigung und ein Plan vom Geltungsbereich kann auf der Internetseite der Stadt Leer aufgerufen werden.
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