Lokal
LG Aurich: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig
Mit Urteil vom 01.02.2021 (11 Ks 3/20) hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich als Schwurgericht einen heute 28 Jahre alten Angeklagten aus Aurich wegen des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Dabei hatte die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben angesehen.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte in den Mittagsstunden des 03.07.2020 in der belebten Innenstadt von Aurich mit Tötungsabsicht mittels eines Messers auf den Bruder seiner Lebensgefährtin eingestochen hatte und diesen lebensgefährlich verletzt hatte. Die Gewalttat erfolgte im Kontext familiärer Streitigkeiten infolge der Trennung des Angeklagten von der Schwester des Opfers. Die bei dem Übergriff ebenfalls anwesende Kindesmutter sowie der Säugling blieben unverletzt. Das Leben des Nebenklägers konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.01.2021 (Az. 3 StR 406/21) nunmehr als unbegründet verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Anzeige