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LG Aurich: Urteil wegen ver­such­ten Mor­des rechtskräftig

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Mit Urteil vom 01.02.2021 (11 Ks 3/20) hat­te die 1. Gro­ße Straf­kam­mer des Land­ge­richts Aurich als Schwur­ge­richt einen heu­te 28 Jah­re alten Ange­klag­ten aus Aurich wegen des ver­such­ten Mor­des in Tat­ein­heit mit gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung schul­dig gespro­chen und ihn zu einer Frei­heits­stra­fe von elf Jah­ren ver­ur­teilt. Dabei hat­te die Kam­mer das Mord­merk­mal der Heim­tü­cke als gege­ben angesehen.

Die Kam­mer hat­te fest­ge­stellt, dass der Ange­klag­te in den Mit­tags­stun­den des 03.07.2020 in der beleb­ten Innen­stadt von Aurich mit Tötungs­ab­sicht mit­tels eines Mes­sers auf den Bru­der sei­ner Lebens­ge­fähr­tin ein­ge­sto­chen hat­te und die­sen lebens­ge­fähr­lich ver­letzt hat­te. Die Gewalt­tat erfolg­te im Kon­text fami­liä­rer Strei­tig­kei­ten infol­ge der Tren­nung des Ange­klag­ten von der Schwes­ter des Opfers. Die bei dem Über­griff eben­falls anwe­sen­de Kin­des­mut­ter  sowie der Säug­ling blie­ben unver­letzt. Das Leben des Neben­klä­gers konn­te durch eine Not­ope­ra­ti­on geret­tet werden.

Die gegen die­ses Urteil gerich­te­te Revi­si­on des Ange­klag­ten hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Beschluss vom 11.01.2021 (Az. 3 StR 406/21) nun­mehr als unbe­grün­det verworfen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.


 

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