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LK Leer: 53.780 Euro für neue Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le: CDU kri­ti­siert Entscheidung

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CDU-Kreis­tags­frak­ti­on kri­ti­siert Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le im Land­kreis Leer

CDU spricht von mög­li­cher Dop­pel­struk­tur und stellt Kos­ten von rund 53.780 Euro infra­ge – Mehr­heit aus SPD und Grü­nen setz­te Ein­rich­tung trotz Gegen­stim­men der CDU durch

Leer. Die CDU-Kreis­tags­frak­ti­on im Land­kreis Leer kri­ti­siert die Ein­rich­tung einer zen­tra­len Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le. Nach Dar­stel­lung der CDU wur­de die Ein­rich­tung von der SPD/­Grü­nen-Grup­pe gegen die Stim­men der CDU durch­ge­setzt. Die Christ­de­mo­kra­ten stel­len ins­be­son­de­re den zusätz­li­chen finan­zi­el­len Auf­wand und den tat­säch­li­chen Bedarf infrage.

CDU: Bera­tungs­an­ge­bo­te bereits vorhanden

Die CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Griet­je Oldigs-Nan­nen betont, dass ihre Frak­ti­on grund­sätz­lich dafür sei, Men­schen, die tat­säch­lich von Dis­kri­mi­nie­rung betrof­fen sind, kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung anzubieten.

„Wir sind selbst­ver­ständ­lich dafür, dass Men­schen, die tat­säch­lich von Dis­kri­mi­nie­rung betrof­fen sind, kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung erhal­ten. Genau das gibt es im Land­kreis Leer bereits“, erklärt Oldigs-Nannen.

Nach Dar­stel­lung der CDU gebe es inner­halb der Kreis­ver­wal­tung bereits zahl­rei­che Fach­stel­len, die für unter­schied­li­che For­men von Benach­tei­li­gung und Dis­kri­mi­nie­rung zustän­dig sei­en. Zusätz­lich exis­tier­ten wei­te­re Bera­tungs­an­ge­bo­te im Kreis­ge­biet sowie die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des.

Bei Fäl­len von Mehr­fach­dis­kri­mi­nie­rung sol­len die bestehen­den Fach­stel­len nach Anga­ben der CDU bereits mit­ein­an­der kooperieren.

CDU ver­weist auf fünf bis acht Anfra­gen pro Jahr

Beson­ders kri­tisch bewer­tet die CDU eine von der Kreis­ver­wal­tung vor­ge­nom­me­ne Bedarfs­ana­ly­se. Nach Anga­ben der Christ­de­mo­kra­ten habe eine haus­in­ter­ne Abfra­ge erge­ben, dass bei den ent­spre­chen­den Stel­len jähr­lich ledig­lich fünf bis maxi­mal acht Anfra­gen eingingen.

Nach Dar­stel­lung der CDU hät­ten die­se Anfra­gen teil­wei­se zudem gar kei­nen tat­säch­li­chen Dis­kri­mi­nie­rungs­tat­be­stand betroffen.

„Die­se Zah­len spre­chen nicht für den Auf­bau einer neu­en, zen­tra­len Stel­le. Sie spre­chen viel­mehr dafür, die vor­han­de­nen Struk­tu­ren wei­ter sinn­voll zu nut­zen“, so Oldigs-Nannen.

Die CDU-Frak­ti­on sehe ange­sichts die­ser Zah­len kei­nen aus­rei­chen­den Bedarf für eine zusätz­li­che zen­tra­le Struk­tur. Wenn nur weni­ge Fäl­le vor­lä­gen und bereits fach­lich zustän­di­ge Stel­len vor­han­den sei­en, sei eine zusätz­li­che Stel­le aus ihrer Sicht weder wirt­schaft­lich noch orga­ni­sa­to­risch überzeugend.

Rund 53.780 Euro jähr­li­cher Aufwand

Neben dem grund­sätz­li­chen Bedarf stellt die CDU auch die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen in den Mit­tel­punkt ihrer Kritik.

Nach Anga­ben der CDU bezif­fe­re die Kreis­ver­wal­tung den Auf­wand für eine kreis­in­ter­ne zen­tra­le Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le auf rund 53.780 Euro.

In die­ser Sum­me sei­en unter ande­rem Per­so­nal­kos­ten, Sach- und Ver­wal­tungs­kos­ten, Öffent­lich­keits­ar­beit sowie eine pau­schal ange­setz­te exter­ne Rechts­be­ra­tung enthalten.

„Mehr als 50.000 Euro für eine frei­wil­li­ge zusätz­li­che Leis­tung sind in der aktu­el­len Haus­halts­si­tua­ti­on kein Pap­pen­stiel“, erklärt Oldigs-Nannen.

Ange­sichts der finan­zi­el­len Situa­ti­on des Land­krei­ses müs­se aus Sicht der CDU bei sämt­li­chen Aus­ga­ben geprüft wer­den, ob die­se tat­säch­lich not­wen­dig sei­en und aus­rei­chend begrün­det wer­den könnten.

„Jeder Euro, den der Land­kreis aus­gibt, muss ange­sichts der finan­zi­el­len Lage gut begrün­det sein. Bei einer neu­en Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le ist die­se Begrün­dung aus unse­rer Sicht nicht erbracht“, so die CDU-Fraktionsvorsitzende.

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Streit um mög­li­che Doppelstrukturen

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt der CDU ist die aus ihrer Sicht ent­ste­hen­de Doppelstruktur.

Nach Dar­stel­lung der Frak­ti­on kom­me auch die Kreis­ver­wal­tung zu dem Ergeb­nis, dass eine Bün­de­lung sämt­li­cher The­men rund um Dis­kri­mi­nie­rung bei einer zen­tra­len Stel­le auf­grund feh­len­der Per­so­nal­res­sour­cen weder mög­lich noch sinn­voll sei.

Die Bera­tung fin­de bereits unmit­tel­bar bei den jeweils zustän­di­gen Fach­stel­len statt. Bei Fäl­len von Mehr­fach­dis­kri­mi­nie­rung sei eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Fach­stel­len vorgesehen.

Für die CDU ergibt sich dar­aus ein Widerspruch.

„Es ist wider­sin­nig, auf der einen Sei­te fest­zu­stel­len, dass die vor­han­de­nen Struk­tu­ren funk­tio­nie­ren und eine zen­tra­le Bün­de­lung nicht sinn­voll ist, und auf der ande­ren Sei­te trotz­dem eine neue Stel­le schaf­fen zu wol­len“, sagt Oldigs-Nannen.

CDU will Umset­zung kri­tisch begleiten

Die CDU-Kreis­tags­frak­ti­on hat nach eige­nen Anga­ben gegen die Ein­rich­tung der zusätz­li­chen Stel­le gestimmt. Die Frak­ti­on erwar­tet von der Mehr­heits­frak­ti­on, dass die­se ange­sichts der finan­zi­el­len Situa­ti­on des Land­krei­ses ent­spre­chen­de Prio­ri­tä­ten setzt.

Die CDU kün­digt zugleich an, die Umset­zung der zusätz­li­chen frei­wil­li­gen Aus­ga­be kri­tisch zu beglei­ten.

Dabei gehe es nach Dar­stel­lung der Frak­ti­on nicht dar­um, die Bedeu­tung des The­mas Dis­kri­mi­nie­rung grund­sätz­lich infra­ge zu stel­len. Viel­mehr müs­se auch bei wich­ti­gen gesell­schafts­po­li­ti­schen The­men zwi­schen not­wen­di­gen Leis­tun­gen und zusätz­li­chen Ange­bo­ten unter­schie­den werden.

„Gera­de in Zei­ten knap­per Kas­sen ist es unse­re Ver­ant­wor­tung, sehr genau zwi­schen not­wen­di­gen Leis­tun­gen und poli­tisch wün­schens­wer­ten zusätz­li­chen Ange­bo­ten zu unter­schei­den. Das gilt auch für gute und wich­ti­ge The­men. Gute Absich­ten allein erset­zen kei­ne Bedarfs­ana­ly­se und kei­ne soli­de Finan­zie­rungs­ent­schei­dung“, erklärt Oldigs-Nan­nen abschließend.

Die vor­lie­gen­de Kri­tik und die genann­ten Bewer­tun­gen stam­men aus der Pres­se­mit­tei­lung der CDU-Kreis­tags­frak­ti­on. Anga­ben zur Ent­schei­dung des Kreis­ta­ges, zur kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le und zur Posi­ti­on der Mehr­heits­frak­tio­nen sind in der vor­lie­gen­den CDU-Mit­tei­lung nicht enthalten.

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