Lokal

Mas­ken­pflicht in der Innen­stadt von Leer wird gelockert

Veröffentlicht

am

 
Land­kreis Leer erlässt neue All­ge­mein­ver­fü­gung für Fuß­gän­ger­zo­ne und Bahnhofsvorplatz
 
Die Mas­ken­pflicht zum Schutz vor Coro­na-Infek­tio­nen in der Innen­stadt von Leer wird gelo­ckert. Das kün­digt der Land­kreis in einer Pres­se­mit­tei­lung an. Die Ver­wal­tung hat eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die am Sonn­abend in den hie­si­gen Tages­zei­tun­gen ver­öf­fent­licht wird und am Sonn­tag in Kraft tritt. Sie ist zunächst befris­tet bis zum 4. Juni.
 
Ab Sonn­tag, 23. Mai, gel­ten fol­gen­de Regelungen: 
 
Die Mas­ken­pflicht besteht wei­ter­hin in der Müh­len­stra­ße (Fuß­gän­ger­zo­ne) zwi­schen dem Bahnhofsring/Friesenstraße und der Wör­de sowie auf dem Bahnhofsvorplatz.
In der Fuß­gän­ger­zo­ne muss eine Mund-Nase-Bede­ckung in der Zeit zwi­schen 10 und 19 Uhr getra­gen wer­den, auf dem Bahn­hofs­vor­platz zwi­schen 10 und 22 Uhr.
In der Brun­nen­stra­ße und der Rat­haus­stra­ße ent­fällt die Maskenpflicht.
 
Aus Sicht der Kreis­ver­wal­tung kann die gel­ten­de Ver­fü­gung, die bis­lang das Tra­gen einer Schutz­mas­ke zwi­schen 7 und 23 Uhr vor­schreibt, gelo­ckert wer­den, weil sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Land­kreis Leer abge­schwächt hat.
 
Für eine kom­plet­te Auf­he­bung sieht der Land­kreis aller­dings noch kei­nen Anlass. Denn die Locke­run­gen im Ein­zel­han­del, in der Gas­tro­no­mie und im Tou­ris­mus füh­ren dazu, dass sich sowohl in der Fuß­gän­ger­zo­ne wie auf dem Bahn­hofs­vor­platz wie­der deut­lich mehr Men­schen auf engem Raum auf­hal­ten. Um das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu ver­rin­gern, soll es min­des­tens bis zum 4. Juni 2021 bei der Mas­ken­pflicht zum Schutz vor einer Anste­ckung mit dem Coro­na-Virus blei­ben. Die All­ge­mein­ver­fü­gung könn­te, je nach wei­te­rer Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens, ver­län­gert werden.
 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen