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Maskenpflicht in der Innenstadt von Leer wird gelockert
Landkreis Leer erlässt neue Allgemeinverfügung für Fußgängerzone und Bahnhofsvorplatz
Die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona-Infektionen in der Innenstadt von Leer wird gelockert. Das kündigt der Landkreis in einer Pressemitteilung an. Die Verwaltung hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am Sonnabend in den hiesigen Tageszeitungen veröffentlicht wird und am Sonntag in Kraft tritt. Sie ist zunächst befristet bis zum 4. Juni.
Ab Sonntag, 23. Mai, gelten folgende Regelungen:
Die Maskenpflicht besteht weiterhin in der Mühlenstraße (Fußgängerzone) zwischen dem Bahnhofsring/Friesenstraße und der Wörde sowie auf dem Bahnhofsvorplatz.
In der Fußgängerzone muss eine Mund-Nase-Bedeckung in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr getragen werden, auf dem Bahnhofsvorplatz zwischen 10 und 22 Uhr.
In der Brunnenstraße und der Rathausstraße entfällt die Maskenpflicht.
Aus Sicht der Kreisverwaltung kann die geltende Verfügung, die bislang das Tragen einer Schutzmaske zwischen 7 und 23 Uhr vorschreibt, gelockert werden, weil sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Leer abgeschwächt hat.
Für eine komplette Aufhebung sieht der Landkreis allerdings noch keinen Anlass. Denn die Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Tourismus führen dazu, dass sich sowohl in der Fußgängerzone wie auf dem Bahnhofsvorplatz wieder deutlich mehr Menschen auf engem Raum aufhalten. Um das Infektionsrisiko zu verringern, soll es mindestens bis zum 4. Juni 2021 bei der Maskenpflicht zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bleiben. Die Allgemeinverfügung könnte, je nach weiterer Entwicklung des Infektionsgeschehens, verlängert werden.