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Messerangriff in Rhauderfehn: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung – Urteil rechtskräftig
Messerangriff in Rhauderfehn: Urteil wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung rechtskräftig
Das Urteil gegen eine heute 65-jährige Frau wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Angeklagten verworfen. Damit bleibt die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren bestehen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie das Landgericht mitteilt, hatte die 1. Große Strafkammer die Frau bereits am 7. Mai 2026 verurteilt (Az. 11 Ks 13/25). Gegen dieses Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf diese mit Beschluss vom 6. Oktober 2026 als unbegründet (Az. 7 StR 98/26). Bei der Überprüfung des Urteils seien keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten festgestellt worden.
Messerangriff nach stundenlangem Alkoholkonsum in Rhauderfehn
Im Mittelpunkt des Strafverfahrens stand ein Vorfall aus dem Februar 2025. Die Angeklagte hatte damals in ihrer Wohnung in Rhauderfehn gemeinsam mit einem Bekannten über mehrere Stunden erhebliche Mengen Alkohol getrunken.
Aus einem nicht näher bekannten Anlass nahm die Frau im Laufe der Nacht eine Weinflasche und schlug dem Mann unvermittelt auf den Hinterkopf. Anschließend stach sie ihm mit einem Küchenmesser in die rechte Gesichtshälfte. Dabei erkannte sie nach den Feststellungen des Gerichts die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs und nahm diese zumindest billigend in Kauf.
Der Geschädigte erlitt eine tiefe, mehrere Zentimeter lange Verletzung an der Wange. Einen weiteren Messerangriff konnte er abwehren. Anschließend brach der stark alkoholisierte Mann körperlich zusammen und blieb im Wohnzimmer neben dem Sofa liegen. Von weiteren Angriffen nahm die Angeklagte danach Abstand.
Später informierte sie selbst die Rettungsleitstelle. Daraufhin trafen Rettungsdienst und Polizei in der Wohnung ein und fanden den verletzten Mann vor. Der Geschädigte überlebte den Angriff.
Gericht konnte vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen
Bei der rechtlichen Bewertung spielte der Alkoholkonsum der Angeklagten eine entscheidende Rolle. Die Strafkammer konnte nicht ausschließen, dass ihre Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt vollständig aufgehoben war.
Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Frau bereits zu Beginn des Alkoholkonsums damit gerechnet und zumindest billigend in Kauf genommen hatte, durch den Alkohol in einen Zustand erheblicher oder sogar vollständiger Einschränkung ihrer Steuerungsfähigkeit zu geraten.
Deshalb erfolgte hinsichtlich des Messerangriffs keine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Gewaltdelikts, sondern wegen vorsätzlichen Vollrauschs.
Nachbarin bereits im Dezember 2024 mit Messer bedroht
Ein weiterer Teil des Verfahrens betraf einen Vorfall aus dem Dezember 2024. Damals hatte die Angeklagte eine Nachbarin im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit einem Küchenmesser bedroht. Auch wegen dieser Tat wurde sie verurteilt.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und umfangreiche Auflagen
Das Landgericht verhängte gegen die heute 65-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte deren Vollstreckung zur Bewährung aus. Zusätzlich ordnete die Kammer umfangreiche Bewährungsauflagen und Weisungen an.
Dazu gehören insbesondere:
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die Unterstellung unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers,
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ein vollständiges Alkoholverbot,
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die Teilnahme an einer stationären Alkoholentzugstherapie,
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die Ableistung von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2026 ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten blieb ohne Erfolg.
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