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Mes­ser­an­griff in Rhau­der­fehn: Zwei Jah­re Frei­heits­stra­fe auf Bewäh­rung – Urteil rechtskräftig

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Mes­ser­an­griff in Rhau­der­fehn: Urteil wegen vor­sätz­li­chen Voll­rauschs und Bedro­hung rechtskräftig

Das Urteil gegen eine heu­te 65-jäh­ri­ge Frau wegen vor­sätz­li­chen Voll­rauschs und Bedro­hung ist rechts­kräf­tig. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat die Revi­si­on der Ange­klag­ten ver­wor­fen. Damit bleibt die vom Land­ge­richt ver­häng­te Gesamt­frei­heits­stra­fe von zwei Jah­ren bestehen. Die Stra­fe wur­de zur Bewäh­rung ausgesetzt.

Wie das Land­ge­richt mit­teilt, hat­te die 1. Gro­ße Straf­kam­mer die Frau bereits am 7. Mai 2026 ver­ur­teilt (Az. 11 Ks 13/25). Gegen die­ses Urteil hat­te die Ange­klag­te Revi­si­on ein­ge­legt. Der Bun­des­ge­richts­hof ver­warf die­se mit Beschluss vom 6. Okto­ber 2026 als unbe­grün­det (Az. 7 StR 98/26). Bei der Über­prü­fung des Urteils sei­en kei­ne Rechts­feh­ler zum Nach­teil der Ange­klag­ten fest­ge­stellt worden.

Mes­ser­an­griff nach stun­den­lan­gem Alko­hol­kon­sum in Rhauderfehn

Im Mit­tel­punkt des Straf­ver­fah­rens stand ein Vor­fall aus dem Febru­ar 2025. Die Ange­klag­te hat­te damals in ihrer Woh­nung in Rhau­der­fehn gemein­sam mit einem Bekann­ten über meh­re­re Stun­den erheb­li­che Men­gen Alko­hol getrunken.

Aus einem nicht näher bekann­ten Anlass nahm die Frau im Lau­fe der Nacht eine Wein­fla­sche und schlug dem Mann unver­mit­telt auf den Hin­ter­kopf. Anschlie­ßend stach sie ihm mit einem Küchen­mes­ser in die rech­te Gesichts­hälf­te. Dabei erkann­te sie nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts die Mög­lich­keit eines töd­li­chen Aus­gangs und nahm die­se zumin­dest bil­li­gend in Kauf.

Der Geschä­dig­te erlitt eine tie­fe, meh­re­re Zen­ti­me­ter lan­ge Ver­let­zung an der Wan­ge. Einen wei­te­ren Mes­ser­an­griff konn­te er abweh­ren. Anschlie­ßend brach der stark alko­ho­li­sier­te Mann kör­per­lich zusam­men und blieb im Wohn­zim­mer neben dem Sofa lie­gen. Von wei­te­ren Angrif­fen nahm die Ange­klag­te danach Abstand.

Spä­ter infor­mier­te sie selbst die Ret­tungs­leit­stel­le. Dar­auf­hin tra­fen Ret­tungs­dienst und Poli­zei in der Woh­nung ein und fan­den den ver­letz­ten Mann vor. Der Geschä­dig­te über­leb­te den Angriff.

Gericht konn­te voll­stän­di­ge Auf­he­bung der Steue­rungs­fä­hig­keit nicht ausschließen

Bei der recht­li­chen Bewer­tung spiel­te der Alko­hol­kon­sum der Ange­klag­ten eine ent­schei­den­de Rol­le. Die Straf­kam­mer konn­te nicht aus­schlie­ßen, dass ihre Steue­rungs­fä­hig­keit zum Tat­zeit­punkt voll­stän­dig auf­ge­ho­ben war.

Aller­dings stell­te das Gericht fest, dass die Frau bereits zu Beginn des Alko­hol­kon­sums damit gerech­net und zumin­dest bil­li­gend in Kauf genom­men hat­te, durch den Alko­hol in einen Zustand erheb­li­cher oder sogar voll­stän­di­ger Ein­schrän­kung ihrer Steue­rungs­fä­hig­keit zu geraten.

Des­halb erfolg­te hin­sicht­lich des Mes­ser­an­griffs kei­ne Ver­ur­tei­lung wegen eines vor­sätz­li­chen Gewalt­de­likts, son­dern wegen vor­sätz­li­chen Vollrauschs.

Nach­ba­rin bereits im Dezem­ber 2024 mit Mes­ser bedroht

Ein wei­te­rer Teil des Ver­fah­rens betraf einen Vor­fall aus dem Dezem­ber 2024. Damals hat­te die Ange­klag­te eine Nach­ba­rin im Trep­pen­haus eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses mit einem Küchen­mes­ser bedroht. Auch wegen die­ser Tat wur­de sie verurteilt.

Zwei Jah­re Frei­heits­stra­fe auf Bewäh­rung und umfang­rei­che Auflagen

Das Land­ge­richt ver­häng­te gegen die heu­te 65-Jäh­ri­ge eine Gesamt­frei­heits­stra­fe von zwei Jah­ren und setz­te deren Voll­stre­ckung zur Bewäh­rung aus. Zusätz­lich ord­ne­te die Kam­mer umfang­rei­che Bewäh­rungs­auf­la­gen und Wei­sun­gen an.

Dazu gehö­ren insbesondere:

  • die Unter­stel­lung unter die Auf­sicht eines Bewährungshelfers,

  • ein voll­stän­di­ges Alkoholverbot,

  • die Teil­nah­me an einer sta­tio­nä­ren Alkoholentzugstherapie,

  • die Ableis­tung von 200 Stun­den gemein­nüt­zi­ger Arbeit.

Mit der Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs vom 6. Okto­ber 2026 ist das Urteil des Land­ge­richts rechts­kräf­tig. Die Revi­si­on der Ange­klag­ten blieb ohne Erfolg.

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