Wirtschaft

Mil­li­ar­den-För­de­rung für E‑Autos: Wer­den die Mit­tel zum schnel­len „Wind­hund­ren­nen“?

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Wie vie­le Kom­mu­nen stellt auch die Stadt Leer in Ost­fries­land die Wei­chen auf E‑Mobilität und baut ihre Lade­infra­struk­tur kon­se­quent aus. An der Kupen­warf sind acht neue Lade­punk­te ent­stan­den. „Vor allem im Zen­trum sind wir damit für die Zukunft her­vor­ra­gend auf­ge­stellt“, sag­te Bür­ger­meis­ter Claus-Peter Horst bei einem Vor-Ort-Ter­min mit Ste­fan Becker, Bau­ko­or­di­na­tor der EWE Go GmbH aus Oldenburg.

Mil­li­ar­den-För­de­rung für Elek­tro­au­tos: Alle Fak­ten zum neu­en Pro­gramm ab 2026

Mit einem Bud­get von ins­ge­samt drei Mil­li­ar­den Euro aus dem Kli­ma- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds hat die Bun­des­re­gie­rung den Neu­start der E‑Au­to-Kauf­för­de­rung beschlos­sen. Das Pro­gramm, das vor­aus­sicht­lich bis zum Jahr 2029 läuft und für rund 800.000 Fahr­zeu­ge aus­reicht, setzt auf eine sozia­le Staf­fe­lung. Hier sind die detail­lier­ten Fak­ten und Zah­len im Überblick.

Wer wird geför­dert? (Ein­kom­mens­gren­zen)

Die För­de­rung rich­tet sich aus­schließ­lich an Pri­vat­per­so­nen. Maß­geb­lich ist das zu ver­steu­ern­de Haus­halts­jah­res­ein­kom­men (zvE). Als Nach­weis dient der Durch­schnitt der zwei aktu­ells­ten Steu­er­be­schei­de, die maxi­mal drei Jah­re alt sein dürfen.

  • Grund­gren­ze: Maxi­mal 80.000 Euro zvE pro Haushalt.

  • Fami­li­en-Bonus: Die Ein­kom­mens­gren­ze steigt um 5.000 Euro pro Kind (unter 18 Jah­ren) auf maxi­mal 90.000 Euro (bei zwei oder mehr Kindern).

Wie hoch ist die För­de­rung? (Rechen­bei­spie­le)

Die För­der­sum­me setzt sich aus einer Basis­för­de­rung und ver­schie­de­nen Sozi­al- sowie Fami­li­en­zu­schlä­gen zusammen.

1. Basis­för­de­rung nach Fahrzeugtyp:

  • Rei­ne Elek­tro­au­tos (BEV): 3.000 Euro.

  • Plug-in-Hybri­de (PHEV) & Ran­ge-Exten­der (REEV): 1.500 Euro.

    (Bedin­gung für PHEV/REEV bis Juni 2027: Max. 60g CO2/km oder mind. 80 km elek­tri­sche Reichweite).

2. Zusätz­li­che Sozial-Staffelung:

  • Ein­kom­men unter 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zuschlag.

  • Ein­kom­men unter 45.000 Euro: + wei­te­re 1.000 Euro (ins­ge­samt + 2.000 Euro Sozial-Zuschlag).

3. Kin­der­zu­schlag:

  • Pro Kind unter 18 Jah­ren: + 500 Euro (maxi­mal 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern).

Haus­halts-Kon­stel­la­ti­on Max. För­de­rung (BEV) Max. För­de­rung (PHEV/REEV)
Ein­kom­men bis 45.000 € + 2 Kinder 6.000 Euro 4.500 Euro
Ein­kom­men bis 60.000 € + 1 Kind 4.500 Euro 3.000 Euro
Ein­kom­men bis 80.000 € ohne Kinder 3.000 Euro 1.500 Euro

 

Die Info­gra­fik zum E‑Au­to-För­der­pro­gramm bil­det die sozia­le Staf­fe­lung bei Anschaf­fung eines bat­te­rie­elek­tri­schen Fahr­zeugs oder eines för­der­fä­hi­gen Plug-In-Hybrids ab. Quel­le: Bundesumweltministerium

Wich­ti­ge Fris­ten und Bedingungen

  • Start: För­der­fä­hig sind Fahr­zeu­ge mit einer Neu­zu­las­sung ab dem 1. Janu­ar 2026.

  • Antrag­stel­lung: Das Online-Por­tal öff­net vor­aus­sicht­lich im Mai 2026. Anträ­ge kön­nen rück­wir­kend gestellt wer­den (bis max. ein Jahr nach Zulassung).

  • Min­dest­hal­te­dau­er: Das Fahr­zeug muss min­des­tens 36 Mona­te gehal­ten wer­den (gilt für Kauf und Leasing).

  • Lea­sing: Für Lea­sing-Neu­fahr­zeu­ge gel­ten die­sel­ben För­der­sät­ze und Ein­kom­mens­gren­zen wie beim Kauf.

  • Fahr­zeug­preis: Im Gegen­satz zu frü­he­ren Pro­gram­men gibt es aktu­ell kei­ne Ober­gren­ze beim Brut­to-Lis­ten­preis für Privatpersonen.

Inter­na­tio­na­ler Markt und Steuervorteile

Das Pro­gramm unter­schei­det nicht nach dem Pro­duk­ti­ons­stand­ort. Somit sind auch Fahr­zeu­ge von Her­stel­lern aus Asi­en oder den USA voll för­der­fä­hig, sofern sie erst­mals im Inland zuge­las­sen wer­den. Par­al­lel zur Kauf­för­de­rung bleibt die Befrei­ung von der Kfz-Steu­er für Elek­tro­au­tos bis zum 31. Dezem­ber 2030 bestehen. Für gewerb­li­che Nut­zer wur­de zudem eine Son­der­ab­schrei­bung von 75 % im ers­ten Jahr für neue Elek­tro-Dienst­wa­gen ein­ge­führt (gül­tig bis Ende 2027).

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