Wirtschaft
Milliarden-Förderung für E‑Autos: Werden die Mittel zum schnellen „Windhundrennen“?
Wie viele Kommunen stellt auch die Stadt Leer in Ostfriesland die Weichen auf E‑Mobilität und baut ihre Ladeinfrastruktur konsequent aus. An der Kupenwarf sind acht neue Ladepunkte entstanden. „Vor allem im Zentrum sind wir damit für die Zukunft hervorragend aufgestellt“, sagte Bürgermeister Claus-Peter Horst bei einem Vor-Ort-Termin mit Stefan Becker, Baukoordinator der EWE Go GmbH aus Oldenburg.
Milliarden-Förderung für Elektroautos: Alle Fakten zum neuen Programm ab 2026
Mit einem Budget von insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung den Neustart der E‑Auto-Kaufförderung beschlossen. Das Programm, das voraussichtlich bis zum Jahr 2029 läuft und für rund 800.000 Fahrzeuge ausreicht, setzt auf eine soziale Staffelung. Hier sind die detaillierten Fakten und Zahlen im Überblick.
Wer wird gefördert? (Einkommensgrenzen)
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
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Grundgrenze: Maximal 80.000 Euro zvE pro Haushalt.
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Familien-Bonus: Die Einkommensgrenze steigt um 5.000 Euro pro Kind (unter 18 Jahren) auf maximal 90.000 Euro (bei zwei oder mehr Kindern).
Wie hoch ist die Förderung? (Rechenbeispiele)
Die Fördersumme setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Sozial- sowie Familienzuschlägen zusammen.
1. Basisförderung nach Fahrzeugtyp:
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Reine Elektroautos (BEV): 3.000 Euro.
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Plug-in-Hybride (PHEV) & Range-Extender (REEV): 1.500 Euro.
(Bedingung für PHEV/REEV bis Juni 2027: Max. 60g CO2/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite).
2. Zusätzliche Sozial-Staffelung:
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Einkommen unter 60.000 Euro: + 1.000 Euro Zuschlag.
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Einkommen unter 45.000 Euro: + weitere 1.000 Euro (insgesamt + 2.000 Euro Sozial-Zuschlag).
3. Kinderzuschlag:
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Pro Kind unter 18 Jahren: + 500 Euro (maximal 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern).
| Haushalts-Konstellation | Max. Förderung (BEV) | Max. Förderung (PHEV/REEV) |
| Einkommen bis 45.000 € + 2 Kinder | 6.000 Euro | 4.500 Euro |
| Einkommen bis 60.000 € + 1 Kind | 4.500 Euro | 3.000 Euro |
| Einkommen bis 80.000 € ohne Kinder | 3.000 Euro | 1.500 Euro |
Wichtige Fristen und Bedingungen
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Start: Förderfähig sind Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
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Antragstellung: Das Online-Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Anträge können rückwirkend gestellt werden (bis max. ein Jahr nach Zulassung).
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Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden (gilt für Kauf und Leasing).
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Leasing: Für Leasing-Neufahrzeuge gelten dieselben Fördersätze und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
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Fahrzeugpreis: Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es aktuell keine Obergrenze beim Brutto-Listenpreis für Privatpersonen.
Internationaler Markt und Steuervorteile
Das Programm unterscheidet nicht nach dem Produktionsstandort. Somit sind auch Fahrzeuge von Herstellern aus Asien oder den USA voll förderfähig, sofern sie erstmals im Inland zugelassen werden. Parallel zur Kaufförderung bleibt die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Für gewerbliche Nutzer wurde zudem eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für neue Elektro-Dienstwagen eingeführt (gültig bis Ende 2027).
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