Lokal
Mord in Emden: Landgericht Aurich verhängt lebenslange Freiheitsstrafe
Lebenslange Freiheitsstrafe nach Mord in Emden: Landgericht Aurich verurteilt 38-Jährigen
Das Landgericht Aurich hat einen 38-jährigen Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden einen 55-jährigen Mann mit äußerster Gewalt angegriffen haben. Das Opfer erlag zwei Tage später seinen schweren Verletzungen.
Mord in Emden: 55-Jähriger stirbt nach schwerem Angriff
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat am 1. September 2026 einen 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 Ks 4/26 geführt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der vielfach vorbestrafte Angeklagte Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden auf, die dem Milieu der Obdachlosen- und Alkoholiker-Szene zugeordnet wurde.
Zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer, einem 55-jährigen Mann, hatte es bereits seit längerer Zeit Spannungen gegeben. Hintergrund war unter anderem die Annäherung des Angeklagten an die Lebensgefährtin des 55-Jährigen.
Gewalttat in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar
In der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 2026 trafen der Angeklagte und der 55-Jährige in der Wohnung aufeinander. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer war das spätere Opfer zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines massiven Alkohol- und Drogenkonsums stark intoxikiert und dadurch wehrlos.
Gegen etwa 0:30 Uhr versuchte der 55-Jährige, sich verbal gegen Intimitäten zwischen seiner Lebensgefährtin und dem Angeklagten zu wehren. Daraufhin geriet der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in Wut.
Er schlug dem Mann mehrfach mit Schlagschutzhandschuhen gegen den Kopf. Anschließend trat er wiederholt mit beschuhten Füßen gegen den Oberkörper und den Kopf des Opfers. Die Gewalt setzte er demnach auch dann fort, als der 55-Jährige bereits das Bewusstsein verloren hatte.
Der Mann erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen sowie weitere Verletzungen am Oberkörper. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er am 31. Januar 2026 an den Folgen des Angriffs verstarb.
Auch Lebensgefährtin des Opfers angegriffen
Während des Geschehens griff der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts außerdem die Lebensgefährtin des 55-Jährigen an.
Er zog die Frau an den Haaren zu Boden und trat ihr mehrfach ins Gesicht. Dabei erlitt sie Verletzungen und erhebliche Schmerzen.
Für diesen Angriff wurde der 38-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Gericht wertet die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen
Die Schwurgerichtskammer wertete die Tötung des 55-Jährigen als Mord aus niedrigen Beweggründen.
Nach den Feststellungen des Gerichts betrachtete der Angeklagte den 55-Jährigen als minderwertig und sprach ihm jede Gleichrangigkeit ab. Aus dieser Haltung heraus habe er mit äußerster Gewalt auf den Versuch des Mannes reagiert, sich gegen die Demütigungen zur Wehr zu setzen.
Für die Tötung verhängte das Landgericht Aurich deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Aus dieser Strafe und der Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung bildete die Kammer eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe.
Gericht schließt erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit aus
Auch die Frage der Schuldfähigkeit spielte im Verfahren eine wichtige Rolle. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert.
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund der Alkoholisierung schloss die Kammer jedoch aus. Nach den Feststellungen des Gerichts waren sowohl die Einsichtsfähigkeit als auch die Steuerungsfähigkeit des alkoholgewöhnten Angeklagten nicht wesentlich eingeschränkt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Aurich verhängte damit am 1. September 2026 eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anzeige