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Mord in Emden: Land­ge­richt Aurich ver­hängt lebens­lan­ge Freiheitsstrafe

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Lebens­lan­ge Frei­heits­stra­fe nach Mord in Emden: Land­ge­richt Aurich ver­ur­teilt 38-Jährigen

Das Land­ge­richt Aurich hat einen 38-jäh­ri­gen Mann wegen Mor­des und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer lebens­lan­gen Gesamt­frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te soll Ende Janu­ar 2026 in einer Woh­nung in Emden einen 55-jäh­ri­gen Mann mit äußers­ter Gewalt ange­grif­fen haben. Das Opfer erlag zwei Tage spä­ter sei­nen schwe­ren Verletzungen.

Mord in Emden: 55-Jäh­ri­ger stirbt nach schwe­rem Angriff

Die Schwur­ge­richts­kam­mer des Land­ge­richts Aurich hat am 1. Sep­tem­ber 2026 einen 38-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wegen Mor­des sowie gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt. Das Ver­fah­ren wird unter dem Akten­zei­chen 11 Ks 4/26 geführt.

Nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts hielt sich der viel­fach vor­be­straf­te Ange­klag­te Ende Janu­ar 2026 in einer Woh­nung in Emden auf, die dem Milieu der Obdach­lo­sen- und Alko­ho­li­ker-Sze­ne zuge­ord­net wurde.

Zwi­schen dem Ange­klag­ten und dem spä­te­ren Opfer, einem 55-jäh­ri­gen Mann, hat­te es bereits seit län­ge­rer Zeit Span­nun­gen gege­ben. Hin­ter­grund war unter ande­rem die Annä­he­rung des Ange­klag­ten an die Lebens­ge­fähr­tin des 55-Jährigen.

Gewalt­tat in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar

In der Nacht vom 29. auf den 30. Janu­ar 2026 tra­fen der Ange­klag­te und der 55-Jäh­ri­ge in der Woh­nung auf­ein­an­der. Nach den Fest­stel­lun­gen der Schwur­ge­richts­kam­mer war das spä­te­re Opfer zu die­sem Zeit­punkt auf­grund eines mas­si­ven Alko­hol- und Dro­gen­kon­sums stark into­xi­kiert und dadurch wehrlos.

Gegen etwa 0:30 Uhr ver­such­te der 55-Jäh­ri­ge, sich ver­bal gegen Inti­mi­tä­ten zwi­schen sei­ner Lebens­ge­fähr­tin und dem Ange­klag­ten zu weh­ren. Dar­auf­hin geriet der Ange­klag­te nach den gericht­li­chen Fest­stel­lun­gen in Wut.

Er schlug dem Mann mehr­fach mit Schlag­schutz­hand­schu­hen gegen den Kopf. Anschlie­ßend trat er wie­der­holt mit beschuh­ten Füßen gegen den Ober­kör­per und den Kopf des Opfers. Die Gewalt setz­te er dem­nach auch dann fort, als der 55-Jäh­ri­ge bereits das Bewusst­sein ver­lo­ren hatte.

Der Mann erlitt schwers­te Schä­del-Hirn-Ver­let­zun­gen sowie wei­te­re Ver­let­zun­gen am Ober­kör­per. Er wur­de in ein Kran­ken­haus gebracht, wo er am 31. Janu­ar 2026 an den Fol­gen des Angriffs verstarb.

Auch Lebens­ge­fähr­tin des Opfers angegriffen

Wäh­rend des Gesche­hens griff der Ange­klag­te nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts außer­dem die Lebens­ge­fähr­tin des 55-Jäh­ri­gen an.

Er zog die Frau an den Haa­ren zu Boden und trat ihr mehr­fach ins Gesicht. Dabei erlitt sie Ver­let­zun­gen und erheb­li­che Schmerzen.

Für die­sen Angriff wur­de der 38-Jäh­ri­ge wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Ein­zel­frei­heits­stra­fe von einem Jahr und acht Mona­ten verurteilt.

Gericht wer­tet die Tötung als Mord aus nied­ri­gen Beweggründen

Die Schwur­ge­richts­kam­mer wer­te­te die Tötung des 55-Jäh­ri­gen als Mord aus nied­ri­gen Beweg­grün­den.

Nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts betrach­te­te der Ange­klag­te den 55-Jäh­ri­gen als min­der­wer­tig und sprach ihm jede Gleich­ran­gig­keit ab. Aus die­ser Hal­tung her­aus habe er mit äußers­ter Gewalt auf den Ver­such des Man­nes reagiert, sich gegen die Demü­ti­gun­gen zur Wehr zu setzen.

Für die Tötung ver­häng­te das Land­ge­richt Aurich des­halb eine lebens­lan­ge Frei­heits­stra­fe.

Aus die­ser Stra­fe und der Frei­heits­stra­fe von einem Jahr und acht Mona­ten wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung bil­de­te die Kam­mer eine lebens­lan­ge Gesamt­frei­heits­stra­fe.

Gericht schließt erheb­li­che Ein­schrän­kung der Schuld­fä­hig­keit aus

Auch die Fra­ge der Schuld­fä­hig­keit spiel­te im Ver­fah­ren eine wich­ti­ge Rol­le. Der Ange­klag­te war zum Tat­zeit­punkt erheb­lich alkoholisiert.

Eine erheb­li­che Ver­min­de­rung der Schuld­fä­hig­keit auf­grund der Alko­ho­li­sie­rung schloss die Kam­mer jedoch aus. Nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts waren sowohl die Ein­sichts­fä­hig­keit als auch die Steue­rungs­fä­hig­keit des alko­hol­ge­wöhn­ten Ange­klag­ten nicht wesent­lich ein­ge­schränkt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Land­ge­richt Aurich ver­häng­te damit am 1. Sep­tem­ber 2026 eine lebens­lan­ge Gesamt­frei­heits­stra­fe wegen Mor­des und gefähr­li­cher Körperverletzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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