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Nächt­li­che Bau­werks­prü­fung: Stadt­ring­brü­cke in Leer halb­sei­tig gesperrt

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maß­nah­me: Halb­sei­ti­ge Sper­rung der Stadt­ring­brü­cke (B70/B436)

Um die lang­fris­ti­ge Sicher­heit und Sta­bi­li­tät der Infra­struk­tur zu gewähr­leis­ten, steht an der Stadt­ring­brü­cke (B70 / B436) eine wich­ti­ge rou­ti­ne­mä­ßi­ge Unter­su­chung an. Im Auf­trag der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr wird der Bau­werks­zu­stand detail­liert begutachtet.

Zeit­plan und betrof­fe­ner Bereich

Für die Durch­füh­rung die­ser Bau­werks­prü­fung ist eine vor­über­ge­hen­de Ände­rung der Ver­kehrs­füh­rung erfor­der­lich. Die Maß­nah­men kon­zen­trie­ren sich auf den Brü­cken­be­reich über den Bahn­an­la­gen sowie der Gro­ßen Roß­berg­stra­ße.

Um die Beein­träch­ti­gun­gen für den Pend­ler- und Schwer­last­ver­kehr so gering wie mög­lich zu hal­ten, fin­den die Arbei­ten in den Nacht­stun­den statt:

  • Zeit­raum: Von Mon­tag, den 11.05.2026, auf Diens­tag, den 12.05.2026.

  • Dau­er: Jeweils von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Ver­kehrs­re­ge­lung vor Ort

Wäh­rend die­ses Zeit­fens­ters wird die Stadt­ring­brü­cke halb­sei­tig gesperrt. Damit der Ver­kehrs­fluss in bei­den Rich­tun­gen auf­recht­erhal­ten wer­den kann, wird eine mobi­le Licht­si­gnal­an­la­ge (Bau­stel­len­am­pel) instal­liert, die den Ver­kehr wech­sel­sei­tig an der Prüf­stel­le vorbeiführt.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten unmit­tel­bar mit der Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den gebe­ten, den Bereich mit erhöh­ter Auf­merk­sam­keit zu pas­sie­ren und die nächt­li­chen War­te­zei­ten an der Ampel­an­la­ge in der Rou­ten­pla­nung zu berücksichtigen.

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