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Neue Bil­dungs­zeit in Nie­der­sach­sen: Fle­xi­bler, digi­ta­ler und für mehr Men­schen zugänglich

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Mehr Fle­xi­bi­li­tät und neue Chan­cen: Die Reform der Bil­dungs­zeit in Niedersachsen

Die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat den Weg für ein moder­ne­res Wei­ter­bil­dungs­recht frei­ge­macht. Aus dem bis­he­ri­gen „Bil­dungs­ur­laub“ wird das neue Nie­der­säch­si­sche Bil­dungs­zeit­ge­setz. Die Reform zielt dar­auf ab, lebens­lan­ges Ler­nen bes­ser in den All­tag zu integrieren.

Für Arbeit­neh­mer, Beam­te und Ehren­amt­li­che erge­ben sich durch den Gesetz­ent­wurf zahl­rei­che kon­kre­te Vor­tei­le. Hier sind die wich­tigs­ten Neue­run­gen im Überblick:


Die zen­tra­len Vor­tei­le für Antragsteller

1. Höchs­te Fle­xi­bi­li­tät bei der Zeitplanung

Bis­her waren oft mehr­tä­gi­ge Block­ver­an­stal­tun­gen vor­ge­schrie­ben. Das neue Gesetz bricht die­se star­ren Struk­tu­ren auf:

  • Ein­zel­ta­ge mög­lich: Wei­ter­bil­dung kann künf­tig auch tage­wei­se in Anspruch genom­men werden.

  • Anspar­mo­dell: Es wird ein­fa­cher, den Anspruch von fünf Tagen pro Jahr über bis zu vier Jah­re anzu­spa­ren. So kön­nen bis zu 20 Tage am Stück für umfang­rei­che Qua­li­fi­zie­run­gen genutzt werden.

2. Digi­ta­li­sie­rung und Ortsunabhängigkeit

Die Lebens­wirk­lich­keit ist heu­te oft digi­tal oder hybrid. Das Gesetz trägt dem Rechnung:

  • Home-Office-Prin­zip für Bil­dung: Digi­ta­le und hybri­de For­ma­te wer­den recht­lich fest verankert.

  • Bar­rie­re­frei­heit: Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät oder fami­liä­ren Ver­pflich­tun­gen kön­nen Fort­bil­dun­gen nun bequem von zu Hau­se aus wahrnehmen.

3. Erwei­ter­ter Kreis der Berechtigten

Die Bil­dungs­zeit steht künf­tig deut­lich mehr Men­schen offen. Neu hin­zu kommen:

  • Beam­tin­nen und Beamte

  • Rich­te­rin­nen und Rich­ter Damit wird der Zugang zur staat­lich geför­der­ten Wei­ter­bil­dung vereinheitlicht.

4. Stär­kung des Ehren­amts durch Praxisanteile

Beson­ders für Akti­ve in der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr, im Kata­stro­phen­schutz oder im Sport­ver­ein bie­tet die Reform einen ech­ten Mehrwert:

  • Höhe­rer Pra­xis­be­zug: Bis zu 50 % einer Bil­dungs­maß­nah­me dür­fen künf­tig aus prak­ti­schen Übun­gen bestehen.

  • Direk­te Anwend­bar­keit: Gelern­tes kann sofort in die ehren­amt­li­che Tätig­keit über­tra­gen werden.

5. Fokus auf poli­ti­sche Bildung

Das Ver­ständ­nis für demo­kra­ti­sche Pro­zes­se wird gezielt geför­dert. Künf­tig wer­den Ange­bo­te fol­gen­der Insti­tu­tio­nen pau­schal anerkannt:

  • Bun­des- und Lan­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bildung

  • Nie­der­säch­si­scher Landtag

  • Vom Pres­se- und Infor­ma­ti­ons­amt orga­ni­sier­te Fahr­ten zum Deut­schen Bundestag

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