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Neue Gewichts­be­gren­zung für Leda­brü­cke und Stadt­ring­brü­cke in Leer ab 1. März

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Neue Gewichts­be­gren­zung für Leda­brü­cke und Stadt­ring­brü­cke in Leer ab 1. März: Maß­nah­me zur Erhal­tung der Infra­struk­tur und Verkehrssicherheit

Um den Zustand der Leda­brü­cke (B 70) in Leer zu erhal­ten und den Ver­kehr wei­ter­hin flie­ßen zu las­sen, wird ab dem 1. März die­ses Jah­res eine neue Gewichts­be­gren­zung ein­ge­führt. Fahr­zeu­ge dür­fen die Brü­cke nun nur noch mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 7,5 Ton­nen pas­sie­ren. Die­se Maß­nah­me soll sicher­stel­len, dass die Brü­cke bis zur geplan­ten Fer­tig­stel­lung des Neu­baus im Jahr 2028 befahr­bar bleibt.

Gleich­zei­tig wird auch die Gewichts­be­gren­zung für die Stadt­ring­brü­cke, die über die Eisen­bahn führt, auf 7,5 Ton­nen redu­ziert, um eine ein­heit­li­che Rege­lung zu schaf­fen. In Zusam­men­ar­beit mit dem Land­kreis und der Stadt Leer hat die Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr (NLStBV) Lösun­gen für Bus­se, Ret­tungs­fahr­zeu­ge und die Feu­er­wehr ent­wi­ckelt. Die bestehen­de Umlei­tung über Auto­bah­nen und Bun­des- und Lan­des­stra­ßen wird ent­spre­chend angepasst.

Bis­her lag die Gewichts­be­gren­zung für die Leda­brü­cke bei 12,5 Ton­nen und für die Stadt­ring­brü­cke bei 8 Ton­nen. Mit der neu­en Rege­lung wird es ab dem 1. März mög­lich sein, Ver­stö­ße direkt vor Ort anhand der Anga­ben im Fahr­zeug­schein fest­zu­stel­len, was durch geziel­te Kon­trol­len der Poli­zei ermög­licht wird.

Die Ent­schei­dung für die neue Rege­lung basiert auf Brü­cken­s­on­der­prü­fun­gen, die erheb­li­che Schä­den an der Leda­brü­cke auf­ge­zeigt haben. Die­se Schä­den wur­den sowohl an den Trä­gern der Stahl­kon­struk­ti­on als auch an den Beton­fahr­bahn­plat­ten fest­ge­stellt. Der zuneh­men­de Schwer­last­ver­kehr wür­de den Zustand der Brü­cke wei­ter ver­schlech­tern und das Risi­ko einer voll­stän­di­gen Sper­rung erhöhen.

Die Leda­brü­cke wur­de zwi­schen 1950 und 1951 erbaut und zeich­net sich durch die Wie­der­ver­wen­dung von Mate­ria­li­en der im Krieg zer­stör­ten Brü­cke aus. Eini­ge Tei­le des Bau­werks sind daher bereits über 80 Jah­re alt. In den letz­ten Jahr­zehn­ten ist das Ver­kehrs­auf­kom­men ste­tig gestie­gen, ins­be­son­de­re der Schwer­last­ver­kehr belas­tet die Brü­cke erheb­lich. Laut Ver­kehrs­zäh­lun­gen aus dem Jahr 2021 nut­zen täg­lich etwa 14.600 Fahr­zeu­ge die­sen Abschnitt der B 70.


 

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