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Neue Impul­se für die Bau­wirt­schaft: Novel­le der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung ver­ein­facht und beschleu­nigt Bauprozesse

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Schnel­ler, ein­fa­cher und güns­ti­ger: Novel­le der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung soll neue Impul­se für die Bau­wirt­schaft setzen

Mit einer grund­le­gen­den Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung (NBauO) sol­len neue Impul­se für die Bau­wirt­schaft aus­ge­löst wer­den. Den Gesetz­ent­wurf für eine Novel­le der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung hat das Lan­des­ka­bi­nett nach erfolg­ter Ver­bands­be­tei­li­gung in sei­ner Sit­zung am (heu­ti­gen) Diens­tag beschlos­sen. Die­ser wird nun an den Land­tag zur wei­te­ren Bera­tung über­mit­telt und kann in der kom­men­den Woche im Ple­num des Nie­der­säch­si­schen Land­ta­ges bera­ten werden.

Mit der Novel­le sol­len zunächst Stan­dards für Umbau­maß­nah­men gesetz­lich abge­senkt wer­den. Der Fokus soll dabei künf­tig allein noch auf die grund­le­gen­den Aspek­te der Stand­si­cher­heit und des Brand­schut­zes gelegt wer­den. Die Rege­lun­gen zur Ver­ein­fa­chung eines Umbaus gel­ten für alle Gebäu­de­klas­sen. Aus­ge­nom­men sind ledig­lich Son­der­bau­ten wie zum Bei­spiel Schu­len, Alten­hei­me und Kran­ken­häu­ser. Für einen Umbau bedarf es zudem kei­nes Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens mehr, es reicht das soge­nann­te „Mit­tei­lungs­ver­fah­ren“.

Auch für Neu­bau­maß­nah­menwer­den zahl­rei­che Neue­run­gen vor­ge­schla­gen. So soll zum Bei­spiel die Pflicht zur Errich­tung von Ein­stell­plät­zen für Autos beim Woh­nungs­bau auf­ge­ho­ben wer­den. Grenz­ab­stän­de sol­len ver­rin­gert wer­den, so dass Grund­stü­cke bes­ser bebau­bar wären. Mit einer Inno­va­ti­ons­klau­sel sol­len Bau­maß­nah­men zur Erpro­bung neu­er Bau- und Wohn­for­men erleich­tert werden.

Mit der Novel­le soll auch der lan­des­recht­li­che Teil des „Bau-Tur­bo-Pakts“ umge­setzt wer­den, der zwi­schen Bund und Län­dern Anfang Novem­ber 2023 geschlos­se­nen wur­de. Mit dem Pakt sol­len Bau­lü­cken rascher genutzt, Dächer ein­fa­cher bebaut oder auch brach­lie­gen­de Flä­chen in Wohn­raum umge­wan­delt wer­den können.

„Mit den hier vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung wol­len wir den Umbau von Bestands­im­mo­bi­li­en ganz erheb­lich ver­ein­fa­chen und Stan­dards her­un­ter­set­zen – und mit den Erleich­te­run­gen für den Neu­bau das Bau­en ins­ge­samt beschleu­ni­gen und genau­so güns­ti­ger machen“, so Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Er beton­te dabei wei­ter: „Wir haben in der Ver­band­s­an­hö­rung viel Zustim­mung für die vor­ge­schla­ge­nen Ver­ein­fa­chun­gen erhal­ten. Wir ver­fol­gen hier einen mög­lichst inno­va­ti­ven und gleich­zei­tig prag­ma­ti­schen Ansatz und das fin­det mitt­ler­wei­le bun­des­weit Beach­tung. Zusam­men mit den ande­ren bau­po­li­ti­schen Initia­ti­ven wie etwa unse­rer Lan­des­woh­nungs­ge­sell­schaft ‚Wohn­raum Nie­der­sach­sen‘ und der Umset­zung des ‚Bau-Tur­bo-Pak­tes‘ mit dem Bund wol­len wir einen Teil zum Ent­ste­hen neu­er Wohn­an­ge­bo­te bei­tra­gen und Druck aus dem Woh­nungs­markt neh­men. Woh­nen in Nie­der­sach­sen soll wie­der dau­er­haft güns­ti­ger werden.”


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