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Neu­es Namens­recht ab 1. Mai 2025 – mehr Frei­heit für Fami­li­en­na­men, Kin­der & Traditionen!

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Neu­es Namens­recht ab 1. Mai 2025: Mehr Frei­heit bei der Namens­wahl
Stadt Leer infor­miert über wich­ti­ge Ände­run­gen und neue Möglichkeiten

Zum 01. Mai 2025 tritt das refor­mier­te Namens­recht in Kraft – mit zahl­rei­chen neu­en Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten für Ehe­paa­re, Kin­der und Fami­li­en. Das Stan­des­amt der Stadt Leer gibt einen Über­blick über die wich­tigs­ten Neue­run­gen und weist dar­auf hin, dass jeder Ein­zel­fall indi­vi­du­ell bespro­chen wer­den sollte.


👫 Fami­li­en­na­men bei Ehe­schlie­ßung oder bestehen­der Ehe

Ehe­paa­re kön­nen künf­tig frei­er über ihren gemein­sa­men Fami­li­en­na­men ent­schei­den. Neben den bis­he­ri­gen Optio­nen – gemein­sa­mer Name, Bei­be­hal­tung der eige­nen Namen oder Dop­pel­na­me für eine Per­son – ist jetzt auch ein gemein­sa­mer Dop­pel­na­me bei­der Part­ner möglich.

  • Der Dop­pel­na­me darf maxi­mal zwei Namen enthalten.

  • Rei­hen­fol­ge und Bin­de­strich sind frei wählbar.

  • Auch bestehen­de Ehen kön­nen ein­ma­lig in einen Dop­pel­na­men geän­dert oder zur vor­he­ri­gen Namens­füh­rung zurückkehren.

  • Ach­tung: Ein ein­mal fest­ge­leg­ter Ehe­na­me ist bin­dend für die Dau­er der Ehe.


👶 Namens­ge­bung bei Kindern

Die neue Rege­lung bringt auch mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Namens­ge­bung von Kindern:

  • Kin­der erhal­ten wei­ter­hin den Ehe­na­men der Eltern.

  • Bei getrenn­ten Namen der Eltern ist nun auch ein Dop­pel­na­me für das Kind möglich.

  • Eltern mit Dop­pel­na­men kön­nen den Namen des Kin­des aus Tei­len ihrer eige­nen Namen zusam­men­set­zen (max. zwei Namensbestandteile).

  • Auch nicht ver­hei­ra­te­te Eltern mit gemein­sa­mem Sor­ge­recht dür­fen Dop­pel- oder Kom­bi­na­tio­nen von Namen vergeben.

Neu:

  • Voll­jäh­ri­ge Kin­der dür­fen ein­ma­lig ihren Namen ändern (z. B. einen Bestand­teil able­gen oder wechseln).

  • Kin­der kön­nen nach Schei­dung leich­ter zum Nach­na­men des Eltern­teils wech­seln, bei dem sie leben – auch mit Doppelnamen.

  • Ein­be­nen­nung durch neue Ehen eines Eltern­teils wird ver­ein­facht – auch für Erwach­se­ne möglich.


🌍 Rück­sicht auf Namens­traditionen & kul­tu­rel­le Besonderheiten

Das neue Namens­recht erkennt natio­na­le und kul­tu­rel­le Namens­ge­wohn­hei­ten stär­ker an:

  • Frie­si­sche Tra­di­ti­on: Ablei­tung vom Vor­na­men eines Eltern­teils mög­lich (z. B. Jan­sen von Jan – auch von der Mutter).

  • Auch sor­bi­sche und däni­sche Namens­füh­run­gen sowie sol­che nach aus­län­di­schem Recht fin­den Berücksichtigung.


🔁 Über­lei­tung und nach­träg­li­che Änderungen

Wer sei­nen Ehe­na­me oder Geburts­na­me vor dem 01.05.2025 fest­ge­legt hat, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Ände­rung vornehmen.

  • Dafür stellt das Stan­des­amt Leer ein For­mu­lar auf sei­ner Web­site bereit.

  • Nach Ein­gang der Anfra­ge erfolgt eine Ein­zel­fall­prü­fung und ggf. Ter­min­ver­ga­be zur per­sön­li­chen Bera­tung und Abga­be der Erklärung.


💶 Kos­ten im Überblick

  • Beglau­bi­gung durch das Stan­des­amt: 30 €

  • Neue Aus­weis­do­ku­men­te (bei Namensänderung):

    • Per­so­nal­aus­weis über 24 J.: 37 €

    • Per­so­nal­aus­weis unter 24 J.: 22,80 €

    • Rei­se­pass über 24 J.: 70 €

    • Rei­se­pass unter 24 J.: 37,50 €


ℹ️ Wei­te­re Informationen

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum neu­en Namens­recht fin­den Sie auf der Web­site des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums:
🔗 bmj.de – Namensrecht

Bei Fra­gen oder indi­vi­du­el­len Anlie­gen wen­den Sie sich bit­te an das Stan­des­amt der Stadt Leer – die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen bera­ten Sie ger­ne persönlich.

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