Wirtschaft

Nie­der­sach­sen: Nomi­nal­löh­ne gin­gen 2020 um 0,9% zurück

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HANNOVER. Der Nomi­nal­lohn­in­dex ging in Nie­der­sach­sen im Jahr 2020 im Ver­gleich zum Vor­jahr um 0,9% zurück. Wie das Lan­des­amt für Sta­tis­tik Nie­der­sach­sen (LSN) mit­teilt, war der Nomi­nal­lohn­in­dex im Jahr 2020 seit der Ein­füh­rung der Vier­tel­jähr­li­chen Ver­dienster­he­bung im Jahr 2007 das ers­te Mal nega­tiv. Im Jahr 2019 lag der Nomi­nal­lohn­in­dex im Ver­gleich zum Jahr 2018 noch bei 2,8%.

Die Ent­wick­lung des Real­lohn­in­dex ist abhän­gig von der Ent­wick­lung des Nomi­nal­lohn­in­dex und des Ver­brau­cher­preis­in­dex. Die durch­schnitt­li­che Preis­ver­än­de­rung in Nie­der­sach­sen lag im Jahr 2020 im Ver­gleich zum Vor­jahr bei +0,4%. Die preis­be­rei­nig­ten Brut­to­mo­nats­ver­diens­te, die Real­löh­ne, gin­gen von 2019 bis 2020 in Nie­der­sach­sen um durch­schnitt­lich 1,2 % zurück. Im Jahr 2019 war der Real­lohn­in­dex hin­ge­gen noch um 1,3% gestiegen.

Die­se rück­läu­fi­ge Lohn­ent­wick­lung ist durch den ver­stärk­ten Ein­satz von Kurz­ar­beit auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie zu erklä­ren. Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die von Kurz­ar­beit betrof­fen waren, wur­den als Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer gezählt und mit gekürz­ten Ver¬diensten bzw. Arbeits­zei­ten in die Sta­tis­tik ein­be­zo­gen. Metho­disch beinhal­ten die Brut­to­ver­diens­te bei die­ser Erhe­bung aus­schließ­lich die von Arbeit­ge­ber­sei­te gezahl­ten Ver­diens­te. Kurz­ar­bei­ter­geld ist eine Lohn­er­satz­leis­tung, die von der Bun­des­agen­tur für Arbeit bezahlt wird, sie ist des­halb in den Brut­to­ver­diens­ten nicht enthalten.

Metho­di­sche Hin­wei­se:
In die Berech­nung des Nomi­nal­lohn­in­dex flie­ßen die durch­schnitt­li­chen Brut­to­mo­nats­ver­diens­te (ein­schließ­lich Son­der­zah­lun­gen) aller vollzeit‑, teil­zeit- und gering­fü­gig beschäf­tig­ten Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer im Pro­du­zie­ren­den Gewer­be und im Dienst­leis­tungs­be­reich ein.

Der Nomi­nal­lohn­in­dex wird als Laspey­res-Ket­ten­in­dex berech­net. Bei der Index­be­rech­nung nach Laspey­res wird die Arbeit­neh­mer­struk­tur aus dem jewei­li­gen Vor­jahr übernommen.

Die Anzahl der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer bleibt nach Wirt­schafts­zwei­gen, Leis­tungs­grup­pen und Geschlecht für alle Berichts­quar­ta­le iden­tisch, nur die Ver­diens­te wei­chen ab. Somit kann durch den Laspey­res-Ket­ten­in­dex gezeigt wer­den, wie sich die durch­schnitt­li­chen Brut­to­ver­diens­te der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ver­än­dert hät­ten, wenn im jewei­li­gen Ver­gleichs­zeit­raum die glei­che Struk­tur der Arbeit­neh­mer­schaft wie im Vor­jahr bestan­den hätte.

In die Berech­nung des Real­lohn­in­dex flie­ßen der Nomi­nal­lohn­in­dex und der Ver­brau­cher­preis­in­dex ein. Der Ver­brau­cher­preis­in­dex gibt die durch­schnitt­li­che Preis­ent­wick­lung aller Waren und Dienst­leis­tun­gen wie­der, die pri­va­te Haus­hal­te für Kon­sum­zwe­cke erwer­ben. Der Real­lohn­in­dex ent­spricht dem Quo­ti­en­ten aus dem Nomi­nal­lohn­in­dex geteilt durch den Verbraucherpreisindex.

Quel­le:   LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de


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