News
Niedersachsen plant Anhebung der Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum um 25 Prozent
Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum sollen um 25 Prozent angehoben werden – Kabinett gibt Entwurf für Verbandsbeteiligung frei
Das Land Niedersachsen plant eine bedeutende Änderung im Bereich der sozialen Wohnraumförderung: Die Einkommensgrenzen, ab denen ein Anspruch auf den Bezug von gefördertem Wohnraum besteht, sollen um 25 Prozent erhöht werden. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass mehr Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten.
Der entsprechende Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG) wurde in der heutigen Sitzung des Landeskabinetts für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, die Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte von derzeit 17.000 Euro auf 21.250 Euro und für Zweipersonenhaushalte von 23.000 Euro auf 28.750 Euro anzuheben. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person sollen künftig 3.750 Euro hinzugerechnet werden, im Vergleich zu den bisherigen 3.000 Euro. Ebenfalls ist geplant, den Zuschlag zur Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern von 3.000 Euro pro Kind auf 3.750 Euro pro Kind zu erhöhen.
Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die steigenden Kosten für Wohnen in den letzten Jahren, wobei die Mieten allein in den letzten fünf Jahren um bis zu 25 Prozent gestiegen sind. Bauminister Olaf Lies betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahme: “Die bisherigen Einkommensgrenzen für den Bezug von gefördertem Wohnraum sind schlicht nicht mehr aktuell. Wir haben gerade in den letzten Jahren eine enorme Steigerung der Kosten für Wohnen erlebt. Das können sich viele Menschen nicht mehr leisten.”
Die geplanten Anpassungen der Einkommensgrenzen sollen sicherstellen, dass die Förderung zielgenau und wirksam bleibt. Sie basieren auf Daten über das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung angemessen mit Wohnraum versorgt ist.
Das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) ist der gesetzliche Rahmen für die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen und definiert die Zielgruppe der Förderung durch die festgelegten Einkommensgrenzen. Diese waren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 unverändert. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird anhand eines spezifischen Regelwerks ermittelt, das sich an den Bruttoeinkommen der Haushaltsmitglieder orientiert.
Die geplanten Änderungen werden nun in den Verbandsbeteiligungsprozess überführt, bevor sie in Kraft treten können.
Anzeige
Absicherung gegen steigende Energiekosten: Wir bieten Privat- und Gewerbekunden eine langfristige Preisgarantie beim Wechsel des Strom- & Gasanbieters
In Zeiten steigender Energiekosten suchen Verbraucher und Unternehmen zunehmend nach Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu optimieren und langfristig zu planen. Als Antwort darauf bieten wir eine innovative Lösung an: eine Absicherung gegen steigende Energiekosten mit einer Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters.
Durch einen Wechsel zu unserem Service können Kunden erheblich sparen — oft bis zu 500 Euro pro Strom- und Gaszähler. Dabei ist die Energieversorgung gesetzlich garantiert. Es findet keine technische Veränderung statt, und es fließt weiterhin der gewohnte Strom bzw. Gas durch die Leitung.
Unser Service zeichnet sich durch seine Risikofreiheit und Kostenfreiheit für die Kunden aus. Wir bieten eine umfassende Beratung und Serviceleistungen sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen. Mit über 3.000 zufriedenen Kunden in Ostfriesland und dem Emsland und erfahrenen Mitarbeitern, die seit über 10 Jahren im Energiemarkt tätig sind, stehen wir unseren Kunden als verlässliche Experten zur Seite.
Der Anbieterwechsel für Strom und Gas wird von uns kostenlos durchgeführt, und wir begleiten unsere Kunden während des gesamten Wechselprozesses. Darüber hinaus überwachen wir auch nach dem Wechsel die Verträge unserer Kunden und informieren sie rechtzeitig, wenn ein weiterer Wechsel sinnvoll und erforderlich ist.
Entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Absicherung gegen steigende Energiekosten und profitieren Sie von unserem persönlichen Service und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Energiemarkt.
Unsere Standorte:
Büro Leer
Mühlenstraße 14
26789 Leer
T: 0491 - 20 34 98 55
Büro Weener
Westerstraße 3
26826 Weener
T: 04951 - 66 39 49 0
Büro Papenburg
Splitting links 9
26871 Papenburg
T: 04961 - 66 888 17
E-Mail: office@esk-o.de