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Nie­der­sach­sens Ret­tungs­dienst soll moder­ner und schnel­ler werden!

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Ein­satz­fahr­zeu­ge des DRK im Land­kreis Leer beim Blau­licht­tag der Stadt Leer: Die Fahr­zeu­ge und ihre Aus­stat­tung konn­ten von den Besu­che­rin­nen und Besu­chern aus nächs­ter Nähe besich­tigt werden.

Nie­der­säch­si­scher Ret­tungs­dienst soll digi­ta­ler, schnel­ler und leis­tungs­fä­hi­ger werden

Lan­des­ka­bi­nett gibt Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes frei – digi­ta­le Fall­über­ga­be, bes­se­re Qua­li­täts­si­che­rung und lan­des­wei­te Inten­siv­trans­por­te geplant

Han­no­ver, 26. August 2026. Der Ret­tungs­dienst in Nie­der­sach­sen soll moder­ner, effi­zi­en­ter und leis­tungs­fä­hi­ger wer­den. Das Lan­des­ka­bi­nett hat am Diens­tag den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes zur Ein­brin­gung in den Land­tag freigegeben.

Mit der geplan­ten Novel­lie­rung will die Lan­des­re­gie­rung die Not­fall­ver­sor­gung im Land zukunfts­fest auf­stel­len. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len schnel­ler die pas­sen­de medi­zi­ni­sche Hil­fe erhal­ten, die Qua­li­tät des Ret­tungs­diens­tes soll wei­ter ver­bes­sert und vor­han­de­ne Res­sour­cen geziel­ter ein­ge­setzt werden.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt dabei auf der Digitalisierung.

Digi­ta­le Fall­über­ga­be soll Ver­sor­gung beschleunigen

Künf­tig soll eine digi­ta­le Fall­über­ga­be dazu bei­tra­gen, die Infor­ma­ti­ons­qua­li­tät im Ret­tungs­dienst zu ver­bes­sern und soge­nann­te Medi­en­brü­che zu redu­zie­ren. Infor­ma­tio­nen sol­len damit schnel­ler und struk­tu­rier­ter zwi­schen den betei­lig­ten Stel­len wei­ter­ge­ge­ben wer­den können.

Davon ver­spricht sich die Lan­des­re­gie­rung beschleu­nig­te Behand­lungs­ab­läu­fe und eine ziel­ge­rich­te­te­re Ver­sor­gung. Gleich­zei­tig soll der Ret­tungs­dienst von Ein­sät­zen mit nied­ri­ger Prio­ri­tät ent­las­tet werden.

Das Ziel: Ret­tungs­wa­gen sol­len häu­fi­ger für drin­gen­de Not­fäl­le zur Ver­fü­gung ste­hen, wäh­rend Men­schen mit weni­ger aku­ten Beschwer­den schnel­ler an die jeweils pas­sen­de Ver­sor­gungs­struk­tur ver­mit­telt wer­den können.

Der Gesetz­ent­wurf soll dar­über hin­aus eine rechts­si­che­re Grund­la­ge dafür schaf­fen, rele­van­te Pati­en­ten­da­ten digi­tal zwi­schen den Ret­tungs­leit­stel­len und dem Bereit­schafts­dienst der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung zu übermitteln.

Qua­li­täts­si­che­rung soll gesetz­lich ver­an­kert werden

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der geplan­ten Geset­zes­än­de­rung ist die Qua­li­täts­si­che­rung im Ret­tungs­dienst. Dafür soll eine ent­spre­chen­de recht­li­che Grund­la­ge geschaf­fen werden.

Die Trä­ger des Ret­tungs­diens­tes sol­len ver­pflich­tet wer­den, erfor­der­li­che Daten in anony­mi­sier­ter Form bereit­zu­stel­len. Die­se Daten sol­len sys­te­ma­tisch erfasst und aus­ge­wer­tet wer­den. Auf die­se Wei­se sol­len Qua­li­täts­stan­dards kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Ret­tungs­diens­tes ver­bes­sert werden.

Auch die Pati­en­ten­si­cher­heit steht dabei im Mit­tel­punkt. Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le sol­len früh­zei­tig erkannt wer­den, damit die Not­fall­ver­sor­gung in Nie­der­sach­sen dau­er­haft wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den kann.

Land soll Ver­ant­wor­tung für Inten­siv­trans­por­te übernehmen

Eine wei­te­re zen­tra­le Ände­rung betrifft die Inten­siv­trans­por­te mit Inten­siv­trans­port­wa­gen (ITW). Die Trä­ger­schaft für die­se hoch­spe­zia­li­sier­ten Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten soll künf­tig beim Land Nie­der­sach­sen liegen.

Durch die lan­des­wei­te Zustän­dig­keit sol­len Inten­siv­trans­por­te künf­tig bes­ser abge­stimmt und bedarfs­ge­rech­ter orga­ni­siert wer­den. Schwerst­kran­ke Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len dadurch noch zuver­läs­si­ger ver­sorgt wer­den können.

Gleich­zei­tig soll die neue Struk­tur dazu bei­tra­gen, vor­han­de­ne hoch­spe­zia­li­sier­te Res­sour­cen effi­zi­en­ter einzusetzen.

Tele­fon­re­ani­ma­ti­on soll ver­pflich­tend werden

Auch bei Herz-Kreis­lauf-Still­stän­den setzt der Gesetz­ent­wurf auf eine stär­ke­re Unter­stüt­zung durch die Rettungsleitstellen.

Künf­tig sol­len die Leit­stel­len ver­pflich­tet wer­den, Anru­fen­de im Bedarfs­fall zur Durch­füh­rung einer Wie­der­be­le­bung anzu­lei­ten. Die­se soge­nann­te Tele­fon­re­ani­ma­ti­on kann eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len, wenn ein Mensch einen Herz-Kreis­lauf-Still­stand erleidet.

Denn jede Minu­te bis zum Ein­tref­fen des Ret­tungs­diens­tes kann ent­schei­dend sein. Durch die tele­fo­ni­sche Anlei­tung zur Reani­ma­ti­on soll die Zeit bis zum Ein­tref­fen pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe sinn­voll über­brückt und die Ret­tungs­ket­te gestärkt werden.

Ver­bän­de begrü­ßen geplan­te Änderungen

Im Rah­men der Ver­bands­be­tei­li­gung haben sich die betei­lig­ten Ver­bän­de inten­siv mit den geplan­ten Ände­run­gen aus­ein­an­der­ge­setzt. Der Gesetz­ent­wurf wur­de dabei mehr­heit­lich aus­drück­lich begrüßt.

Beson­ders posi­tiv bewer­tet wur­den die vor­ge­se­he­nen Schwer­punk­te. Die Ver­bän­de unter­stüt­zen die geplan­ten Maß­nah­men grund­sätz­lich und haben ledig­lich ein­zel­ne Ände­rungs- und Ergän­zungs­wün­sche eingebracht.

Danie­la Beh­rens: „Schnel­le, hoch­wer­ti­ge und moder­ne Notfallversorgung“

Nie­der­sach­sens Minis­te­rin für Inne­res, Sport und Digi­ta­li­sie­rung, Danie­la Beh­rens, betont die Bedeu­tung der geplan­ten Reform.

„Unser Ziel ist klar: Wer in Nie­der­sach­sen medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt, soll sich jeder­zeit auf eine schnel­le, hoch­wer­ti­ge und moder­ne Not­fall­ver­sor­gung ver­las­sen kön­nen“, erklärt Behrens.

Mit der Novel­lie­rung des Nie­der­säch­si­schen Ret­tungs­dienst­ge­set­zes sol­len die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den, um den Ret­tungs­dienst noch leis­tungs­fä­hi­ger, effi­zi­en­ter und pati­en­ten­ori­en­tier­ter aufzustellen.

Die Minis­te­rin hebt dabei ins­be­son­de­re die vier zen­tra­len Maß­nah­men her­vor: die digi­ta­le Fall­über­ga­be, eine ver­bind­li­che Qua­li­täts­si­che­rung, die lan­des­wei­te Steue­rung der Inten­siv­trans­por­te und die ver­pflich­ten­de Telefonreanimation.

Die­se Maß­nah­men sol­len die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung spür­bar ver­bes­sern. Gleich­zei­tig will das Land die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung kon­se­quen­ter nut­zen, die Ver­net­zung der betei­lig­ten Akteu­re stär­ken und vor­han­de­ne Res­sour­cen geziel­ter einsetzen.

Der Gesetz­ent­wurf wird nun in den Nie­der­säch­si­schen Land­tag ein­ge­bracht. Damit beginnt das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren zur geplan­ten Ände­rung des Rettungsdienstgesetzes.

Ziel der Lan­des­re­gie­rung ist ein Ret­tungs­dienst, der auch künf­tig schnell, ver­läss­lich und auf einem hohen Qua­li­täts­ni­veau arbei­tet – und gleich­zei­tig die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung nutzt, um Men­schen im Not­fall noch geziel­ter zu helfen.

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