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Niedersachsens Rettungsdienst soll moderner und schneller werden!
Einsatzfahrzeuge des DRK im Landkreis Leer beim Blaulichttag der Stadt Leer: Die Fahrzeuge und ihre Ausstattung konnten von den Besucherinnen und Besuchern aus nächster Nähe besichtigt werden.
Niedersächsischer Rettungsdienst soll digitaler, schneller und leistungsfähiger werden
Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes frei – digitale Fallübergabe, bessere Qualitätssicherung und landesweite Intensivtransporte geplant
Hannover, 26. August 2026. Der Rettungsdienst in Niedersachsen soll moderner, effizienter und leistungsfähiger werden. Das Landeskabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben.
Mit der geplanten Novellierung will die Landesregierung die Notfallversorgung im Land zukunftsfest aufstellen. Patientinnen und Patienten sollen schneller die passende medizinische Hilfe erhalten, die Qualität des Rettungsdienstes soll weiter verbessert und vorhandene Ressourcen gezielter eingesetzt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Digitalisierung.
Digitale Fallübergabe soll Versorgung beschleunigen
Künftig soll eine digitale Fallübergabe dazu beitragen, die Informationsqualität im Rettungsdienst zu verbessern und sogenannte Medienbrüche zu reduzieren. Informationen sollen damit schneller und strukturierter zwischen den beteiligten Stellen weitergegeben werden können.
Davon verspricht sich die Landesregierung beschleunigte Behandlungsabläufe und eine zielgerichtetere Versorgung. Gleichzeitig soll der Rettungsdienst von Einsätzen mit niedriger Priorität entlastet werden.
Das Ziel: Rettungswagen sollen häufiger für dringende Notfälle zur Verfügung stehen, während Menschen mit weniger akuten Beschwerden schneller an die jeweils passende Versorgungsstruktur vermittelt werden können.
Der Gesetzentwurf soll darüber hinaus eine rechtssichere Grundlage dafür schaffen, relevante Patientendaten digital zwischen den Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zu übermitteln.
Qualitätssicherung soll gesetzlich verankert werden
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der geplanten Gesetzesänderung ist die Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Dafür soll eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Die Träger des Rettungsdienstes sollen verpflichtet werden, erforderliche Daten in anonymisierter Form bereitzustellen. Diese Daten sollen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Auf diese Weise sollen Qualitätsstandards kontinuierlich weiterentwickelt und die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes verbessert werden.
Auch die Patientensicherheit steht dabei im Mittelpunkt. Verbesserungspotenziale sollen frühzeitig erkannt werden, damit die Notfallversorgung in Niedersachsen dauerhaft weiterentwickelt werden kann.
Land soll Verantwortung für Intensivtransporte übernehmen
Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen (ITW). Die Trägerschaft für diese hochspezialisierten Transportkapazitäten soll künftig beim Land Niedersachsen liegen.
Durch die landesweite Zuständigkeit sollen Intensivtransporte künftig besser abgestimmt und bedarfsgerechter organisiert werden. Schwerstkranke Patientinnen und Patienten sollen dadurch noch zuverlässiger versorgt werden können.
Gleichzeitig soll die neue Struktur dazu beitragen, vorhandene hochspezialisierte Ressourcen effizienter einzusetzen.
Telefonreanimation soll verpflichtend werden
Auch bei Herz-Kreislauf-Stillständen setzt der Gesetzentwurf auf eine stärkere Unterstützung durch die Rettungsleitstellen.
Künftig sollen die Leitstellen verpflichtet werden, Anrufende im Bedarfsfall zur Durchführung einer Wiederbelebung anzuleiten. Diese sogenannte Telefonreanimation kann eine entscheidende Rolle spielen, wenn ein Mensch einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet.
Denn jede Minute bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann entscheidend sein. Durch die telefonische Anleitung zur Reanimation soll die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe sinnvoll überbrückt und die Rettungskette gestärkt werden.
Verbände begrüßen geplante Änderungen
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung haben sich die beteiligten Verbände intensiv mit den geplanten Änderungen auseinandergesetzt. Der Gesetzentwurf wurde dabei mehrheitlich ausdrücklich begrüßt.
Besonders positiv bewertet wurden die vorgesehenen Schwerpunkte. Die Verbände unterstützen die geplanten Maßnahmen grundsätzlich und haben lediglich einzelne Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht.
Daniela Behrens: „Schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung“
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, betont die Bedeutung der geplanten Reform.
„Unser Ziel ist klar: Wer in Niedersachsen medizinische Hilfe benötigt, soll sich jederzeit auf eine schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung verlassen können“, erklärt Behrens.
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Rettungsdienst noch leistungsfähiger, effizienter und patientenorientierter aufzustellen.
Die Ministerin hebt dabei insbesondere die vier zentralen Maßnahmen hervor: die digitale Fallübergabe, eine verbindliche Qualitätssicherung, die landesweite Steuerung der Intensivtransporte und die verpflichtende Telefonreanimation.
Diese Maßnahmen sollen die Versorgung der Bevölkerung spürbar verbessern. Gleichzeitig will das Land die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenter nutzen, die Vernetzung der beteiligten Akteure stärken und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur geplanten Änderung des Rettungsdienstgesetzes.
Ziel der Landesregierung ist ein Rettungsdienst, der auch künftig schnell, verlässlich und auf einem hohen Qualitätsniveau arbeitet – und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung nutzt, um Menschen im Notfall noch gezielter zu helfen.
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