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Not macht erfin­de­risch: Bal­kon­kraft­wer­ke und ihre recht­li­chen Tücken

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Die stark ange­stie­ge­nen Ener­gie­prei­se und die nächs­te Hit­ze­wel­le sind die­sen Som­mer in aller Mun­de. Wäre es da nicht schön, etwas für den eige­nen Geld­beu­tel und auch für den öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck tun zu kön­nen? Vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher inter­es­sie­ren sich des­halb für klei­ne Solar-Kraft­wer­ke für den Eigen­ver­brauch. Wegen der hohen Nach­fra­ge auf dem deut­schen Markt, grei­fen sie dabei immer öfter auf Ange­bo­te aus dem euro­päi­schen Aus­land zurück. Und lei­der sind auch wie­der unse­riö­se Online-Shops am Werk, die den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern das Geld aus der Tasche zie­hen und nicht lie­fern. Wel­che Fra­gen vor dem Kauf geklärt wer­den soll­ten, um spä­te­ren Ärger zu ver­mei­den und wie Sie einen seriö­sen Shop erken­nen, erklärt das Euro­päi­sche Ver­brau­cher­zen­trum Deutsch­land (EVZ).

Solar­an­la­gen für den hei­mi­schen Bal­kon oder die Ter­ras­se las­sen sich online schnell und leicht bestel­len. Je nach Aus­rich­tung und Son­nen­ein­strah­lung kön­nen die Pho­to­vol­ta­ik­mo­du­le 200 bis 1000 Watt Jahr erzeu­gen. Der Strom wird ein­fach über einen Ste­cker ins Haus­netz ein­ge­speist. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher kön­nen so zwi­schen 50 € und 100 € Strom­kos­ten pro Jahr spa­ren. Gleich­zei­tig erlan­gen sie ein biss­chen Unab­hän­gig­keit von der öffent­li­chen Ener­gie­ver­sor­gung und fos­si­len Brennstoffen.

Was soll­te beim Kauf eines Klein­kraft­wer­kes im Inter­net bedacht werden?

Auf­grund der gestie­ge­nen Nach­fra­ge ent­schei­den sich deut­sche Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher immer öfter für Ange­bo­te von Online-Händ­lern aus dem EU-Aus­land. Wer mög­lichst schnell Freu­de am eige­nen Kraft­werk haben möch­te, soll­te nicht nur auf die ange­ge­be­ne Lie­fer­zeit ach­ten, son­dern auch prü­fen, ob die Adress­da­ten des Anbie­ters, Infor­ma­tio­nen zum Wider­ruf oder Trans­port­kos­ten leicht zu fin­den sind. Las­sen sich die­se Fra­gen nicht vor der Bestel­lung klä­ren, könn­te es sich um einen unse­riö­sen Online-Shop han­deln. Lei­der nut­zen auch Betrü­ger die aktu­el­le Begeis­te­rung für die Bal­kon­kraft­wer­ke und locken Ver­brau­cher auf Fake-Shop-Sei­ten. Auf­trags­be­stä­ti­gung und Zah­lungs­auf­for­de­rung kom­men schnell, das Solar­mo­dul wird jedoch nie gelie­fert. Wie Sie sol­che Fake-Shops erken­nen, erfah­ren Sie auf unse­rer Inter­net­sei­te: Wie erken­ne ich einen Fake-Shop im Inter­net? | evz.de

Übri­gens: Online-Händ­ler, die ihre Ware in der EU anbie­ten, müs­sen sich an gesetz­li­che Vor­ga­ben hal­ten. Dazu gehört das 14-tägi­ge Wider­rufs­recht. Die Frist für den Wider­ruf beginnt mit dem Erhalt der Ware. Und soll­te das Bal­kon­kraft­werk inner­halb der ers­ten 12 Mona­te nach Erhalt nicht wie beschrie­ben funk­tio­nie­ren, haben Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein Recht auf Repa­ra­tur oder Aus­tausch. Der Wider­ruf oder die Rekla­ma­ti­on soll­ten unbe­dingt schrift­lich erfol­gen. Wer im Fall des Wider­rufs die Trans­port­kos­ten trägt, muss vor dem Kauf klar erkenn­bar sein. Ein bereits in Gebrauch genom­me­nes Bal­kon­kraft­werk neh­men Händ­ler manch­mal nur ungern zurück. Wenn sie die gebrauch­te Ware im Rah­men eines Wider­rufs zurück­neh­men, dür­fen sie vom Ver­brau­cher eine Ent­schä­di­gung für etwa­ige Gebrauchs­spu­ren verlangen.

Im Zwei­fel lie­ber die Unter­stüt­zung einer Fach­kraft einholen

Es kann sich loh­nen, die Mon­ta­ge und Inbe­trieb­nah­me der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge einer kom­pe­ten­ten Fach­kraft anzu­ver­trau­en. Wur­de die Anla­ge von einer Fach­kraft in Betrieb genom­men und kommt es den­noch zu Pro­ble­men bei der Strom­erzeu­gung, kön­nen Sie so leich­ter nach­wei­sen, dass es an der Anla­ge selbst liegt und nicht an der Instal­la­ti­on. Über­dies kön­nen die Netz­be­trei­ber Vor­ga­ben zur Inbe­trieb­nah­me machen. Vor einem Kauf emp­fiehlt es sich außer­dem, in Erfah­rung zu brin­gen, ob das Pro­dukt für den deut­schen Markt zuge­las­sen ist und allen Vor­ga­ben ent­spricht. Dies ist nicht immer der Fall. Infor­ma­tio­nen über die in Deutsch­land gel­ten­den Sicher­heits­stan­dards lie­fert die Deut­sche Gesell­schaft für Son­nen­en­er­gie ( DGS). Schließ­lich müs­sen Anla­gen ab 600 Watt in Deutsch­land auch bei der Bun­des­netz­agen­tur und dem Netz­be­trei­ber ein­ge­tra­gen und regis­triert werden.


 

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