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Off­shore-Gewer­be­steu­er gesi­chert: Land­kreis Leer pro­fi­tiert von Verordnung

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Lan­des­re­gie­rung sichert Gewer­be­steu­er von Off­shore-Wind­parks – auch Land­kreis Leer profitiert

Am Mon­tag, 15. Dezem­ber 2025, hat die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung eine wich­ti­ge Ände­rung der Ver­ord­nung über die Erhe­bung der Gewer­be- und Grund­steu­er in gemein­de­frei­en Gebie­ten beschlos­sen. Damit wer­den die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men der Off­shore-Wind­parks vor der nie­der­säch­si­schen Nord­see­küs­te dau­er­haft den Kom­mu­nen zugu­te­kom­men. Beson­ders pro­fi­tie­ren davon nicht nur die Stadt Wil­helms­ha­ven, son­dern über den Kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich (KFA) auch ande­re Regio­nen wie der Land­kreis Leer.

Ab 2026 fließt der wesent­li­che Teil der Gewer­be­steu­er aus den Off­shore-Wind­parks zunächst in die Kas­sen der Stadt Wil­helms­ha­ven. Rund 65 Mil­lio­nen Euro der Ein­nah­men wer­den anschlie­ßend über den KFA auf ande­re nie­der­säch­si­sche Kom­mu­nen ver­teilt. So pro­fi­tie­ren auch Kom­mu­nen im Bin­nen­land von den Mehr­ein­nah­men, wäh­rend das Land Nie­der­sach­sen und der Bund gemein­sam rund neun Mil­lio­nen Euro erhal­ten. Ins­ge­samt ver­blei­ben etwa 36 Mil­lio­nen Euro im Haus­halt von Wil­helms­ha­ven selbst.

Finanz­mi­nis­ter Gerald Hee­re betont: „Wir ver­hin­dern, dass viel Geld aus Nie­der­sach­sen abfließt und sichern durch die­se gut abge­wo­ge­ne Ent­schei­dung Steu­er­ein­nah­men im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich dau­er­haft für unse­re Kom­mu­nen ab. Die Lan­des­re­gie­rung zeigt damit ein­mal mehr, dass ihr die Belan­ge der nie­der­säch­si­schen Krei­se, Städ­te und Gemein­den sehr wich­tig sind.“

Hin­ter­grund der Ver­ord­nung ist ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs vom 3. Dezem­ber 2024. Danach darf die Hebe­be­rech­ti­gung für die Gewer­be­steu­er für Off­shore-Betriebs­stät­ten nur auf eine oder meh­re­re Gemein­den über­tra­gen wer­den. Ohne die Ände­rung hät­ten die Steu­er­ein­nah­men an die Stand­or­te der Betrei­ber außer­halb Nie­der­sach­sens flie­ßen können.

Die Lan­des­re­gie­rung plant, die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Wil­helms­ha­ven und die Umver­tei­lung über den KFA regel­mä­ßig zu prü­fen. Im kom­men­den Jahr sol­len zudem Gesprä­che mit betrof­fe­nen Kom­mu­nen und den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den statt­fin­den, um das wei­te­re Vor­ge­hen zu besprechen.

Dank der neu­en Rege­lung pro­fi­tie­ren somit nicht nur die direkt betrof­fe­nen Küs­ten­städ­te, son­dern auch Kom­mu­nen im Bin­nen­land wie der Land­kreis Leer, die auf die Mehr­ein­nah­men ange­wie­sen sind, um ihre Infra­struk­tur und kom­mu­na­len Auf­ga­ben zu stärken.

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