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Osterfeuer 2026: Anmeldung und wichtige Hinweise zum Naturschutz
Osterfeuer 2026: Anmeldung und wichtige Hinweise
Für das Abbrennen von Osterfeuern im Stadtgebiet Leer sowie im restlichen Landkreis gelten spezifische Fristen und Naturschutzregeln.
Fristen und Anmeldung (Stadt Leer)
Osterfeuer innerhalb des Stadtgebiets Leer müssen zwingend angemeldet werden. Verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
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Anmeldefrist: Bis zum 23. März 2026.
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Online-Anmeldung: Über die Homepage der Stadt unter www.leer.de/Osterfeuer.
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Telefonische Anmeldung: Unter der Rufnummer 0491/9782–128.
Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise (Landkreis Leer)
Das Umweltamt des Landkreises Leer betont die Verantwortung gegenüber der Tierwelt und der Gesundheit der Mitmenschen.
1. Tierschutz: Umschichten ist Pflicht Aufgeschichtete Holzhaufen dienen Tieren wie Igeln, Hasen, Mäusen und Vögeln oft als Unterschlupf.
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Haufen idealerweise erst kurz vor dem Entzünden aufschichten.
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Bereits liegendes Material muss unmittelbar vor dem Anzünden vollständig und vorsichtig umgeschichtet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.
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Wichtig: Falls bereits Tiere im Haufen brüten, ist das Abbrennen gesetzlich untersagt.
2. Material und Brandschutz
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Erlaubte Materialien: Ausschließlich naturbelassene pflanzliche Stoffe (Sträucher, Reisig, Äste, Stroh, Heu).
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Verbotene Stoffe: Brandbeschleuniger wie Benzin oder Öl dürfen nicht verwendet werden.
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Abstände: Es ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Sträuchern zu achten.
3. Rücksichtnahme Bei der Wahl des Brennplatzes ist auf die Nachbarschaft zu achten, um gesundheitliche Belastungen durch Rauchentwicklung zu minimieren.
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