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Osterfeuer: Landkreis Leer wartet auf verbindliche Aussage des Landes
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die die sogenannte Winterruhe regelt, gilt noch bis zum 23. Februar. Ob und unter welchen Bedingungen die traditionellen Osterfeuer abgebrannt werden dürfen, geht aus der Verordnung nicht hervor. Eine verbindliche Aussage lässt sich somit nicht treffen. Diese wird, zwei Monate vor dem Osterfest, jedoch erwartet, nicht nur von den Organisatoren. Der Landkreis hat deshalb das Land dringend um eine Klarstellung gebeten, ob die Osterfeuer in diesem Jahr im Rahmen der Corona-Krise stattfinden können.
Das Land hat in seiner Antwort signalisiert, “dass es sich der besonderen Situation bewusst ist, in der sich die Organisatoren der Osterfeuer auch dieses Jahr wieder befinden.” Jedoch sei eine verbindliche Aussage zur Durchführbarkeit von Osterfeuern zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. “Die Entwicklungen des Infektionsgeschehens innerhalb der nächsten Wochen sind entscheidend und bleiben abzuwarten. Es gilt weiterhin, die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen, um entscheidende Lockerungen zu ermöglichen – Lockerungen, die dann hoffentlich auch Osterfeuer mit möglichst wenigen Einschränkungen möglich machen.”
“Die Landesregierung wird sich selbstverständlich bei den weiteren Beratungen mit der Frage der Durchführbarkeit von Osterfeuern auseinandersetzen und dabei den Wunsch nach einer möglichst frühzeitigen Entscheidung berücksichtigen. Wie auch im Vorfeld der Herbst- und Weihnachtsmärkte werden die Organisatoren somit rechtzeitig Auskunft darüber erhalten, ob und unter welchen Auflagen die Veranstaltung stattfinden kann.”