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Oster­feu­er: Land­kreis Leer war­tet auf ver­bind­li­che Aus­sa­ge des Landes

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Die aktu­el­le Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen, die die soge­nann­te Win­ter­ru­he regelt, gilt noch bis zum 23. Febru­ar. Ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen die tra­di­tio­nel­len Oster­feu­er abge­brannt wer­den dür­fen, geht aus der Ver­ord­nung nicht her­vor. Eine ver­bind­li­che Aus­sa­ge lässt sich somit nicht tref­fen. Die­se wird, zwei Mona­te vor dem Oster­fest, jedoch erwar­tet, nicht nur von den Orga­ni­sa­to­ren. Der Land­kreis hat des­halb das Land drin­gend um eine Klar­stel­lung gebe­ten, ob die Oster­feu­er in die­sem Jahr im Rah­men der Coro­na-Kri­se statt­fin­den können.
 
Das Land hat in sei­ner Ant­wort signa­li­siert, “dass es sich der beson­de­ren Situa­ti­on bewusst ist, in der sich die Orga­ni­sa­to­ren der Oster­feu­er auch die­ses Jahr wie­der befin­den.” Jedoch sei eine ver­bind­li­che Aus­sa­ge zur Durch­führ­bar­keit von Oster­feu­ern zum jet­zi­gen Zeit­punkt lei­der noch nicht mög­lich. “Die Ent­wick­lun­gen des Infek­ti­ons­ge­sche­hens inner­halb der nächs­ten Wochen sind ent­schei­dend und blei­ben abzu­war­ten. Es gilt wei­ter­hin, die Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­an­te ein­zu­däm­men, um ent­schei­den­de Locke­run­gen zu ermög­li­chen – Locke­run­gen, die dann hof­fent­lich auch Oster­feu­er mit mög­lichst weni­gen Ein­schrän­kun­gen mög­lich machen.”
 
“Die Lan­des­re­gie­rung wird sich selbst­ver­ständ­lich bei den wei­te­ren Bera­tun­gen mit der Fra­ge der Durch­führ­bar­keit von Oster­feu­ern aus­ein­an­der­set­zen und dabei den Wunsch nach einer mög­lichst früh­zei­ti­gen Ent­schei­dung berück­sich­ti­gen. Wie auch im Vor­feld der Herbst- und Weih­nachts­märk­te wer­den die Orga­ni­sa­to­ren somit recht­zei­tig Aus­kunft dar­über erhal­ten, ob und unter wel­chen Auf­la­gen die Ver­an­stal­tung statt­fin­den kann.”
 

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