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Paas­ke­füür — ein alter Brauch. Feu­er­wehr und Brand­kas­se raten zur Vor­sicht und Rücksichtnahme!

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“Paas­ke­füür — ein alter Brauch“.

Feu­er­wehr und Brand­kas­se raten zur Vor­sicht und Rücksichtnahme!

End­lich ist es soweit: Das Oster­fest steht vor der Tür … und Strauch­schnitt und Gehölz für ein geneh­mig­tes Oster­feu­er oder, wie es hier in Ost­fries­land heißt, das “Paas­ke­füür”, ist gesam­melt! Damit es dort, wo die Feu­er zuge­las­sen sind, neben all der Freu­de ein rei­bungs­lo­ser „Oster-Sams­tag­abend“ wird und das tra­di­tio­nel­le Feu­er kon­trol­liert abbrennt, soll­ten eini­ge Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr und der Ost­frie­si­schen Land­schaft­li­chen Brand­kas­se beach­tet werden:

Ver­brannt wer­den dür­fen aus­schließ­lich pflanz­li­che Stof­fe, wie Sträu­cher, Rei­sig und Äste — Sperr­müll, behan­del­tes Holz, Rei­fen, Alt­öl oder sons­ti­ge Abfäl­le selbst­ver­ständ­lich nicht! Als Hilfs­mit­tel für das Anzün­den eig­net sich sehr gut tro­cke­nes Stroh — ver­bo­ten hier­bei ist der Ein­satz von Brand­be­schleu­ni­gern! Bei einer maxi­ma­len Men­ge des brenn­ba­ren Mate­ri­als von 150 m³ besteht für die Umge­bung kei­ne beson­de­re Brand­ge­fahr, wenn fol­gen­de Sicher­heits­ab­stän­de ein­ge­hal­ten werden:

- min­des­tens 50 m zu Gebäu­den, die aus nicht brenn­ba­ren Bau­stof­fen bestehen und mit einer har­ten Beda­chung ver­se­hen sind (z. B. Dach­zie­gel) und

- min­des­tens 100 m zu Sons­ti­gem, wie bei­spiels­wei­se Gebäu­den aus brenn­ba­ren Bau-stof­fen und/oder wei­cher Beda­chung (z. B. Reet­dach) oder Fahr­zeu­gen jeg­li­cher Art.

In der Nähe ört­li­cher Gefah­ren­an­la­gen (z. B. Wäl­der, Moo­re, Wall­he­cken, Zelt- und Cam­ping­plät­ze, reet­ge­deck­te Häu­ser, Ener­gie­ver­sor­gungs­an­la­gen, usw.) und bei grö­ße­ren Men­gen brenn­ba­ren Mate­ri­als sind zusätz­li­che Abstän­de zu berück­sich­ti­gen — bei Unsi­cher­hei­ten auf­grund der Sicher­heits­ab­stän­de kann bei den Gemein­de- und Stadt­ver­wal­tun­gen nach­ge­fragt werden.

Brenn­ma­te­ri­al „umschich­ten“!

Auf kei­nen Fall darf das Feu­er in Schutz­zo­nen, wie z. B. Natur­schutz­ge­bie­ten, abge­brannt wer­den. Das glei­che gilt für beson­ders geschütz­te Bio­to­pe oder moo­ri­gen Unter­grund , wenn die Gefahr der Ent­ste­hung eines Moor­bran­des besteht. Bei star­kem Wind ist es bes­ser, auf das Feu­er zu ver­zich­ten! Das Brenn­ma­te­ri­al soll­te erst an dem Tag, an dem das Feu­er ange­zün­det wird, auf­ge­schich­tet wer­den. Die­ses “Umschich­ten” dient auch dazu, dass Tie­re, die dort Unter­schlupf gesucht haben, flüch­ten können. 

Das Oster­feu­er muss ste­tig von einer erwach­se­nen Per­son unter Auf­sicht gehal­ten wer­den — Feu­er und Glut müs­sen beim Ver­las­sen der Feu­er­stel­le erlo­schen sein ! Vor­sicht ist bes­ser als Nach­se­hen … damit die­ses „lang­ersehn­te Paas­ke­füür“ uns allen in guter Erin­ne­rung bleibt. In jedem Fall sind natür­lich die Ver­ord­nun­gen und Rege­lun­gen der jewei­li­gen Gemein­de bzw. der Stadt zu befol­gen. Lösch­mit­tel in Form von bei­spiels­wei­se einem Gar­ten­schlauch und Schau­feln zum Sand­auf­wer­fen soll­ten ein­fach bereit­ge­hal­ten werden.

Und wenn ein Feu­er außer Kon­trol­le gerät, muss umge­hend der Not­ruf 112 gewählt werden.


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