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Per­so­nal­aus­weis 2026: Höhe­re Gebüh­ren und neue digi­ta­le Regeln

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Bun­des­wei­te Gebüh­ren­er­hö­hung für Per­so­nal­aus­wei­se ab dem 1. Janu­ar 2026

Berlin/Leer, den 26. Dezem­ber 2025 – Ab dem 1. Janu­ar 2026 tre­ten in Deutsch­land neue Gebüh­ren­re­ge­lun­gen für die Aus­stel­lung von Per­so­nal­aus­wei­sen in Kraft. Grund­la­ge hier­für ist das Rund­schrei­ben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern und für Hei­mat (BMI) vom 03.12.2025. Die Anpas­sung betrifft alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit bei der Neu­be­an­tra­gung ihrer Dokumente.

Hin­ter­grund der Preis­an­pas­sung Die Anhe­bung der Gebüh­ren ist not­wen­dig, um die gestie­ge­nen Pro­duk­ti­ons­kos­ten zu decken. Ein wesent­li­cher Fokus liegt dabei auf der kon­ti­nu­ier­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung der Sicher­heits­merk­ma­le sowie der vor­an­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung des Aus­weis­we­sens. Die Inte­gra­ti­on neu­er Tech­no­lo­gien zur Iden­ti­täts­prü­fung und die Umstel­lung auf voll­di­gi­ta­le Pro­zes­se füh­ren zu einem erhöh­ten admi­nis­tra­ti­ven und tech­ni­schen Aufwand.

Die neu­en Gebüh­ren im Überblick:

  • Antrag­stel­ler ab 24 Jah­ren: Die Gebühr steigt von bis­her 37,00 Euro auf 46,00 Euro (Gül­tig­keit: 10 Jahre).

  • Antrag­stel­ler unter 24 Jah­ren: Die Gebühr erhöht sich von 22,80 Euro auf 27,60 Euro (Gül­tig­keit: 6 Jahre).

Wich­ti­ger Hin­weis zu Licht­bil­dern Bereits seit dem 01.05.2025 dür­fen gemäß gesetz­li­cher Vor­ga­ben aus­schließ­lich digi­ta­le Licht­bil­der für die Erstel­lung von Aus­weis­do­ku­men­ten ver­wen­det wer­den. Klas­si­sche Pass­fo­tos in Papier­form wer­den nicht mehr akzeptiert.

Für die Erstel­lung des digi­ta­len Fotos haben Bür­ge­rin­nen und Bür­ger fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Direkt im Bür­ger­bü­ro: Das Foto kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellt werden.

  2. Exter­ner Dienst­leis­ter: Fotos kön­nen bei zer­ti­fi­zier­ten Foto­gra­fen oder teil­neh­men­den Part­nern (z. B. „dm-dro­ge­rie markt“) ange­fer­tigt wer­den. In die­sem Fall muss zur Bean­tra­gung ledig­lich der erhal­te­ne Data-Matrix-Code vor­ge­legt werden.

Das Bür­ger­amt emp­fiehlt allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die Gül­tig­keit ihrer Doku­men­te recht­zei­tig zu prü­fen und Ter­mi­ne für eine Neu­be­an­tra­gung früh­zei­tig zu planen.

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