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Post von der Stadt: Grundabgaben 2026 – Das müssen Eigentümer in Leer jetzt wissen
Stadt Leer versendet über 15.700 Bescheide: Das ändert sich bei den Grundabgaben 2026
Anfang Februar ist es wieder so weit: Die Stadt Leer verschickt die Grundabgabenbescheide für das Kalenderjahr 2026. Während die Grundsteuer nach der großen Reform des Vorjahres stabil bleibt, gibt es bei einigen Gebührensätzen Anpassungen. Hauseigentümer sollten ihre Post in den nächsten Tagen genau prüfen.
Insgesamt werden in diesen Tagen mehr als 15.700 Bescheide an die Haushalte im Stadtgebiet versandt. Diese umfassen neben der Grundsteuer vor allem die Gebühren für die Straßenreinigung, das Niederschlagswasser sowie die Abwasserentsorgung.
Grundsteuer bleibt stabil – Gebühren steigen teilweise
Die gute Nachricht vorweg: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Damit kehrt nach den Umstellungen durch die Grundsteuerreform im vergangenen Jahr in diesem Bereich Beständigkeit ein.
Anders sieht es bei den Gebühren aus, die zum 1. Januar 2026 teilweise angepasst wurden. Die Stadt Leer weist auf folgende Änderungen hin:
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Abwassergebühr: Erhöhung auf 4,12 €/m³ (vorher 4,07 €)
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Niederschlagswassergebühr: Erhöhung auf 0,53 €/m² (vorher 0,42 €)
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Fußgängerzonen-Reinigung: 32,30 €/m (vorher 28,00 €)
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Klärgruben-Leerung: 117,48 €/m³ (vorher 71,48 €)
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Abflusslose Klärgruben: 80,56 €/m³ (vorher 40,64 €)
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Grundwasserabsenkung: 1,33 €/m³ (vorher 1,05 €)
Alle weiteren Gebührensätze bleiben für das Jahr 2026 konstant. Eine detaillierte Übersicht hat die Stadtverwaltung auf ihrer Website unter www.leer.de/abgaben bereitgestellt.
Kontakt zur Verwaltung: E‑Mail bevorzugt
Aufgrund der hohen Anzahl an Bescheiden rechnet die Stadtverwaltung in den ersten Tagen nach dem Versand mit einem erhöhten Aufkommen an Rückfragen. Um lange Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, wird darum gebeten, Anfragen vorzugsweise per E‑Mail an grundabgaben@leer.de zu richten.
Wichtiger Hinweis: Für eine schnelle Zuordnung sollte bei jeder Mitteilung unbedingt das Kassenzeichen (Format: XN.….…-.….…NX) angegeben werden, das oben auf dem Bescheid zu finden ist.
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