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Post von der Stadt: Grund­ab­ga­ben 2026 – Das müs­sen Eigen­tü­mer in Leer jetzt wissen

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Stadt Leer ver­sen­det über 15.700 Beschei­de: Das ändert sich bei den Grund­ab­ga­ben 2026

Anfang Febru­ar ist es wie­der so weit: Die Stadt Leer ver­schickt die Grund­ab­ga­ben­be­schei­de für das Kalen­der­jahr 2026. Wäh­rend die Grund­steu­er nach der gro­ßen Reform des Vor­jah­res sta­bil bleibt, gibt es bei eini­gen Gebüh­ren­sät­zen Anpas­sun­gen. Haus­ei­gen­tü­mer soll­ten ihre Post in den nächs­ten Tagen genau prüfen.

Ins­ge­samt wer­den in die­sen Tagen mehr als 15.700 Beschei­de an die Haus­hal­te im Stadt­ge­biet ver­sandt. Die­se umfas­sen neben der Grund­steu­er vor allem die Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung, das Nie­der­schlags­was­ser sowie die Abwasserentsorgung.

Grund­steu­er bleibt sta­bil – Gebüh­ren stei­gen teilweise

Die gute Nach­richt vor­weg: Die Hebe­sät­ze für die Grund­steu­er A und B blei­ben im Ver­gleich zum Vor­jahr unver­än­dert. Damit kehrt nach den Umstel­lun­gen durch die Grund­steu­er­re­form im ver­gan­ge­nen Jahr in die­sem Bereich Bestän­dig­keit ein.

Anders sieht es bei den Gebüh­ren aus, die zum 1. Janu­ar 2026 teil­wei­se ange­passt wur­den. Die Stadt Leer weist auf fol­gen­de Ände­run­gen hin:

  • Abwas­ser­ge­bühr: Erhö­hung auf 4,12 €/m³ (vor­her 4,07 €)

  • Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr: Erhö­hung auf 0,53 €/m² (vor­her 0,42 €)

  • Fuß­gän­ger­zo­nen-Rei­ni­gung: 32,30 €/m (vor­her 28,00 €)

  • Klär­gru­ben-Lee­rung: 117,48 €/m³ (vor­her 71,48 €)

  • Abfluss­lo­se Klär­gru­ben: 80,56 €/m³ (vor­her 40,64 €)

  • Grund­was­ser­ab­sen­kung: 1,33 €/m³ (vor­her 1,05 €)

Alle wei­te­ren Gebüh­ren­sät­ze blei­ben für das Jahr 2026 kon­stant. Eine detail­lier­te Über­sicht hat die Stadt­ver­wal­tung auf ihrer Web­site unter www.leer.de/abgaben bereitgestellt.

Kon­takt zur Ver­wal­tung: E‑Mail bevorzugt

Auf­grund der hohen Anzahl an Beschei­den rech­net die Stadt­ver­wal­tung in den ers­ten Tagen nach dem Ver­sand mit einem erhöh­ten Auf­kom­men an Rück­fra­gen. Um lan­ge War­te­zei­ten am Tele­fon zu ver­mei­den, wird dar­um gebe­ten, Anfra­gen vor­zugs­wei­se per E‑Mail an grundabgaben@leer.de zu richten.

Wich­ti­ger Hin­weis: Für eine schnel­le Zuord­nung soll­te bei jeder Mit­tei­lung unbe­dingt das Kas­sen­zei­chen (For­mat: XN.….…-.….…NX) ange­ge­ben wer­den, das oben auf dem Bescheid zu fin­den ist.

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