• vzbv for­dert: Bun­des­re­gie­rung muss Markt­auf­sicht durch die Bun­des­netz­agen­tur und Schutz vor unse­riö­sen Ener­gie­ver­sor­gern verbessern.
  • Unter­su­chung des vzbv zeigt pro­ble­ma­ti­sche Geschäfts­prak­ti­ken von Ener­gie­un­ter­neh­men auf.
  • Verbraucher:innen berich­ten von nicht akzep­tier­ten Kün­di­gun­gen, nicht aus­ge­zahl­ten Gut­ha­ben und kurz­fris­ti­gen Mehrkosten.

Eine neue Stu­die des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­bands (vzbv) unter­sucht, wel­che Pro­ble­me Verbraucher:innen mit Ener­gie­un­ter­neh­men haben. Die Aus­wer­tung von 150 Bei­spiel­fäl­len zeigt diver­se Schwie­rig­kei­ten bei Kün­di­gun­gen und Abrech­nun­gen auf. Der vzbv for­dert, die Markt­auf­sicht der Bun­des­netz­agen­tur zum Schutz der Verbraucher:innen vor unse­riö­sen Anbie­tern zu verbessern.

„Eine klei­ne Zahl von Ener­gie­ver­sor­gern fällt immer wie­der mit pro­ble­ma­ti­schen Ver­hal­tens­wei­sen gegen­über ihren Kund:innen auf. Das ver­schärft gera­de in der der­zei­ti­gen Ener­gie­kri­se die Belas­tun­gen für die Verbraucher:innen“, sagt Dr. Tho­mas Engel­ke, Team­lei­ter Ener­gie und Bau­en beim vzbv. „Die Bun­des­re­gie­rung muss im Zuge der Novel­le des Ener­gie­wirt­schafts­ge­set­zes dafür sor­gen, dass die Bun­des­netz­agen­tur end­lich mehr Mög­lich­kei­ten erhält, sol­che unse­riö­sen Geschäfts­prak­ti­ken zu ver­hin­dern“, so Engel­ke weiter.

Kün­di­gun­gen wer­den nicht akzeptiert

Ein wie­der­holt beob­ach­te­tes Ver­hal­ten bestimm­ter Anbie­ter ist es, durch Kund:innen aus­ge­spro­che­ne Son­der­kün­di­gun­gen infol­ge einer Preis­er­hö­hung nicht zu akzep­tie­ren. Statt­des­sen bie­ten Unter­neh­men an, die Preis­er­hö­hung zu einem spä­te­ren, nicht kon­kret benann­ten Zeit­punkt zurück­zu­neh­men. Alter­na­tiv sol­len betrof­fe­ne Kund:innen die Kün­di­gung bestä­ti­gen. Dies stellt nach Auf­fas­sung des vzbv eine irre­füh­ren­de Hand­lung dar, die Betrof­fe­ne über ihre Rech­te täu­schen soll.



 
 

Gut­ha­ben auf Rech­nung nicht ausgezahlt

Ande­re Verbraucher:innen schil­dern, dass auf einer Jah­res- oder Schluss­rech­nung auf­ge­führ­te Gut­ha­ben nicht aus­ge­zahlt wer­den. Sol­che Ver­zö­ge­run­gen zie­hen sich trotz Mah­nun­gen und Erin­ne­run­gen durch Betrof­fe­ne über Mona­te hin. Verbraucher:innen berich­te­ten von Fäl­len mit nicht aus­ge­zahl­ten Gut­ha­ben in drei­stel­li­ger Höhe .

Mehr­kos­ten auf­grund kurz­fris­ti­ger Kündigungen

Ein wei­te­res Pro­blem, das Verbraucher:innen schil­dern: extrem kurz­fris­ti­ge Kün­di­gun­gen ihrer Ver­trä­ge durch den Ener­gie­an­bie­ter. Die ent­spre­chen­den Kün­di­gun­gen gin­gen nur weni­ge Tage vor Ver­trags­en­de bei den Kund:innen ein – teil­wei­se auch erst nach dem genann­ten Datum. Das erschwert den zeit­na­hen Wech­sel zu einem neu­en Ver­sor­ger und hat zur Fol­ge, dass Betrof­fe­ne zunächst auf die Ersatz­ver­sor­gung ange­wie­sen sind. So kön­nen erheb­li­che Mehr­kos­ten ent­ste­hen. In die­sem Zusam­men­hang berich­ten Verbraucher:innen auch von über­durch­schnitt­lich hohen Ver­brauchs­schät­zun­gen durch den jewei­li­gen Grund­ver­sor­ger, was wie­der­um zu hohen Abschlags­zah­lun­gen führt.

Ver­brau­cher­zen­tra­len hel­fen weiter

Verbraucher:innen, die indi­vi­du­el­le Hil­fe benö­ti­gen, kön­nen die Bera­tungs­an­ge­bo­te der Ver­brau­cher­zen­tra­len nut­zen, Infor­ma­tio­nen gibt es unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwer­den kön­nen sie über das Beschwer­de­por­tal des vzbv und der Ver­brau­cher­zen­tra­len abgeben.