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Proteste von Landwirten: Vier Versammlungen im Landkreis Leer angemeldet
Proteste von Landwirten: Vier Versammlungen im Landkreis Leer angemeldet
In Westrhauderfehn soll am 8. Januar eine Unterstützer-Aktion stattfinden / Behörde macht Auflagen
Im Zuge der geplanten Protestaktionen von Landwirten am kommenden Montag und Dienstag ist beim Landkreis Leer eine weitere Versammlung angemeldet worden. Sie soll am 8. Januar von morgens 6 Uhr bis abends um 18 Uhr in Westrhauderfehn stattfinden. Vom Gewerbegebiet in Rhaudermoor aus wollen sich laut Anzeige des Veranstalters bis zu 100 Teilnehmer mit Autos und Lastwagen zum Untenende (B 436) in Westrhauderfehn aufmachen.
Vor allem, um Rettungswege frei zu halten, hat der Landkreis als zuständige Versammlungsbehörde Auflagen gemacht. Deshalb bleibt der Kreisel in Westrhauderfehn frei; er kann also durchfahren werden, um auf die 1. Südwieke, den Rajen oder die Rhauderwieke abzubiegen.
Der eigentliche Versammlungsort sind die Nordseite und die Südseite des Untenendes. Die Teilnehmer können ihre Fahrzeuge dort zwischen dem Kreisel und der östlich gelegenen Brücke über den Westrhauderfehnkanal aufstellen, müssen aber eine Rettungsgasse frei halten.
Offiziell angemeldet sind damit vier Aktionen für den 8. und 9. Januar im Kreisgebiet. Außer in Rhauderfehn sind an folgenden Orten Versammlungen geplant:
Leer: 8. und 9. Januar, jeweils von 6 bis 22 Uhr, Jann-Berghaus-Brücke
Neermoor/Veenhusen: 8. Januar, von 6 bis 22 Uhr, Bundesstraße 70 (Süderstraße) zwischen dem Kreisel in Neermoor und der Einmündung der Kreisstraße 8 (Hauptstraße) in Veenhusen; die K8 bleibt frei. Vom Kreisel Neermoor aus kann auch die L 14 (Osterstraße) in Richtung Warsingsfehn sowie die L 2 (Kirchstraße) in Richtung Oldersum befahren werden.
Hesel: 8. Januar, von 6 bis 18 Uhr, im Bereich der Kreuzung B 72/B 436/L 24: Bundesstraße 72 (Leeraner Straße) Richtung Leer von der Kreuzung bis zur Einmündung ins Gewerbegebiet Wehrden;
Bundesstraße 72 in Richtung Aurich von der Kreuzung bis zur Einmündung der Straße Im Brink; in Richtung Moormerland sowie in Richtung Cloppenburg (Filsumer Straße) kann die Kreuzung passiert werden – allerdings sind auch hier wegen abgestellter Traktoren Verkehrsbehinderungen möglich.
Es kann zu massiven Verkehrsbehinderungen kommen. Dies wird auch den Öffentlichen Nahverkehr und damit die Schülerbeförderung betreffen, so dass mit Verspätungen oder gar Ausfällen gerechnet werden muss. Der Landkreis weist deshalb nochmals darauf hin, dass die Eltern selbst entscheiden können, ob sie angesichts der Umstände ihre Kinder zur Schule schicken möchten oder lieber zu Hause lassen.
Die Schule fällt nicht aus.