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Pro­tes­te von Land­wir­ten: Vier Ver­samm­lun­gen im Land­kreis Leer angemeldet

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Pro­tes­te von Land­wir­ten: Vier Ver­samm­lun­gen im Land­kreis Leer angemeldet
In West­rhau­der­fehn soll am 8. Janu­ar eine Unter­stüt­zer-Akti­on statt­fin­den / Behör­de macht Auflagen
 
Im Zuge der geplan­ten Pro­test­ak­tio­nen von Land­wir­ten am kom­men­den Mon­tag und Diens­tag ist beim Land­kreis Leer eine wei­te­re Ver­samm­lung ange­mel­det wor­den. Sie soll am 8. Janu­ar von mor­gens 6 Uhr bis abends um 18 Uhr in West­rhau­der­fehn statt­fin­den. Vom Gewer­be­ge­biet in Rhau­der­moor aus wol­len sich laut Anzei­ge des Ver­an­stal­ters bis zu 100 Teil­neh­mer mit Autos und Last­wa­gen zum Unten­en­de (B 436) in West­rhau­der­fehn aufmachen.
 
Vor allem, um Ret­tungs­we­ge frei zu hal­ten, hat der Land­kreis als zustän­di­ge Ver­samm­lungs­be­hör­de Auf­la­gen gemacht. Des­halb bleibt der Krei­sel in West­rhau­der­fehn frei; er kann also durch­fah­ren wer­den, um auf die 1. Süd­wie­ke, den Rajen oder die Rhau­der­wie­ke abzubiegen.
 
Der eigent­li­che Ver­samm­lungs­ort sind die Nord­sei­te und die Süd­sei­te des Unten­en­des. Die Teil­neh­mer kön­nen ihre Fahr­zeu­ge dort zwi­schen dem Krei­sel und der öst­lich gele­ge­nen Brü­cke über den West­rhau­der­fehn­ka­nal auf­stel­len, müs­sen aber eine Ret­tungs­gas­se frei halten.
 
Offi­zi­ell ange­mel­det sind damit vier Aktio­nen für den 8. und 9. Janu­ar im Kreis­ge­biet. Außer in Rhau­der­fehn sind an fol­gen­den Orten Ver­samm­lun­gen geplant:
 

Leer: 8. und 9. Janu­ar, jeweils von 6 bis 22 Uhr, Jann-Berghaus-Brücke

Neermoor/Veenhusen: 8. Janu­ar, von 6 bis 22 Uhr, Bun­des­stra­ße 70 (Süd­er­stra­ße) zwi­schen dem Krei­sel in Neer­moor und der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße 8 (Haupt­stra­ße) in Veen­husen; die K8 bleibt frei. Vom Krei­sel Neer­moor aus kann auch die L 14 (Oster­stra­ße) in Rich­tung War­singsfehn sowie die L 2 (Kirch­stra­ße) in Rich­tung Older­sum befah­ren werden.
Hesel: 8. Janu­ar, von 6 bis 18 Uhr, im Bereich der Kreu­zung B 72/B 436/L 24: Bun­des­stra­ße 72 (Leera­ner Stra­ße) Rich­tung Leer von der Kreu­zung bis zur Ein­mün­dung ins Gewer­be­ge­biet Wehrden;
Bun­des­stra­ße 72 in Rich­tung Aurich von der Kreu­zung bis zur Ein­mün­dung der Stra­ße Im Brink; in Rich­tung Moorm­er­land sowie in Rich­tung Clop­pen­burg (Fils­u­mer Stra­ße) kann die Kreu­zung pas­siert wer­den – aller­dings sind auch hier wegen abge­stell­ter Trak­to­ren Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen möglich.
 
Es kann zu mas­si­ven Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen kom­men. Dies wird auch den Öffent­li­chen Nah­ver­kehr und damit die Schü­ler­be­för­de­rung betref­fen, so dass mit Ver­spä­tun­gen oder gar Aus­fäl­len gerech­net wer­den muss. Der Land­kreis weist des­halb noch­mals dar­auf hin, dass die Eltern selbst ent­schei­den kön­nen, ob sie ange­sichts der Umstän­de ihre Kin­der zur Schu­le schi­cken möch­ten oder lie­ber zu Hau­se lassen.
 
Die Schu­le fällt nicht aus.

 
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Nach­hil­fe für Schü­ler aus dem Land­kreis Leer
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