News

Rau­chen, Ziga­ret­ten und Vapes wer­den teu­rer – bis zu 14 Euro für eine Schachtel?

Veröffentlicht

am

Bun­des­tag beschließt Erhö­hung der Tabak­steu­er: Ziga­ret­ten könn­ten bis 2030 deut­lich teu­rer werden

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 15. Okto­ber 2026 eine Erhö­hung der Tabak­steu­er beschlos­sen. Die Abga­ben auf Ziga­ret­ten und wei­te­re Tabak­pro­duk­te sol­len über vier Jah­re hin­weg schritt­wei­se stei­gen. Nach den über­ar­bei­te­ten Plä­nen der Regie­rungs­ko­ali­ti­on wer­den für 2027 zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men von rund 1,5 Mil­li­ar­den Euro erwar­tet. Auch die durch­schnitt­li­chen Ver­kaufs­prei­se für Ziga­ret­ten dürf­ten in den kom­men­den Jah­ren deut­lich steigen.

Bun­des­tag stimmt für höhe­re Tabaksteuer

Am Don­ners­tag, 15. Okto­ber 2026, hat der Deut­sche Bun­des­tag nach einer rund 20-minü­ti­gen Aus­spra­che dem Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Ände­rung des Tabak­steu­er­ge­set­zes zuge­stimmt. Grund­la­ge war die vom Finanz­aus­schuss geän­der­te Fas­sung des Gesetzentwurfs.

Für die Geset­zes­än­de­rung stimm­ten die Frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD. Dage­gen votier­ten die AfD, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, die Links­frak­ti­on sowie zwei Abge­ord­ne­te aus den Rei­hen der Union.

Mit der beschlos­se­nen Neu­re­ge­lung soll die Tabak­steu­er über einen Zeit­raum von vier Jah­ren regel­mä­ßig ange­ho­ben wer­den. Betrof­fen sind nicht nur klas­si­sche Ziga­ret­ten, son­dern auch zahl­rei­che wei­te­re Tabak­pro­duk­te und Ersatzprodukte.

Ziga­ret­ten­prei­se: Die­se Ent­wick­lun­gen wer­den bis 2030 erwartet

Wie stark sich die Steu­er­än­de­run­gen auf die Prei­se aus­wir­ken könn­ten, ver­deut­li­chen die im Gesetz­ent­wurf genann­ten gewich­te­ten durch­schnitt­li­chen Klein­ver­kaufs­prei­se für eine Packung mit 20 Zigaretten.

Jahr Gewich­te­ter durch­schnitt­li­cher Kleinverkaufspreis
2027 8,77 Euro
2028 9,56 Euro
2029 10,42 Euro
2030 11,36 Euro

Damit wür­de der zugrun­de geleg­te durch­schnitt­li­che Ver­kaufs­preis von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030 stei­gen. Das ent­spricht einer Zunah­me um 2,59 Euro inner­halb des betrach­te­ten Zeitraums.

Wich­tig ist dabei: Es han­delt sich um die im Gesetz­ent­wurf genann­ten gewich­te­ten durch­schnitt­li­chen Klein­ver­kaufs­prei­se. Die tat­säch­li­chen Prei­se ein­zel­ner Ziga­ret­ten­mar­ken kön­nen davon abwei­chen. Auch die kon­kre­te Preis­ent­wick­lung im Han­del hängt von den jewei­li­gen Her­stel­lern und Anbie­tern ab.

Auch Fein­schnitt, Pfei­fen­ta­bak und Was­ser­pfei­fen­ta­bak betroffen

Die geplan­te Steu­er­erhö­hung beschränkt sich nicht auf Ziga­ret­ten. Auch ande­re Pro­duk­te sol­len künf­tig stär­ker besteu­ert wer­den. Dazu gehören:

  • Fein­schnitt und ande­re Tabakwaren

  • Pfei­fen­ta­bak

  • erhitz­ter Tabak

  • Was­ser­pfei­fen­ta­bak

  • Sub­sti­tu­te für Tabakwaren

Die Ände­run­gen betref­fen damit unter­schied­li­che Pro­dukt­grup­pen des Tabak­mark­tes. Für Zigar­ren, Ziga­ril­los, Pfei­fen­ta­bak und Was­ser­pfei­fen­ta­bak sol­len die neu­en Steu­er­ta­ri­fe aller­dings erst ab dem 1. März 2027 gelten.

Bun­des­re­gie­rung nennt Haus­halts­kon­so­li­die­rung und Gesund­heits­schutz als Ziele

Die Bun­des­re­gie­rung begrün­det die Steu­er­erhö­hung sowohl mit der Haus­halts­la­ge als auch mit gesund­heits­po­li­ti­schen Zielen.

Bereits mit dem Eck­wer­te­be­schluss vom 29. April 2026 hat­te sich die Bun­des­re­gie­rung dar­auf ver­stän­digt, den Hand­lungs­be­darf im Bun­des­haus­halt zu ver­rin­gern. Die Erhö­hung der Tabak­steu­er ist Teil der ver­ein­bar­ten Maß­nah­men zur Kon­so­li­die­rung der öffent­li­chen Finanzen.

Dar­über hin­aus soll die Neu­re­ge­lung zum Schutz der öffent­li­chen Gesund­heit bei­tra­gen. Nach der Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs steht die Ände­rung im Ein­klang mit den Nach­hal­tig­keits­zie­len der Bun­des­re­gie­rung, die Rau­cher­quo­te bei Jugend­li­chen und Erwach­se­nen zu senken.

Höhe­re Prei­se sol­len damit neben zusätz­li­chen Ein­nah­men für den Staat auch einen Bei­trag zur Ver­rin­ge­rung des Tabak­kon­sums leisten.

Deut­lich höhe­re Steu­er­ein­nah­men nach Ände­run­gen im Finanzausschuss

Im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren wur­den die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen des Geset­zes noch­mals ver­än­dert. Der Finanz­aus­schuss hat­te dem Gesetz­ent­wurf am Mitt­woch, 14. Okto­ber 2026, in geän­der­ter Fas­sung zuge­stimmt. Die Ände­run­gen gin­gen auf die Koali­ti­ons­frak­tio­nen zurück.

Nach den ursprüng­li­chen Berech­nun­gen der Bun­des­re­gie­rung soll­ten die Steu­er­mehr­ein­nah­men im kom­men­den Jahr 756 Mil­lio­nen Euro betra­gen. Bis 2030 wur­de mit zusätz­li­chen Ein­nah­men von 3,589 Mil­li­ar­den Euro gerechnet.

Durch die Ände­run­gen im Finanz­aus­schuss stei­gen die erwar­te­ten Mehr­ein­nah­men deutlich:

Jahr Erwar­te­te Steu­er­mehr­ein­nah­men nach der Ausschussänderung
2027 1,5 Mil­li­ar­den Euro
2030 4,461 Mil­li­ar­den Euro

Für 2027 wer­den damit rund 750 Mil­lio­nen Euro mehr erwar­tet als im ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf. Für 2030 liegt die neue Pro­gno­se um 872 Mil­lio­nen Euro über der ursprüng­li­chen Berechnung.

Die Beträ­ge sind Pro­gno­sen zu den erwar­te­ten zusätz­li­chen Steu­er­ein­nah­men und kei­ne bereits erziel­ten Einnahmen.

 

Anzeige 

Bun­des­rat hat­te kei­ne Einwände

Auch die Län­der hat­ten sich mit dem Gesetz­ent­wurf befasst. Der Bun­des­rat erhob nach sei­ner Stel­lung­nah­me kei­ne Ein­wän­de gegen den ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurf der Bundesregierung.

Die end­gül­ti­ge par­la­men­ta­ri­sche Ent­schei­dung traf der Bun­des­tag am 15. Okto­ber 2026 mit der Zustim­mung zur über­ar­bei­te­ten Fassung.

Grü­nen-Antrag zur Ver­mei­dung steu­er­li­cher Aus­weich­be­we­gun­gen scheitert

Neben dem Gesetz­ent­wurf lag dem Bun­des­tag ein Ent­schlie­ßungs­an­trag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen vor. Dar­in for­der­ten die Grü­nen unter ande­rem, die Steu­er­sät­ze für Ziga­ret­ten, Fein­schnitt und ande­re Tabak­wa­ren bes­ser auf­ein­an­der abzustimmen.

Damit soll­te ver­hin­dert wer­den, dass Ver­brau­cher aus steu­er­li­chen Grün­den auf güns­ti­ge­re Pro­dukt­grup­pen ausweichen.

Der Ent­schlie­ßungs­an­trag fand kei­ne Mehr­heit. CDU/CSU, AfD und SPD stimm­ten dage­gen. Die Links­frak­ti­on ent­hielt sich.

Haus­halts­aus­schuss prüf­te Finanzierbarkeit

Im Zusam­men­hang mit der Geset­zes­än­de­rung lag dem Bun­des­tag außer­dem ein Bericht des Haus­halts­aus­schus­ses gemäß Para­graf 96 der Geschäfts­ord­nung des Bun­des­ta­ges zur Finan­zier­bar­keit vor.

Der Bericht war Teil der par­la­men­ta­ri­schen Prü­fung der finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Neuregelung.

Tabak­steu­er steigt über meh­re­re Jahre

Mit dem Beschluss vom 15. Okto­ber 2026 hat der Bun­des­tag den Weg für eine schritt­wei­se Erhö­hung der Tabak­steu­er geeb­net. Die Neu­re­ge­lung soll zusätz­li­che Ein­nah­men für den Bun­des­haus­halt brin­gen und zugleich gesund­heits­po­li­ti­sche Zie­le unterstützen.

Für Ver­brau­cher bedeu­tet die geplan­te Ent­wick­lung, dass Ziga­ret­ten und wei­te­re Tabak­pro­duk­te in den kom­men­den Jah­ren teu­rer wer­den könn­ten. Beson­ders deut­lich wird dies bei den im Gesetz­ent­wurf aus­ge­wie­se­nen durch­schnitt­li­chen Ver­kaufs­prei­sen für eine Packung mit 20 Ziga­ret­ten: Sie stei­gen von 8,77 Euro im Jahr 2027 auf 11,36 Euro im Jahr 2030.

Quel­le: Deut­scher Bun­des­tag, Beschluss zur Ände­rung des Tabak­steu­er­ge­set­zes vom 15. Okto­ber 2026; Gesetz­ent­wurf und Bericht des Finanzausschusses.

Anzeige 
Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen