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Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung ab 2026

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Was hat die Bun­des­re­gie­rung kon­kret in Sachen Ganz­tags­be­treu­ung vor?

Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung für Kin­der im Grund­schul­al­ter ab 2026 auf den Weg gebracht. Damit setzt sie ein wich­ti­ges Vor­ha­ben aus dem Koali­ti­ons­ver­trag um.

Der Bun­des­rat hat­te den Ver­mitt­lungs­aus­schuss zu die­sem Vor­ha­ben ange­ru­fen, weil die Bun­des­län­der mit der geplan­ten Finan­zie­rung der Betreu­ungs­plät­ze nicht ein­ver­stan­den waren. Nach­dem im Ver­mitt­lungs­aus­schuss ein Kom­pro­miss gefun­den wur­de, haben Bun­des­tag und Bun­des­rat die­sem nun abschlie­ßend zugestimmt. 

Damit tritt der Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung, wie geplant, zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grund­schul­kin­der der ers­ten Klas­sen­stu­fe und wird in den Fol­ge­jah­ren um je eine Klas­sen­stu­fe aus­ge­wei­tet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grund­schul­kind der Klas­sen­stu­fen eins bis vier einen Anspruch auf ganz­tä­gi­ge Betreu­ung. Die­ser umfasst eine För­de­rung von acht Stun­den täg­lich an fünf Tagen in der Woche. Die Unter­richts­zeit wird auf die­sen Anspruch ange­rech­net. Eine Pflicht, das Ange­bot wahr­zu­neh­men, gibt es selbst­ver­ständ­lich nicht.

Wie wird der Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung finanziert?

Ins­ge­samt stellt der Bund den Län­dern für den Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung an den Grund­schu­len bis zu 3,5 Mil­li­ar­den Euro bereit. 

Weil die Bun­des­län­der mit der geplan­ten Finan­zie­rung der Betreu­ungs­plät­ze nicht ein­ver­stan­den waren, hat­te der Bun­des­rat den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ange­ru­fen. Der Kom­pro­miss, der im Ver­mitt­lungs­aus­schuss von Bun­des­tag und Bun­des­rat erar­bei­tet wur­de, sieht nun unter ande­rem vor, dass die Finanz­hil­fen des Bun­des auch für die Erhal­tung bereits bestehen­der Betreu­ungs­plät­ze und nicht nur für die Schaf­fung neu­er Plät­ze gewährt werden.

Außer­dem betei­ligt sich der Bund mit einer Quo­te von bis zu 70 Pro­zent am Finan­zie­rungs­an­teil der Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Ursprüng­lich war eine Betei­li­gung von bis zu 50 Pro­zent vor­ge­se­hen. Zudem hat der Bund sei­ne Betei­li­gung an den zusätz­li­chen Kos­ten der Län­der für den lau­fen­den Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stu­fen­wei­se an den Betriebs­kos­ten betei­li­gen — bis hin zu 1,3 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr ab 2030. Ursprüng­lich war nur eine Betei­li­gung von bis zu knapp einer Mil­li­ar­de Euro pro Jahr vorgesehen.

Neu vor­ge­se­hen sind außer­dem Über­prü­fun­gen der Kos­ten in den Jah­ren 2027 und 2030, um die Finan­zie­rung even­tu­ell anzupassen.

Wie hoch ist der Bedarf an Ganz­tags­be­treu­ung in Deutschland?

Etwa die Hälf­te aller Grund­schul­kin­der nutzt bereits ein Ganz­tags­an­ge­bot. Das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um geht aber von einem deut­lich höhe­ren Bedarf von schät­zungs­wei­se 75 bis 80 Pro­zent aus. Die­se Bedarfs­lü­cke soll nun geschlos­sen wer­den. Gera­de wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie ist deut­lich gewor­den, wie wich­tig Betreu­ungs­an­ge­bo­te auch am Nach­mit­tag sind. Die Bun­des­re­gie­rung will mit dem Bekennt­nis zur Ganz­tags­be­treu­ung ermög­li­chen, dass Eltern Beruf und Fami­lie erfolg­reich ver­ein­ba­ren können.

War­um ist die Ganz­tags­be­treu­ung wichtig?

Der Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung in der Grund­schu­le ist der Bun­des­re­gie­rung ein wich­ti­ges Anlie­gen. Die Betreu­ung außer­halb der Schul­zeit ermög­licht nicht nur die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf. Von einem ver­läss­li­chen ganz­tä­gi­gen Betreu­ungs­sys­tem pro­fi­tie­ren auch die Grund­schul­kin­der: Sie wer­den in ihrer sozia­len, emo­tio­na­len und kör­per­li­chen Ent­wick­lung unter­stützt. Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen über die Unter­richts­zeit hin­aus indi­vi­du­ell geför­dert wer­den. Das trägt auch zu mehr Teil­ha­be­chan­cen für Kin­der aus sozi­al schwa­chen Fami­li­en bei.

War­um enga­giert sich der Bund auf dem Gebiet der Kin­der­be­treu­ung so intensiv?

Seit vie­len Jah­ren ist der Bun­des­re­gie­rung eine gut funk­tio­nie­ren­de Kin­der­ta­ges­be­treu­ung ein wich­ti­ges Anlie­gen. Gera­de die Coro­na-Pan­de­mie macht deut­lich, wie wich­tig die Inves­ti­tio­nen in eine ver­läss­li­che Kin­der­ta­ges­be­treu­ung sind.

2007 hat­ten sich Bund und Län­der dar­auf geei­nigt, das Kita-Platz­an­ge­bot für unter Drei­jäh­ri­ge aus­zu­bau­en und für die­se Alters­grup­pe einen Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz ab 2013 ein­zu­füh­ren. Seit­dem gab es bereits meh­re­re Inves­ti­ti­ons­pro­gram­me unter dem Namen „Kin­der­be­treu­ungs­fi­nan­zie­rung“. Der Bund inves­tier­te von 2008 bis 2020 rund 4,4 Mil­li­ar­den Euro in den Aus­bau von Kita-Plät­zen. Damit wur­den mehr als 780.000 neue Kita-Plät­ze geschaf­fen und gesi­chert. Der Aus­bau ist noch nicht abgeschlossen.

Der Über­gang von der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung zur Grund­schu­le stellt aber vie­le Fami­li­en vor Her­aus­for­de­run­gen. Denn der Bedarf an Ganz­tags­an­ge­bo­ten für Kin­der im Grund­schul­al­ter ist noch nicht gedeckt. Bis­her erlischt mit dem Schul­ein­tritt der Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz, obwohl der Unter­richt oft bereits mit­tags endet. Aus die­sem Grund braucht es mehr gute Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten für Grund­schul­kin­der – auch über den Mit­tag hinaus.


 

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