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Ren­te nach 45 Bei­trags­jah­ren: NGG for­dert abschlags­frei­en Ruhestand

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NGG for­dert abschlags­freie Ren­te nach 45 Bei­trags­jah­ren: 1.270 Beschäf­tig­te gehen im Kreis Leer jähr­lich in den Ruhestand

Land­kreis Leer – In den kom­men­den Jah­ren wer­den im Land­kreis Leer durch­schnitt­lich rund 1.270 Beschäf­tig­te pro Jahr in den Ruhe­stand gehen. Bis zum Jahr 2035 wer­den ins­ge­samt rund 42.800 Men­schen im Ruhe­stand sein. Auf die­se Ent­wick­lung weist die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG), Regi­on Olden­burg-Ost­fries­land, unter Beru­fung auf Berech­nun­gen des Pest­el-Insti­tuts hin. Zugleich for­dert die Gewerk­schaft, dass Men­schen nach 45 Bei­trags­jah­ren wei­ter­hin ohne Abschlä­ge in Ren­te gehen können.

NGG warnt vor Unsi­cher­heit durch geplan­te Rentenreform

Die geplan­te Ren­ten­re­form der Bun­des­re­gie­rung sorgt nach Ein­schät­zung der NGG Olden­burg-Ost­fries­land für erheb­li­che Ver­un­si­che­rung. Beson­ders betrof­fen sei­en Beschäf­tig­te, die kurz vor dem Errei­chen von 45 Bei­trags­jah­ren in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ste­hen oder die­se bereits erfüllt haben. Sie befürch­te­ten, bei einem Ren­ten­ein­tritt künf­tig deut­li­che Abschlä­ge hin­neh­men zu müssen.

„Sie befürch­ten deut­li­che Abschlä­ge und damit spür­ba­re Ein­bu­ßen bei ihrer Ren­te, wenn sie jetzt aus dem Berufs­le­ben aus­schei­den wol­len“, sagt Ibra­him Ergin, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Oldenburg-Ostfriesland.

Die Gewerk­schaft setzt sich dafür ein, dass lang­jäh­rig Ver­si­cher­te nach 45 Bei­trags­jah­ren wei­ter­hin eine abschlags­freie gesetz­li­che Alters­ren­te erhal­ten kön­nen. Men­schen, die früh ins Berufs­le­ben star­ten und über Jahr­zehn­te Bei­trä­ge zah­len, dürf­ten dafür nicht benach­tei­ligt werden.

Lan­ge Erwerbs­bio­gra­fien bedeu­ten nicht auto­ma­tisch hohe Renten

Nach Ansicht der NGG ist die Vor­stel­lung falsch, dass Men­schen mit beson­ders lan­gen Erwerbs­bio­gra­fien grund­sätz­lich zu den Spit­zen­ver­die­nern gehö­ren. Vie­le Beschäf­tig­te sei­en viel­mehr auf eine ver­läss­li­che und unge­kürz­te gesetz­li­che Ren­te angewiesen.

Das gel­te ins­be­son­de­re für Arbeit­neh­mer in kör­per­lich anspruchs­vol­len Beru­fen. Dazu zäh­len nach Anga­ben der Gewerk­schaft unter ande­rem Beschäf­tig­te in der Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on sowie Mit­ar­bei­ter in Bäcke­rei­en, Kan­ti­nen und Restau­rants im Land­kreis Leer.

Die NGG warnt die Bun­des­re­gie­rung des­halb davor, bei der geplan­ten Ren­ten­re­form die Lebens­leis­tung von Men­schen aus dem Blick zu ver­lie­ren, die über Jahr­zehn­te in die Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt haben.

Hun­dert­tau­sen­de Men­schen in Nie­der­sach­sen haben 45 Jah­re oder län­ger Bei­trä­ge gezahlt

Wie vie­le Men­schen von der For­de­rung betrof­fen sein könn­ten, ver­deut­li­chen Zah­len zur gesetz­li­chen Alters­ren­te in Nie­der­sach­sen. Nach Anga­ben der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV), auf die sich die NGG-Regi­on Olden­burg-Ost­fries­land beruft, bezo­gen Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res gut 642.000 Män­ner eine gesetz­li­che Alters­ren­te. Dar­un­ter waren rund 283.200 Men­schen, die min­des­tens 45 Jah­re lang Bei­trä­ge in die Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt hatten.

Bei den knapp 790.000 Frau­en mit gesetz­li­cher Alters­ren­te hat­ten rund 92.700 min­des­tens 45 Bei­trags­jah­re erreicht.

Die Zah­len unter­strei­chen aus Sicht der Gewerk­schaft die Bedeu­tung ver­läss­li­cher Regeln für lang­jäh­rig Ver­si­cher­te. Die Mög­lich­keit, nach einem lan­gen Arbeits­le­ben ohne Ren­ten­ab­schlä­ge in den Ruhe­stand zu gehen, sei für vie­le Men­schen ein wich­ti­ger Bestand­teil ihrer Altersvorsorge.

NGG lehnt wei­te­re Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters ab

Die Gewerk­schaft appel­liert an CDU/CSU und SPD, die geplan­te Ren­ten­re­form sozi­al aus­zu­ge­stal­ten. Eine wei­te­re Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters lehnt die NGG ab. Die Bun­des­re­gie­rung sol­le auf ent­spre­chen­de Schrit­te verzichten.

Als Begrün­dung ver­weist die Gewerk­schaft auf die unter­schied­li­chen kör­per­li­chen Anfor­de­run­gen ver­schie­de­ner Beru­fe. Eine stei­gen­de Lebens­er­war­tung allein sei aus ihrer Sicht kein aus­rei­chen­des Argu­ment dafür, dass Beschäf­tig­te län­ger arbei­ten müssten.

„Es wird dabei immer wie­der auf eine stei­gen­de Lebens­er­war­tung ver­wie­sen. Doch wer kör­per­lich belas­tend arbei­tet, kann nicht belie­big län­ger arbei­ten“, warnt Ibra­him Ergin.

Für Beschäf­tig­te in kör­per­lich anstren­gen­den Beru­fen kön­ne eine Erhö­hung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters nach Ein­schät­zung der NGG einer Ren­ten­kür­zung durch die Hin­ter­tür gleich­kom­men. Wer jahr­zehn­te­lang kör­per­lich gear­bei­tet habe, kön­ne nicht ohne Wei­te­res davon aus­ge­hen, bis zu einem höhe­ren Lebens­al­ter beruf­lich tätig blei­ben zu können.

Kri­tik an geplan­ter Kapitalrente

Kri­tisch bewer­tet die NGG außer­dem die geplan­te Kapi­tal­ren­te. Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung müs­se aus Sicht der Gewerk­schaft eine ver­läss­li­che Grund­la­ge der Alters­vor­sor­ge blei­ben und dür­fe nicht von den Risi­ken der Finanz­märk­te abhän­gig werden.

Dar­über hin­aus spricht sich die NGG dafür aus, das Ren­ten­ni­veau wei­ter­hin an die Lohn­ent­wick­lung zu kop­peln. Damit soll nach ihrer For­de­rung sicher­ge­stellt wer­den, dass die gesetz­li­che Ren­te an der Ent­wick­lung der Arbeits­ein­kom­men teilhat.

Für den Land­kreis Leer steht damit eine Fra­ge im Mit­tel­punkt, die zahl­rei­che Beschäf­tig­te in den kom­men­den Jah­ren betref­fen wird: Wie kön­nen Men­schen nach einem lan­gen Arbeits­le­ben ver­läss­lich und ohne finan­zi­el­le Ein­bu­ßen in den Ruhe­stand wech­seln? Die NGG Olden­burg-Ost­fries­land for­dert von der Bun­des­re­gie­rung, bei der Ren­ten­re­form ins­be­son­de­re die Inter­es­sen lang­jäh­rig Ver­si­cher­ter und von Beschäf­tig­ten in kör­per­lich belas­ten­den Beru­fen zu berücksichtigen.

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