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Rund 60 Millionen Euro Einmalzahlung für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen
Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte und Richterinnen: Gesetz geht an den Landtag
Hannover. Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am heutigen Montag den Gesetzentwurf beschlossen, der eine Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter im Jahr 2025 vorsieht. Ziel der Sonderzahlung ist es, den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren und eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Die Einmalzahlung beträgt:
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800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8
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500 Euro für alle übrigen Besoldungsgruppen ab A 9
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250 Euro für Anwärterinnen und Anwärter
Teilzeitbeschäftigten wird die Sonderzahlung anteilig gewährt. Anspruchsberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamten, die im Jahr 2025 Dienstbezüge erhalten haben.
Der Landeshaushalt wird durch die Einmalzahlung mit insgesamt rund 59,6 Millionen Euro belastet, die bereits durch vorhandene Haushaltsansätze gedeckt sind. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im neuen Jahr, da die technische Umsetzung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beginnen kann.
Mit der Maßnahme reagiert die Landesregierung auf aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung und sorgt dafür, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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