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Rund 60 Mil­lio­nen Euro Ein­mal­zah­lung für Beam­tin­nen und Beam­te in Niedersachsen

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Ein­mal­zah­lung für Beam­tin­nen, Beam­te und Rich­te­rin­nen: Gesetz geht an den Landtag

Han­no­ver. Nach Abschluss der Ver­bands­be­tei­li­gung hat die Nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung am heu­ti­gen Mon­tag den Gesetz­ent­wurf beschlos­sen, der eine Ein­mal­zah­lung für Beam­tin­nen, Beam­te, Rich­te­rin­nen und Rich­ter im Jahr 2025 vor­sieht. Ziel der Son­der­zah­lung ist es, den von der Recht­spre­chung gefor­der­ten Min­dest­ab­stand zur Grund­si­che­rung zu wah­ren und eine amts­an­ge­mes­se­ne Ali­men­ta­ti­on sicherzustellen.

Die Ein­mal­zah­lung beträgt:

  • 800 Euro für die Besol­dungs­grup­pen A 5 bis A 8

  • 500 Euro für alle übri­gen Besol­dungs­grup­pen ab A 9

  • 250 Euro für Anwär­te­rin­nen und Anwärter

Teil­zeit­be­schäf­tig­ten wird die Son­der­zah­lung antei­lig gewährt. Anspruchs­be­rech­tigt sind alle Beam­tin­nen und Beam­ten, die im Jahr 2025 Dienst­be­zü­ge erhal­ten haben.

Der Lan­des­haus­halt wird durch die Ein­mal­zah­lung mit ins­ge­samt rund 59,6 Mil­lio­nen Euro belas­tet, die bereits durch vor­han­de­ne Haus­halts­an­sät­ze gedeckt sind. Die Aus­zah­lung erfolgt rück­wir­kend im neu­en Jahr, da die tech­ni­sche Umset­zung erst nach Abschluss des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens begin­nen kann.

Mit der Maß­nah­me reagiert die Lan­des­re­gie­rung auf aktu­el­le Ent­schei­dun­gen der Recht­spre­chung und sorgt dafür, dass die Besol­dung der Beam­tin­nen und Beam­ten in Nie­der­sach­sen wei­ter­hin den gesetz­li­chen Vor­ga­ben entspricht.

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