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Rund­funk­bei­trag bleibt sta­bil: Lan­des­re­gie­rung beschließt Vor­un­ter­rich­tung des Landtags

Die Lan­des­re­gie­rung hat am heu­ti­gen Diens­tag beschlos­sen, den Land­tag über den ach­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag zu infor­mie­ren. Kern­punkt des Staats­ver­trags: Der Rund­funk­bei­trag bleibt in den Jah­ren 2025 und 2026 unver­än­dert bei 18,36 Euro. Gleich­zei­tig wird ein Sys­tem­wech­sel für die Fest­set­zung zukünf­ti­ger Bei­trä­ge ab 2027 eingeleitet.


Abwei­chung von KEF-Empfehlung

Mit der Bei­be­hal­tung des Rund­funk­bei­trags wei­chen die Bun­des­län­der von der Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on zur Ermitt­lung des Finanz­be­darfs (KEF) ab. Die­se hat­te in ihrem 24. Bericht vor­ge­schla­gen, den Bei­trag um 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben.


Neu­es Sys­tem ab 2027

Der Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­än­de­rungs­staats­ver­trag führt ab 2027 einen grund­le­gen­den Sys­tem­wech­sel ein: Künf­tig wird der KEF-Vor­schlag zur Bei­trags­an­pas­sung auto­ma­tisch wirk­sam, es sei denn, eine im Staats­ver­trag fest­ge­leg­te Min­dest­an­zahl der Län­der wider­spricht die­sem Vor­schlag. Die­ses Ver­fah­ren soll die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks sichern und gleich­zei­tig die Mit­wir­kungs­rech­te der Lan­des­par­la­men­te wahren.


Par­al­lel: Reform des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunks

Zeit­gleich mit dem Ach­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag hat die Lan­des­re­gie­rung auch den sieb­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag beschlos­sen. Die­ser Reform­staats­ver­trag for­dert eine umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung und Anpas­sung des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­sys­tems ab.


Wei­te­re Schritte

Die Regie­rungs­chefs der Län­der hat­ten den Staats­ver­trags­ent­wurf bereits am 12. Dezem­ber 2024 bei ihrer Kon­fe­renz in Ber­lin beschlos­sen. Nach der Vor­be­rei­tung der Land­ta­ge soll der Ent­wurf im März 2025 unter­zeich­net wer­den. Damit wäre der Weg für eine sta­bi­le Finan­zie­rung und Reform des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks geebnet.


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