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Sand­strand am Leera­ner Hafen

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Der Antrag auf För­der­gel­der zur Bele­bung der Innen­stadt ist gestellt!

 
Mit dem Sofort­pro­gramm „Per­spek­ti­ve Innen­stadt!“ för­dert das Land Nie­der­sach­sen die Bewäl­ti­gung der Pan­de­mie­fol­gen in den Innen­städ­ten. Die Stadt Leer hat den Antrag auf Bewil­li­gung von 650.000 € zzgl. eines Mehr­be­darfs über 200.000 € gestellt.
 
„Wir kön­nen uns auf­grund des engen Zeit­pla­nes vor­stel­len, dass wir mit den För­der­gel­dern Maß­nah­men aus dem bereits geplan­ten Pro­jekt „Umge­stal­tung Ernst- Reu­ter-Platz“, das 2016 aus finan­zi­el­len Grün­den auf Eis gelegt wur­de, rea­li­sie­ren könn­ten!“ freut sich Bür­ger­meis­te­rin Bea­trix Kuhl.
 
„Es könn­ten zwar nicht alle damals vor­ge­stell­ten Maß­nah­men abge­deckt wer­den, aber ein Sand­strand mit­ten in der Stadt mit neu­en Grün­an­la­gen, die Neu­ge­stal­tung des Spiel­plat­zes und Errich­tung eines Pavil­lons, für z.B. eine Strand­bar, könn­ten geschaf­fen wer­den. Im ers­ten Schritt wäre die Rea­li­sie­rung nur auf den ver­füg­ba­ren städ­ti­schen Flä­chen mög­lich, die im Plan dar­ge­stell­ten Erwei­te­run­gen sind nicht im
Gespräch“ so Kuhl weiter.
 
In einer Arbeits­grup­pe mit Ver­tre­tern der Wer­be­ge­mein­schaft Leer, des Alt­stadt­ver­eins sowie des Ein­zel­han­dels­ver­band Ost­fries­land e.V., der IHK für Ost­fries­land und Papen­burg und Ver­tre­tern der Poli­tik wer­den ers­te Ideen auf den Weg gebracht, die im Herbst kon­kre­ti­siert werden.
 
Ers­te Ideen aus Gesprä­chen sind die Erneuerung/Schaffung von Ruhe- und Erho­lungs­zo­nen, die Erneuerung/Errichtung von Spiel­ge­rä­ten, die Errich­tung von Mit­mach-Sta­tio­nen und/oder die Ein­rich­tung eines Wege- und Beschilderungssystems.
 
Wei­te­re Pro­jekt­ideen sind u.a. die Ent­wick­lung einer APP für die Innen­stadt, Pol­ler, eine E‑Bike-Lade­sta­ti­on, Hülsen/Boxen für Schirme/Weihnachtsbäume und Mini-Hubs für Lieferverkehre.
 
Die Maß­nah­men sol­len nicht nur kurz­fris­tig, son­dern auch mit­tel- und lang­fris­tig die Auf­ent­halts­qua­li­tät und Attrak­ti­vi­tät der Innen­stadt stei­gern und müs­sen bis April 2023 umge­setzt sein.
 

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