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Schleu­sen­brü­cke in Leer ab 22. Okto­ber gesperrt: Fahr­bahn muss erneut saniert werden

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Schleu­sen­brü­cke in Leer wird ab 22. Okto­ber kom­plett gesperrt

Sanie­rungs­ar­bei­ten am Fahr­bahn­be­lag dau­ern vor­aus­sicht­lich bis zum 12. Novem­ber – Rad- und Schiffs­ver­kehr blei­ben möglich

Auf der Schleu­sen­brü­cke in Leer ste­hen erneut Sanie­rungs­ar­bei­ten an. Die Brü­cke muss des­halb vom 22. Okto­ber bis vor­aus­sicht­lich 12. Novem­ber 2026 für den Fahr­zeug­ver­kehr voll­stän­dig gesperrt werden.

Schä­den an der Fahr­bahn nach Sanie­rung festgestellt

Grund für die Sper­rung sind Schä­den, die mehr als ein Jahr nach der umfang­rei­chen Sanie­rung des Fahr­bahn­be­tons in einem Teil­be­reich ober­halb des Brü­cken­kel­lers sicht­bar gewor­den sind.

Betrof­fen ist die damals neu auf­ge­brach­te Ober­flä­chen­be­schich­tung der Fahr­bahn. Die­se hat sich auf­grund eines Man­gels stel­len­wei­se vom Unter­grund gelöst und ist in eini­gen Berei­chen abgeplatzt.

Die genaue Ursa­che für die Schä­den wird der­zeit noch ermittelt.

Sanie­rung erfolgt im Rah­men der Gewährleistung

Die erfor­der­li­chen Arbei­ten sol­len in der Woche nach dem Gal­li­markt begin­nen. Die beauf­trag­te Fir­ma wird den betrof­fe­nen Stra­ßen­be­lag im Rah­men der Gewähr­leis­tung sanieren.

Für die Arbei­ten ist eine voll­stän­di­ge Sper­rung der Schleu­sen­brü­cke für den Fahr­zeug­ver­kehr erfor­der­lich. Die Sper­rung soll nach der­zei­ti­ger Pla­nung vom 22. Okto­ber bis vor­aus­sicht­lich 12. Novem­ber 2026 bestehen.

Rad­ver­kehr kann die Brü­cke wei­ter­hin passieren

Für Rad­fah­rer soll die Brü­cke wäh­rend der Bau­ar­bei­ten wei­ter­hin pas­sier­bar blei­ben. Vor­ge­se­hen ist, dass der Rad­ver­kehr auf einer Sei­te der Brü­cke an der Bau­stel­le vor­bei­ge­führt wer­den kann.

Auto­fah­rer müs­sen dage­gen wäh­rend der Sanie­rungs­ar­bei­ten auf eine ande­re Rou­te ausweichen.

Schiffs­ver­kehr nicht betroffen

Der Schiffs­ver­kehr wird durch die Sanie­rungs­ar­bei­ten nicht beein­träch­tigt. Die Schleu­se kann wei­ter­hin wie gewohnt genutzt werden.

Damit kön­nen Schif­fe und Sport­boo­te die Schleu­se auch wäh­rend der Bau­ar­bei­ten pas­sie­ren.

Die Sper­rung betrifft somit aus­schließ­lich den Fahr­zeug­ver­kehr auf der Schleu­sen­brü­cke.

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