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Schul­aus­fall im Land­kreis Leer: Glät­te­ge­fahr beein­träch­tigt den Schulbetrieb

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Glät­te­ge­fahr: Schul­aus­fall im Land­kreis Leer am 4. Februar

Auf­grund einer amt­li­chen War­nung des Deut­schen Wet­ter­diens­tes vor gefrie­ren­dem Regen und der damit ver­bun­de­nen Glät­te­ge­fahr fällt am Mitt­woch, den 4. Febru­ar 2026, im gesam­ten Land­kreis Leer der Prä­senz­un­ter­richt an allen all­ge­mein- und berufs­bil­den­den Schu­len aus. Die Ent­schei­dung, ob statt­des­sen Distanz­un­ter­richt statt­fin­det, obliegt der jewei­li­gen Schulleitung.

Die Stra­ßen­ver­hält­nis­se wer­den vor­aus­sicht­lich zu erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen füh­ren. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen und Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen sind auf der Web­sei­te des Land­krei­ses unter www.landkreis-leer.de/Schulausfall abrufbar.

Ein­schrän­kun­gen im Busverkehr

Die Wit­te­rungs­la­ge wirkt sich eben­falls auf den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr aus. Fahr­gäs­te müs­sen mit Ver­spä­tun­gen oder kom­plet­ten Fahrt­aus­fäl­len rech­nen. Aktu­el­le Sta­tus­mel­dun­gen zu den betrof­fe­nen Lini­en sind unter www.vej-bus.de zu finden.

Rege­lun­gen der Lebens­hil­fe Leer

Die Lebens­hil­fe Leer hat geson­der­te Rege­lun­gen für ihre Ein­rich­tun­gen getroffen:

  • Tages­bil­dungs­stät­te: Der Fahr­dienst ent­fällt für den mor­gi­gen Mitt­woch komplett.

  • Kin­der­gar­ten Mika­do & Werk­stät­ten: Hier fin­det der Fahr­dienst grund­sätz­lich statt. Die Ent­schei­dung über die Durch­füh­rung der ein­zel­nen Fahr­ten liegt jedoch im Ermes­sen der jewei­li­gen Fah­rer, basie­rend auf der loka­len Stra­ßen­si­tua­ti­on. Betrof­fe­ne Fahr­gäs­te wer­den bei einem Aus­fall tele­fo­nisch durch das Fahr­per­so­nal informiert.

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