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Schwerer Kindesmissbrauch in Ostfriesland: BGH bestätigt Haftstrafen gegen Ehepaar
Schwerer Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ehepaar aus Südbrookmerland rechtskräftig
AURICH/KARLSRUHE. Ein erschütternder Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen eines Ehepaares aus Südbrookmerland bestätigt. Die Freiheitsstrafen von über sieben Jahren für den Haupttäter und über vier Jahren für die Mittäterin sind damit rechtskräftig.
Das Urteil der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich vom 2. Oktober 2025 (Az.: 13 KLs 17/25) hat Bestand. Wie der BGH mit Beschluss vom 28. April 2026 (Az.: 3 StR 37/26) entschied, wurden die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Schicksal der Täter besiegelt: Der heute 35-jährige Mann muss für insgesamt sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter, seine heute 33-jährige Ehefrau wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Systematische Ausbeutung im eigenen Wohnhaus
Die juristische Aufarbeitung brachte ein perfides System zutage. Die Kammer stellte fest, dass die Geschädigte das Ehepaar spätestens ab Ende Juli 2022 regelmäßig in deren Wohnhaus in Südbrookmerland besucht hatte. Über Monate hinweg, von Juli 2022 bis Februar 2023, kam es in diesen Räumlichkeiten zu den Missbrauchstaten.
Besonders schwer wiegt in der Urteilsbegründung die Rolle der Ehefrau. Sie hatte die Geschädigte aktiv an ihren Ehemann vermittelt – mit dem Ziel, ihre eheliche Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten. Dabei nahm sie billigend in Kauf, dass ihr Mann sexuelle Handlungen an der damals erst neunjährigen Geschädigten vollzog.
Der 35-Jährige wurde daraufhin wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs in sechs weiteren Fällen schuldig gesprochen. Seine Ehefrau wurde für die Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren abgeschlossen. Die Rechtskraft des Urteils setzt unter das jahrelange Leid der Geschädigten einen juristischen Schlussstrich.
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