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Schwe­rer Kin­des­miss­brauch in Ost­fries­land: BGH bestä­tigt Haft­stra­fen gegen Ehepaar

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Schwe­rer Kin­des­miss­brauch: Urteil gegen Ehe­paar aus Süd­brook­mer­land rechtskräftig

AURICH/KARLSRUHE. Ein erschüt­tern­der Fall von sexu­el­lem Miss­brauch von Kin­dern hat nun ein end­gül­ti­ges juris­ti­sches Ende gefun­den: Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat die Ver­ur­tei­lun­gen eines Ehe­paa­res aus Süd­brook­mer­land bestä­tigt. Die Frei­heits­stra­fen von über sie­ben Jah­ren für den Haupt­tä­ter und über vier Jah­ren für die Mit­tä­te­rin sind damit rechtskräftig.

Das Urteil der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Aurich vom 2. Okto­ber 2025 (Az.: 13 KLs 17/25) hat Bestand. Wie der BGH mit Beschluss vom 28. April 2026 (Az.: 3 StR 37/26) ent­schied, wur­den die Revi­sio­nen der bei­den Ange­klag­ten als unbe­grün­det ver­wor­fen. Damit ist das Schick­sal der Täter besie­gelt: Der heu­te 35-jäh­ri­ge Mann muss für ins­ge­samt sie­ben Jah­re und drei Mona­te hin­ter Git­ter, sei­ne heu­te 33-jäh­ri­ge Ehe­frau wur­de zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von vier Jah­ren und drei Mona­ten verurteilt.

Sys­te­ma­ti­sche Aus­beu­tung im eige­nen Wohnhaus

Die juris­ti­sche Auf­ar­bei­tung brach­te ein per­fi­des Sys­tem zuta­ge. Die Kam­mer stell­te fest, dass die Geschä­dig­te das Ehe­paar spä­tes­tens ab Ende Juli 2022 regel­mä­ßig in deren Wohn­haus in Süd­brook­mer­land besucht hat­te. Über Mona­te hin­weg, von Juli 2022 bis Febru­ar 2023, kam es in die­sen Räum­lich­kei­ten zu den Missbrauchstaten.

Beson­ders schwer wiegt in der Urteils­be­grün­dung die Rol­le der Ehe­frau. Sie hat­te die Geschä­dig­te aktiv an ihren Ehe­mann ver­mit­telt – mit dem Ziel, ihre ehe­li­che Bezie­hung zu ihm auf­recht­zu­er­hal­ten. Dabei nahm sie bil­li­gend in Kauf, dass ihr Mann sexu­el­le Hand­lun­gen an der damals erst neun­jäh­ri­gen Geschä­dig­ten vollzog.

Der 35-Jäh­ri­ge wur­de dar­auf­hin wegen schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern sowie wegen sexu­el­len Miss­brauchs in sechs wei­te­ren Fäl­len schul­dig gespro­chen. Sei­ne Ehe­frau wur­de für die Bei­hil­fe zu die­sen Taten verurteilt.

Mit der Ent­schei­dung des BGH ist das Ver­fah­ren abge­schlos­sen. Die Rechts­kraft des Urteils setzt unter das jah­re­lan­ge Leid der Geschä­dig­ten einen juris­ti­schen Schlussstrich.

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