Politik

„Schwit­zen statt sit­zen.” Ersatz­frei­heits­stra­fen vermeiden

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Foto: Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Lin­gen — Ingo Tonsor@LeserECHO

Küm­mern und helfen

Nie­der­sach­sen ver­mei­det Ersatz­frei­heits­stra­fen durch eine akti­ve Ein­bin­dung der Gerichts­hil­fe / Über 2.700 Kon­takt­auf­neh­men zu Betrof­fe­nen im Jahr 2021

Nie­der­sach­sen unter­nimmt erheb­li­che Anstren­gun­gen, um den Voll­zug von Ersatz­frei­heits­stra­fen zu ver­hin­dern. Über 46.000 Haft­ta­ge konn­ten im Jahr 2021 ver­mie­den wer­den durch Pro­gram­me wie die „Geld­ver­wal­tung statt Voll­stre­ckung von Ersatz­frei­heits­stra­fe” oder „Schwit­zen statt sit­zen.” Sie­he hier . Vor allem die in frei­er Trä­ger­schaft befind­li­chen Anlauf­stel­len für Straff­fäl­li­gen­hil­fe leis­ten dabei sehr wert­vol­le Arbeit.

Bun­des­weit gibt es seit eini­ger Zeit immer wie­der den Vor­schlag, akti­ver auf die Betrof­fe­nen zuzu­ge­hen, um Ersatz­frei­heits­stra­fen zu ver­mei­den. Nie­der­sach­sen geht die­sen Weg bereits seit zwei Jah­ren! Erst­mals lie­gen dazu jetzt Zah­len vor. Danach konn­te in über 2.700 Fäl­len Hil­fe geleis­tet werden.

Zum Ablauf

Seit Som­mer 2020 bin­den die Staats­an­walt­schaf­ten die Gerichts­hil­fe des Ambu­lan­ten Jus­tiz­so­zi­al­diens­tes (AJSD) in die Geld­stra­fen­voll­stre­ckung ein. Hier­bei wer­den sozi­al­ar­bei­te­ri­sche Aspek­te in dem sonst juris­tisch gepräg­ten Pro­zess der Geld­stra­fen­voll­stre­ckung berück­sich­tigt. Ver­ur­teil­ten Per­so­nen wird von Jus­tiz­so­zi­al­ar­bei­tern ver­deut­licht, dass die Voll­stre­ckung einer Ersatz­frei­heits­stra­fe unmit­tel­bar bevor­steht — und es soll gemein­sam nach einer Lösung gesucht wer­den. Hier­durch sol­len ins­be­son­de­re die Men­schen erreicht wer­den, die mit der Situa­ti­on über­for­dert sind und den Über­blick über ihre Situa­ti­on kom­plett ver­lo­ren haben. Die Staats­an­walt­schaf­ten sind auf­ge­for­dert, die Gerichts­hil­fe spä­tes­tens bei der Ladung zum Straf­an­tritt im Fal­le der erst­ma­li­gen Ver­ur­tei­lung zu einer Geld­stra­fe einzubinden.

 

Zu den Zahlen

Von den im Jahr 2021 ins­ge­samt 3.998 Ver­fah­ren, in denen der AJSD ein­ge­bun­den wur­de, konn­te in 2.744 Ver­fah­ren (68,63%) ein Kon­takt zum dem oder der Betrof­fe­nen her­ge­stellt und im Gespräch ein Vor­schlag zur Til­gung der Geld­stra­fe erar­bei­tet wer­den. Vor­nehm­lich wur­den dabei Anträ­ge auf Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen gestellt (2.620 Fäl­le). In 110 Fäl­len wur­de ein Antrag auf Ableis­tung gemein­nüt­zi­ger Arbeit gestellt. In 14 Fäl­len kam es zu einer Wei­ter­lei­tung an die Anlauf­stel­len für Straf­fäl­li­ge. In den Fäl­len, in denen kein Kon­takt zu den Betrof­fe­nen her­ge­stellt wer­den konn­te, lag dies im Wesent­li­chen dar­an, dass die Betrof­fe­nen nicht ange­trof­fen wur­den oder eine Unter­stüt­zung ablehn­ten. Von den 3.998 Fäl­len Ver­fah­ren konn­ten 89,91% inner­halb der ers­ten vier Wochen bear­bei­tet und been­det werden.

Das sagt Nie­der­sach­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin Bar­ba­ra Havliza:

„Aus Ber­lin kam zuletzt die Idee, dem Voll­zug einer Ersatz­frei­heits­stra­fe mit einer Hal­bie­rung der Haft­dau­er zu begeg­nen. Das sei ein Neu­start in der Straf­rechts­po­li­tik. Die­se Idee ent­las­tet viel­leicht unse­re Haft­an­stal­ten, weil die Betrof­fe­nen zum Bei­spiel nicht mehr 20, son­dern nur noch 10 Tage blei­ben. Die Zahl der Betrof­fe­nen wird durch die­sen ver­meint­li­chen „Neu­start” jedoch nicht halbiert.

Die eigent­li­che Arbeit leis­ten die Län­der, so wie wir in Nie­der­sach­sen, und die Anlauf­stel­len für Straf­fäl­li­gen­hil­fe. Auf die Betrof­fe­nen zuzu­ge­hen, um Ersatz­frei­heits­stra­fen zu ver­mei­den, ist anstren­gend, per­so­nal­in­ten­siv und teu­er. Und den­noch: Erst der Aspekt der Sozi­al­ar­beit ist das, was den Betrof­fe­nen wirk­lich hilft! Denn häu­fig gehen der Ver­ur­tei­lung zu einer Geld­stra­fe Sucht­pro­ble­me, Woh­nungs­lo­sig­keit, fami­liä­re Zer­rüt­tung, Sprach­pro­ble­me oder Schul­den vor­aus. Die Jus­tiz muss hier also letzt­lich Pro­ble­me lösen, die viel frü­her ent­stan­den sind.” 

Zur Illus­tra­ti­on der Arbeit der Gerichts­hil­fe: Ech­te Fall­bei­spie­le aus dem Jahr 2021 in Niedersachsen

  • Ein Betrof­fe­ner wird beim zwei­ten Anlauf in sei­ner Woh­nung ange­trof­fen. Sowohl im Brief­kas­ten als auch in der Woh­nung sta­peln sich unge­öff­ne­te Brie­fe. Auf Nach­fra­ge berich­tet der Kli­ent, dass er die Post nur unre­gel­mä­ßig oder gar nicht öff­ne. Es wür­den immer nur schlech­te Din­ge dar­in­ste­hen. Im Gespräch kann eine Lösung erar­bei­tet wer­den. Die Bedin­gun­gen zur Ableis­tung gemein­nüt­zi­ger Arbeit (Pro­jekt „Schwit­zen statt Sit­zen”) wer­den geklärt; es wird über eine mög­li­che Raten­zah­lung infor­miert, auf Ver­ei­ne der frei­en Straf­fäl­li­gen­hil­fe wird hingewiesen. 
  • Ein Betrof­fe­ner wird zuhau­se ange­trof­fen, nach­dem er einen Ter­min im Büro nicht wahr­ge­nom­men hat. Er wirkt über­rascht und gibt an, das Schrei­ben nicht erhal­ten zu haben. Zum Sach­ver­halt teilt er mit, er wis­se wor­um es geht. Er habe eine Geld­stra­fe nicht gezahlt. Es täte ihm leid. Es sei ihm alles über den Kopf gewach­sen. Finan­zi­el­le Pro­ble­me und Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten belas­te­ten ihn. Er wis­se nicht mehr, wie er alles bewäl­ti­gen sol­le und rech­ne mit Abho­lung durch Poli­zei und somit einer Inhaf­tie­rung. Es wird über sei­nen Wer­de­gang gespro­chen und über sei­ne Ver­bind­lich­kei­ten. Letzt­lich erfolgt die Ver­ein­ba­rung, dass der Staats­an­walt­schaft eine monat­li­che Raten­zah­lung in Höhe von 50 Euro sowie eine Anbin­dung an ört­li­che Schul­den­be­ra­tung vor­ge­schla­gen wird.
  • Ein älte­rer Mann, bis­lang nie straf­fäl­lig gewor­den, begeht hin­ter dem Rücken sei­ner erkrank­ten Frau klei­ne­re Laden­dieb­stäh­le. Die Geld­stra­fen konn­te er nicht an sei­ner Frau vor­bei bezah­len, da sie trotz ihrer Erkran­kung noch die häus­li­che Geld­ver­wal­tung unter sich hat­te. So kam es zur Ladung zum Straf­an­tritt. Im Gespräch konn­te der Betrof­fe­ne über­zeugt wer­den, sich der Frau zu öff­nen; eine Raten­zah­lung wur­de unter ihrer Mit­wir­kung vereinbart. 
  • Eine Betrof­fe­ne folgt der ers­ten Ein­la­dung und erscheint pünkt­lich zum Gesprächs­ter­min. Im Gespräch erklärt die Kli­en­tin, die Hoff­nung auf eine Lösung ihrer Pro­ble­me bereits ver­lo­ren und Post der Staats­an­walt­schaft nicht mehr geöff­net zu haben. Durch die Kon­takt­auf­nah­me des AJSD konn­te der Kli­en­tin eine Per­spek­ti­ve gege­ben und Unter­stüt­zung ange­bo­ten wer­den. Die Lebens­si­tua­ti­on der Kli­en­tin konn­te bespro­chen und eine Raten­zah­lung mit der Staats­an­walt­schaft ver­ein­bart werden.

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