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Ser­ver­aus­fall beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt Leer: Zulas­sungs­stel­le und Füh­rer­schein­stel­le betroffen

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Ser­ver­aus­fall beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt Leer: Zulas­sungs­stel­le und Füh­rer­schein­stel­le betroffen

Land­kreis Leer: IT-Stö­rung ver­hin­dert Bear­bei­tung von Vor­gän­gen – Ter­mi­ne am Mitt­woch fin­den statt

Leer – Eine grö­ße­re IT-Stö­rung beein­träch­tigt seit dem Mor­gen des 20. Okto­ber die Arbeit des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes des Land­krei­ses Leer. Auf­grund eines Ser­ver­aus­falls beim zustän­di­gen Fach­ver­fah­rens­an­bie­ter kön­nen der­zeit kei­ne Vor­gän­ge bear­bei­tet wer­den. Betrof­fen sind sowohl die Kfz-Zulas­sungs­stel­le als auch die Führerscheinstelle.

Wie der Land­kreis Leer mit­teilt, wird die Bear­bei­tung auch im wei­te­ren Ver­lauf des Diens­tags nicht mehr mög­lich sein. Der Fach­ver­fah­rens­an­bie­ter hat inzwi­schen ange­kün­digt, dass der Ser­ver am Mitt­woch­vor­mit­tag, 21. Okto­ber, wie­der ein­satz­be­reit sein soll.

Gebuch­te Ter­mi­ne am Mitt­woch fin­den statt

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereits einen Ter­min ver­ein­bart haben, gibt es eine wich­ti­ge Infor­ma­ti­on: Vor­gän­ge kön­nen wei­ter­hin abge­ge­ben wer­den, wenn dafür ein Ter­min gebucht wur­de. Die für Mitt­woch, 21. Okto­ber, ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne sol­len wie geplant abge­ar­bei­tet werden.

Aller­dings gel­ten für die­sen Tag beson­de­re Ein­schrän­kun­gen: Wer kei­nen Ter­min hat, kann am Mitt­woch kei­ne Vor­gän­ge abgeben.

Mit die­ser Rege­lung möch­te der Land­kreis sicher­stel­len, dass nach der Behe­bung der tech­ni­schen Stö­rung zunächst die auf­ge­lau­fe­nen Rück­stän­de geord­net und mög­lichst zügig abge­ar­bei­tet wer­den können.

 

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IT-Stö­rung betrifft meh­re­re Kom­mu­nen und Fachbereiche

Die Ursa­che für den Aus­fall liegt nach Anga­ben des Land­krei­ses nicht bei der Kreis­ver­wal­tung selbst, son­dern beim Anbie­ter des ein­ge­setz­ten Fach­ver­fah­rens. Die Stö­rung wirkt sich auf sämt­li­che ange­bun­de­nen Kom­mu­nen aus.

Neben dem Kfz-Bereich sind auch wei­te­re Ver­wal­tungs­ver­fah­ren betrof­fen. Dazu gehö­ren unter ande­rem das Mel­de­we­sen, die Fahr­erlaub­nis­an­ge­le­gen­hei­ten und das Gewerbewesen.

Damit beschränkt sich die tech­ni­sche Stö­rung nicht allein auf die Zulas­sung von Fahr­zeu­gen oder die Bear­bei­tung von Füh­rer­schein­an­ge­le­gen­hei­ten, son­dern beein­träch­tigt auch wei­te­re Verwaltungsdienstleistungen.

Land­kreis bit­tet um Verständnis

Der Land­kreis Leer bit­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Ver­ständ­nis für die vor­über­ge­hen­den Ein­schrän­kun­gen und bedankt sich für ihre Geduld. Sobald der Ser­ver wie­der zur Ver­fü­gung steht, sol­len die lie­gen geblie­be­nen Vor­gän­ge schritt­wei­se auf­ge­ar­bei­tet werden.

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