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Sicher­heit geht vor: 1.000 neue „Ach­tung Kinder!“-Banner für Ostfriesland

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Die Ver­kehrs­wach­ten freu­en sich über die neu­en Ban­ner (v.r.n.l.): Sascha Nowak (VW Witt­mund und Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen VWs), Ber­told Tut­jer (VW Emden), Signe Foetz­ki (Brand­kas­se), Hans-Frie­del Walt­her (VW Aurich), Hans-Gün­ter Jel­ting (VW Leer) und Hajo Reer­s­he­mi­us (VW Norden)

Sicher­heit für unse­re Kleins­ten: 1.000 neue Warn­ban­ner für Ost­fries­lands Wohngebiete

Die Unfall­zah­len bei Kin­dern im Stra­ßen­ver­kehr sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren um alar­mie­ren­de 30 Pro­zent gestie­gen. Selbst in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen – den soge­nann­ten „Spiel­stra­ßen“ – kommt es immer wie­der zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen und Ver­stö­ßen gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Um die­ser Ent­wick­lung aktiv ent­ge­gen­zu­wir­ken, haben die ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten und die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se eine gemein­sa­me Initia­ti­ve gestar­tet: 1.000 neue, wet­ter­be­stän­di­ge Warn­ban­ner mit der Auf­schrift „Ach­tung Kin­der!“ wer­den nun kos­ten­los für Wohn­ge­bie­te bereitgestellt.

Ein Signal für mehr Vorsicht

Die Brand­kas­se unter­stützt die­ses Vor­ha­ben mit einem För­der­vo­lu­men von 5.200 Euro. „Kin­der spie­len gern und möch­ten ein­fach drau­ßen sein“, erklärt Sascha Nowak, Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten und Vor­sit­zen­der der Ver­kehrs­wacht Witt­mund. Er betont die Unbe­re­chen­bar­keit der Kin­der, die oft plötz­lich hin­ter par­ken­den Fahr­zeu­gen her­vor­lau­fen oder einem Ball auf die Stra­ße fol­gen. Die neu­en Ban­ner sol­len Auto­fah­rer prä­ven­tiv sen­si­bi­li­sie­ren und das Geschwin­dig­keits­ni­veau in Wohn­ge­bie­ten senken.

Bereits vor zwei Jah­ren war die ers­te Auf­la­ge der Ban­ner ein gro­ßer Erfolg. „Wir haben gemerkt, dass wir damit den rich­ti­gen Nerv getrof­fen haben“, so Nowak.

Robus­tes Design für den Alltag

Anders als frü­he­re Auf­kle­ber set­zen die Orga­ni­sa­to­ren nun auf ein prak­ti­sches, robus­tes Mate­ri­al im A1-For­mat. „Es ist leicht, licht­be­stän­dig und was­ser­ab­wei­send“, erläu­tert Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Ost­frie­si­schen Land­schaft­li­chen Brand­kas­se. Dank der mit­ge­lie­fer­ten Ösen und Kabel­bin­der las­sen sich die Ban­ner unkom­pli­ziert an Zäu­nen oder Pfos­ten anbrin­gen, ohne eine Gefahr dar­zu­stel­len, wie es bei über­mä­ßig lan­gen Spann­bän­dern der Fall sein könnte.

Zah­len und Fak­ten zur Verkehrssicherheit

Hans-Gün­ter Jel­ting, Vor­sit­zen­der der Leera­ner Ver­kehrs­wacht, ver­deut­licht die Dring­lich­keit anhand der Sta­tis­tik: Im Jahr 2025 wur­den in Ost­fries­land 167 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Kin­dern im Alter von 6 bis 14 Jah­ren inner­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten ver­zeich­net. Dabei gab es vier schwer und 107 leicht ver­letz­te Kinder.

Beson­ders die Geschwin­dig­keit ist ein ent­schei­den­der Fak­tor. Signe Foetz­ki appel­liert an das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein der Fahr­zeug­füh­ren­den: „Bei 30 km/h beträgt der Brems- bzw. Anhal­te­weg bis zu 12 Meter, bei 50 km/h sind es bereits bis zu 25 Meter.“ Die­se Distan­zen unter­schätz­ten vie­le Fah­rer im All­tag massiv.

Anlauf­stel­len für Anlieger

Inter­es­sier­te Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner, die ein sol­ches Ban­ner in ihrem Wohn­ge­biet anbrin­gen möch­ten, kön­nen sich an die zustän­di­gen Stel­len vor Ort wenden:

  • Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de

  • Emden: heinzwweber@aol.com

  • Leer: verkehrswacht-leer@web.de

  • Nor­den: verkehrswacht-norden@ewe.net

  • Witt­mund: info@verkehrswacht.wittmund.de

Hin­ter­grund: Kin­der und Rad­ver­kehr – Was gilt eigentlich?

Im Zusam­men­hang mit der Sicher­heit von Kin­dern im Stra­ßen­ver­kehr sind auch die Regeln für den Rad­ver­kehr von Bedeu­tung. Gemäß § 2 Abs. 5 StVO gel­ten kla­re Altersgrenzen:

  • Kin­der unter 9 Jah­ren: Müs­sen den Geh­weg benut­zen. Aus­ge­nom­men sind bau­lich getrenn­te Radwege.

  • Kin­der von 9 bis 10 Jah­ren: Dür­fen auf dem Geh­weg fah­ren, eine Pflicht besteht jedoch nicht mehr.

  • Kin­der ab 11 Jah­ren: Es gel­ten die glei­chen Regeln wie für Erwach­se­ne; sie dür­fen nur auf Geh­we­gen fah­ren, wenn die­se durch blaue Beschil­de­rung für Rad­fah­rer frei­ge­ge­ben sind.

Wich­tig für erwach­se­ne Beglei­ter: Eltern oder Auf­sichts­per­so­nen dür­fen Kin­der unter neun Jah­ren auf dem Geh­weg beglei­ten. Dabei gilt jedoch das Gebot der beson­de­ren Rück­sicht­nah­me: Fuß­gän­ger haben immer Vor­rang, dür­fen nicht behin­dert oder gefähr­det wer­den. Das Tem­po muss ent­spre­chend ange­passt werden.

„Unse­re Kin­der sind die schwächs­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer“, schließt Nowak. „Hel­fen Sie alle dabei, für mehr Sicher­heit zu sor­gen und las­sen Sie uns durch unser Ver­hal­ten ein Vor­bild für unse­re Kleins­ten sein.“

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