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Sicher­heits­tipps für ein siche­res „Paas­ke­füür“ in Ostfriesland

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Damit das „Paas­ke­füür“ ohne Zwi­schen­fäl­le gefei­ert wer­den kann, erin­nern Feu­er­wehr und Brand­kas­se an die wich­ti­gen Sicher­heits­re­geln und den Schutz von Mensch und Tier. Foto: Tat­ja­na Duden, Feu­er­wehr Wittmund

Paas­ke­füür – ein alter Brauch: Feu­er­wehr und Brand­kas­se raten zur Vor­sicht und Rück­sicht­nah­me 

Das Oster­fest steht vor der Tür und mit ihm eine der tief ver­wur­zel­ten Tra­di­tio­nen in Ost­fries­land: das „Paas­ke­füür“. In vie­len Orten ist der Strauch­schnitt und das Gehölz für die geneh­mig­ten Oster­feu­er bereits gesam­melt. Damit der lang ersehn­te Oster­sams­tag für alle Betei­lig­ten ein schö­nes und siche­res Erleb­nis bleibt, haben die Feu­er­wehr und die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se wich­ti­ge Sicher­heits­tipps veröffentlicht.

Was darf ver­brannt werden?

Ein wesent­li­cher Aspekt für die Sicher­heit und den Umwelt­schutz ist die Wahl des Brenn­ma­te­ri­als. Ver­brannt wer­den dür­fen aus­schließ­lich pflanz­li­che Stof­fe. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Sträu­cher, Rei­sig und Äste. Streng unter­sagt ist die Ent­sor­gung von Abfäl­len im Oster­feu­er. Sperr­müll, behan­del­tes Holz, Rei­fen, Alt­öl oder sons­ti­ge Abfäl­le haben im Feu­er nichts zu suchen und stel­len eine erheb­li­che Umwelt­be­las­tung dar.

Auch beim Ent­zün­den ist Vor­sicht gebo­ten: Als Hilfs­mit­tel eig­net sich tro­cke­nes Stroh her­vor­ra­gend. Der Ein­satz von flüs­si­gen Brand­be­schleu­ni­gern wie Ben­zin oder Spi­ri­tus ist ver­bo­ten, da hier­bei eine unvor­her­seh­ba­re Gefahr durch Ver­puf­fun­gen besteht.

Sicher­heits­ab­stän­de sind zwin­gend erforderlich

Bei einer maxi­ma­len Men­ge des brenn­ba­ren Mate­ri­als von 150 m³ besteht für die Umge­bung kei­ne beson­de­re Brand­ge­fahr, sofern die vor­ge­schrie­be­nen Sicher­heits­ab­stän­de ein­ge­hal­ten wer­den. Die­se sind wie folgt festgelegt:

  • Min­des­tens 50 m Abstand zu Gebäu­den, die aus nicht brenn­ba­ren Bau­stof­fen bestehen und eine har­te Beda­chung (z. B. Dach­zie­gel) aufweisen.

  • Min­des­tens 100 m Abstand zu allen sons­ti­gen Objek­ten. Hier­zu zäh­len Gebäu­de aus brenn­ba­ren Bau­stof­fen oder mit wei­cher Beda­chung (z. B. Reet­dä­cher) sowie Fahr­zeu­ge jeg­li­cher Art.

Beson­de­re Vor­sicht ist in der Nähe von Gefah­ren­an­la­gen wie Wäl­dern, Moo­ren, Wall­he­cken, Cam­ping­plät­zen oder Ener­gie­ver­sor­gungs­an­la­gen gebo­ten. Bei grö­ße­ren Men­gen Brenn­ma­te­ri­al oder Unsi­cher­hei­ten bezüg­lich der Abstän­de wird gera­ten, Rück­spra­che mit den zustän­di­gen Gemein­de- oder Stadt­ver­wal­tun­gen zu halten.

Tier­schutz durch Umschichten

Ein oft unter­schätz­ter Punkt ist der Schutz von Klein­tie­ren. Auf­ge­schich­te­te Holz­hau­fen die­nen vie­len Tie­ren als Unter­schlupf. Daher soll­te das Brenn­ma­te­ri­al erst an dem Tag, an dem das Feu­er ange­zün­det wird, final auf­ge­schich­tet oder zumin­dest gründ­lich umge­schich­tet wer­den. Die­ses Vor­ge­hen ermög­licht es Tie­ren, die dort Zuflucht gesucht haben, recht­zei­tig zu flüchten.

Auf­sicht und Löschmittel

Wäh­rend des gesam­ten Abbren­nens muss das Oster­feu­er ste­tig von einer erwach­se­nen Per­son beauf­sich­tigt wer­den. Es ist sicher­zu­stel­len, dass Feu­er und Glut beim Ver­las­sen der Feu­er­stel­le voll­stän­dig erlo­schen sind.

Zudem soll­ten ein­fa­che Lösch­mit­tel für den Ernst­fall bereit­ge­hal­ten wer­den. Hier­zu eig­nen sich ein ange­schlos­se­ner Gar­ten­schlauch oder Schau­feln, um Sand zum Ersti­cken klei­ne­rer Brand­her­de auf­zu­wer­fen. Soll­te ein Feu­er trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men außer Kon­trol­le gera­ten, muss umge­hend der Not­ruf 112 gewählt werden.

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