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Son­der­impf­ak­ti­on: Am 5. Juli auch ohne Ter­min möglich

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Land­kreis Leer macht Ange­bot für die Zeit von 12 bis 16 Uhr / Es wird aus­schließ­lich Astra­Ze­ne­ca verimpft
 
 
Am 5. Juli läuft im Impf­zen­trum Hesel eine Son­der­impf­ak­ti­on: Dort kön­nen sich Men­schen auch unter 60 Jah­ren mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca gegen Coro­na imp­fen las­sen. Die Impf­ak­ti­on rich­tet sich an Erwach­se­ne, die im Land­kreis Leer woh­nen und bis­her kei­ne Erst­imp­fung erhal­ten haben. Es wird aus­schließ­lich Astra­Ze­ne­ca ver­impft, ande­re Impf­stof­fe ste­hen für die Son­der­impf­ak­ti­on nicht zur Ver­fü­gung. Aus die­sem Grun­de kön­nen sich nur Impf­wil­li­ge anmel­den, die sich expli­zit mit Astra­Ze­ne­ca imp­fen las­sen möchten.
 
Die Ter­min­ver­ga­be für die Son­der­impf­ak­ti­on erfolgt der­zeit über den Land­kreis Leer. Das Online-For­mu­lar, um sich für eine Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca anzu­mel­den, gibt es auf der Home­page des Land­krei­ses unter www.landkreis-leer.de/Sonderimpfaktion. Die Ein­tra­gung in das Online-For­mu­lar ist noch kei­ne Zusa­ge zu einem Impf­ter­min am Tag der Son­der­impf­ak­ti­on. Den Bür­gern geht eine sepa­ra­te E‑Mail mit den Ter­min­da­ten zu.
 
Für Kurz­ent­schlos­se­ne gibt es ein zusätz­li­ches Ange­bot: Inter­es­sier­te kön­nen an die­sem Tag auch ohne Ter­min eine Imp­fung erhal­ten, und zwar in der Zeit von 12 bis 16 Uhr. “Wer möch­te, kann dann ein­fach ins Impf­zen­trum kom­men”, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung der Kreis­ver­wal­tung. Aller­dings gibt es für die­se Zeit­span­ne eine Ein­schrän­kung: Wer ohne Ter­min kommt, muss mög­li­cher­wei­se ein wenig War­te­zeit ein­pla­nen – denn wer einen Ter­min hat, genießt Vor­rang. In jedem Fall wird dar­um gebe­ten, die erfor­der­li­chen For­mu­la­re bereits zu Hau­se aus­zu­fül­len. Dazu gehö­ren das Auf­klä­rungs­merk­blatt, der Ana­mne­se­bo­gen und die Einwilligungserklärung.
 
Für die Imp­fung ist der Per­so­nal­aus­weis mit­zu­füh­ren. Die beson­de­re not­wen­di­ge indi­vi­du­el­le Risi­ko­auf­klä­rung für Per­so­nen unter 60 Jah­re durch einen Arzt vor der Imp­fung ist sichergestellt.
 

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