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Sper­rung der See­schleu­se bis zum 2. Okto­ber verlängert.

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Bekannt­ma­chung der Stadt Leer (Ost­fries­land)

 
Im Rah­men der Sanie­rungs­ar­bei­ten an der See­schleu­se, war und ist es erfor­der­lich, ein Groß­teil der noch anste­hen­den Arbei­ten bei geöff­ne­ter Klapp­brü­cke durch­zu­füh­ren. Dies hat zur Fol­ge, dass sämt­li­cher Kraftfahrzeug‑, Rad­fah­rer- und Fuß­gän­ger­ver­kehr in die­ser Zeit dort nicht pas­sie­ren kann.
 
Zunächst war vor­ge­se­hen, die Sper­rung am 26.09.2021 wie­der auf­zu­he­ben. Auf­grund unvor­her­seh­ba­rer Ver­zö­ge­run­gen wird es jedoch erfor­der­lich, die Voll­sper­rung der Stra­ße „An der See­schleu­se“ bis zum 02.10.2021 zu verlängern.
 
Die Umlei­tung für den Fuß­gän­ger und Fahr­rad­ver­kehr erfolgt über die Gro­nin­ger Stra­ße, Neue Stra­ße, Ness­e­stra­ße und Sägemühlenstraße.
 
Der Kraft­fahr­zeug­ver­kehr wird in Rich­tung Hafen über den Stadt­ring umge­lei­tet. Vom Hafen kom­mend, bis 30 t über den Süd­ring, Papen­bur­ger Stra­ße auf die bestehen­de Stadt­ring­um­lei­tung in Rich­tung Weener/Bunde.
 
Fahr­zeu­ge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht über 30 t wer­den über die Georgstraße,
Bahn­hofs­ring, Bre­mer Stra­ße auf die bestehen­de Stadt­ring­um­lei­tung geführt.
 

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