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Sper­rung der Stra­ße „Am Bahn­damm“: Sanie­rungs­ar­bei­ten vom 21. Okto­ber bis 15. Novem­ber 2024

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maß­nah­me: Sper­rung der Stra­ße „Am Bahndamm“

Im Zuge von Sanie­rungs­maß­nah­men wird die Stra­ße „Am Bahn­damm“ sowie der Ein­mün­dungs­be­reich „Nee­manns­weg“ vom 21. Okto­ber 2024 bis zum 15. Novem­ber 2024 für jeg­li­chen Fahr­zeug­ver­kehr gesperrt. Die­se Maß­nah­me erfolgt gemäß § 45 StVO.

Für Anlie­ger bleibt die Zufahrt zu ihren Grund­stü­cken bis zum Zeit­punkt der Asphal­tie­rungs­ar­bei­ten wei­ter­hin mög­lich. Aller­dings wird der Rad­fah­rer- und Fuß­gän­ger­ver­kehr wäh­rend der Voll­sper­rung im Bau­stel­len­be­reich nicht zuläs­sig sein.

Der Kraft­fahr­zeug­ver­kehr wird über den Logaer Weg, die Heis­fel­der Stra­ße (B 70) und den Moo­weg umge­lei­tet. Im Fal­le eines Ein­sat­zes kann die Heis­fel­der Feu­er­wehr den Bau­stel­len­be­reich nach Fer­tig­stel­lung der Feu­er­wehr­zu­fahrt passieren.

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbrin­gung und Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. Die Umlei­tung wird ent­spre­chend aus­ge­schil­dert. Wir bit­ten alle Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis und Rück­sicht­nah­me wäh­rend der Bauarbeiten.


 

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