Politik

Staat­li­ches Tierhaltungskennzeichen:

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Deut­scher Tier­schutz­bund sieht deut­li­chen Verbesserungsbedarf

Der Deut­sche Tier­schutz­bund begrüßt den Gesetz­ent­wurf des Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums zum Staat­li­chen Tier­hal­tungs­kenn­zei­chen im Grund­satz. Die Ver­bind­lich­keit erfüllt eine Kern­for­de­rung des Ver­ban­des. Ins­ge­samt aber sieht der Deut­sche Tier­schutz­bund noch deut­li­chen Ver­bes­se­rungs­be­darf. Beson­ders scharf kri­ti­siert der Deut­sche Tier­schutz­bund die FDP, die bis­her jed­we­de für den Umbau not­wen­di­ge zusätz­li­che staat­li­che För­de­rung ablehnt.

Unzu­rei­chend ist aus Sicht des Deut­schen Tier­schutz­bun­des, dass der Gesetz­ent­wurf bis­lang nur eine Kenn­zeich­nung von Schwei­ne­fleisch vor­sieht und die Gas­tro­no­mie außen vor lässt. Beson­ders kri­tisch sieht Tho­mas Schrö­der, Prä­si­dent des Deut­schen Tier­schutz­bun­des, die Tat­sa­che, dass die Berei­che Trans­port und Schlach­tung ent­ge­gen dem Koali­ti­ons­ver­trag nicht Teil des Kenn­zei­chens sein sol­len: „Hier erwar­ten wir Ver­trags­treue.“ Die statt­des­sen geplan­te Ver­schär­fung des Ord­nungs­rechts in die­sen Berei­chen sei zwar eine not­wen­di­ge Ver­bes­se­rung, die allen Tie­ren zu Gute kom­me, jedoch befürch­ten die Tier­schüt­zer einen Ver­hand­lungs­ma­ra­thon, der sich über Jah­re zie­hen könn­te. „Wir erwar­ten daher sofort zumin­dest ver­bind­li­che Eck­punk­te für die Berei­che Trans­port und Schlach­tung“, so Schrö­der. Zudem brau­che ein für die Ver­brau­cher ver­trau­ens­wür­di­ges Kenn­zei­chen ein eng­ma­schi­ges und siche­res Kon­troll- und Sank­ti­ons­sys­tem. Kri­ti­siert wird auch das Feh­len tier­be­zo­ge­ner Kri­te­ri­en als Bewer­tungs­maß­stab: „Das gewoll­te Mehr an Tier­schutz muss beleg- und mess­bar sein“, so Schröder.

Exklu­si­ve Bio­stu­fe hin­der­lich – Kri­te­ri­en der Tier­hal­tung entscheidend 

Kri­tik übt der Deut­sche Tier­schutz­bund auch an der geplan­ten exklu­si­ven Bio-Stu­fe. Jeder Land­wirt, unab­hän­gig von der Art des Wirt­schaf­tens, müs­se die Ein­hal­tung der Kri­te­ri­en im Detail bele­gen und dür­fe nicht pau­schal ein­sor­tiert wer­den. „Ein Tier­hal­tungs­kenn­zei­chen kenn­zeich­net kei­ne Wirt­schafts­wei­se, son­dern muss beweis­bar an Kri­te­ri­en der Tier­hal­tung gemes­sen wer­den – von der Zucht bis zur Schlach­tung. Eine exklu­si­ve Bio­stu­fe ist da hin­der­lich. Es gibt auch nicht-bio­lo­gisch wirt­schaf­ten­de Land­wir­te, die ihre Tie­re min­des­tens genau­so gut hal­ten wie die Bio-Betrie­be. Da geht es um Gleich­stel­lung“, betont Schröder.

Ein­bet­tung in Nutz­tier­stra­te­gie erforderlich

Schrö­der beton­te noch ein­mal den Bedarf an zusätz­li­cher För­de­rung: „Der Markt allei­ne wird es nicht schaf­fen, die bis­her zuge­sag­te 1 Mil­li­ar­de reicht nicht. Inso­fern steht die FDP in der Ver­ant­wor­tung, ihre Blo­cka­de­po­li­tik auf­zu­ge­ben.“ Grund­sätz­lich sei ein Tier­hal­tungs­kenn­zei­chen nur ein Instru­ment. Not­wen­dig sei eine Nutz­tier­stra­te­gie, die das Kenn­zei­chen mit ver­bes­ser­tem Ord­nungs­recht, einer degres­si­ven För­de­rungs­stra­te­gie und dem Abbau von Geneh­mi­gungs­hemm­nis­sen für Aus­lauf- und Frei­land­hal­tun­gen flan­kie­re. Es blei­be das gro­ße Ziel, Bestands­grö­ßen zu redu­zie­ren und den Tie­ren mehr Platz und Leben zu gön­nen. „Das Kenn­zeich­nen muss einen Weg auf­zei­gen, dem das Ord­nungs­recht folgt. Das Abbil­den des Sta­tus Quo wäre Still­stand“, so der Tier­schutz­bund-Prä­si­dent abschließend.


 

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