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Stadt Leer — Haus­kauf mit Notar: Wel­che Unter­la­gen wichtig

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Auf­tei­lung der Ser­vice­ein­hei­ten im Grund­buch­amt Leer. Im Amts­ge­richts­be­zirk Leer bestehen ins­ge­samt 111 Grund­buch­ge­mar­kun­gen. Die Zustän­dig­keit der jewei­li­gen Ser­vice­ein­heit im Grund­buch­amt rich­tet sich nach die­sen Gemar­kun­gen. Ent­schei­dend sind dabei in der Regel die alten Gemar­kun­gen und nicht die heu­ti­gen poli­ti­schen (Samt)gemeinden. 

Haus­kauf & Notar: Wor­auf es ankommt und wel­che Unter­la­gen benö­tigt werden

Der Kauf einer Immo­bi­lie ist ein gro­ßer Schritt im Leben – und ohne Notar geht dabei in Deutsch­land nichts. Er sorgt für die recht­li­che Sicher­heit beim Eigen­tums­über­gang und stellt sicher, dass Käu­fer und Ver­käu­fer recht­lich abge­si­chert sind. Doch wor­auf kommt es beim Haus­kauf mit Notar an und wel­che Unter­la­gen müs­sen vor­ge­legt wer­den?

War­um ist der Notar beim Haus­kauf unverzichtbar?

Ein Immo­bi­li­en­kauf­ver­trag ist in Deutsch­land nur gül­tig, wenn er nota­ri­ell beur­kun­det wird. Der Notar hat dabei eine neu­tra­le Rolle:

  • Er klärt bei­de Par­tei­en über Rech­te und Pflich­ten auf.

  • Er erstellt den Kaufvertragsentwurf.

  • Er über­wacht die ord­nungs­ge­mä­ße Abwick­lung (z. B. Grund­buch­än­de­rung, Zah­lung, Löschung alter Grundschulden).

So wird sicher­ge­stellt, dass weder Käu­fer noch Ver­käu­fer benach­tei­ligt werden.

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Nota­rin Leer

Unter­la­gen für den Notar beim Hauskauf

Damit der Kauf­ver­trag erstellt und beur­kun­det wer­den kann, sind ver­schie­de­ne Doku­men­te und Nach­wei­se erfor­der­lich. Dazu gehören:

1. Vom Verkäufer

  • Grund­buch­aus­zug (aktu­el­ler Nach­weis über Eigen­tü­mer und Belastungen)

  • Lage­plan / Flurkarte

  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen und Bau­plä­ne (falls vorhanden)

  • Wohn­flä­chen- und Energieausweis

  • Nach­weis über Las­ten­frei­heit (z. B. Löschungs­be­wil­li­gun­gen von Ban­ken bei bestehen­den Grundschulden)

2. Vom Käufer

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass

  • Finan­zie­rungs­be­stä­ti­gung der Bank (falls ein Kre­dit auf­ge­nom­men wird)

  • Kon­takt­da­ten für Grund­buch und Korrespondenz

3. All­ge­mein / für den Kaufvertrag

  • Kauf­preis­ver­ein­ba­rung

  • Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten (z. B. Fäl­lig­keit nach Ein­tra­gung der Auflassungsvormerkung)

  • Über­ga­be­ter­min

  • Rege­lun­gen zu Inven­tar (z. B. Küche, Möbel)

  • Sons­ti­ge Ver­ein­ba­run­gen (z. B. Gewähr­leis­tungs­aus­schlüs­se, Renovierungen)

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Ablauf beim Notar

  1. Vor­be­rei­tung: Ver­käu­fer und Käu­fer rei­chen alle Unter­la­gen ein. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf.

  2. Prü­fung: Bei­de Par­tei­en haben Zeit, den Ent­wurf zu prü­fen und Fra­gen zu stellen.

  3. Beur­kun­dung: Der Kauf­ver­trag wird beim Notar­ter­min vor­ge­le­sen, erläu­tert und unterschrieben.

  4. Grund­buch­än­de­rung & Zah­lungs­ab­wick­lung: Der Notar küm­mert sich um die Auf­las­sungs­vor­mer­kung und die end­gül­ti­ge Umschreibung.

  5. Über­ga­be: Nach Kauf­preis­zah­lung erfolgt die Schlüsselübergabe.

Kos­ten für den Notar

Die Notar­kos­ten beim Haus­kauf betra­gen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kauf­prei­ses. Dar­in ent­hal­ten sind auch die Gebüh­ren für Grundbuchänderungen.

 

Beim Haus­kauf ist der Notar die zen­tra­le Instanz für Rechts­si­cher­heit. Wer früh­zei­tig alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen bereit­hält, ver­mei­det Ver­zö­ge­run­gen und sorgt für eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung. Käu­fer und Ver­käu­fer pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen davon, dass der gesam­te Pro­zess trans­pa­rent und geset­zes­kon­form abläuft.

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