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Stadt Leer: Ohlt­ha­ver­stra­ße ab April voll gesperrt: Meh­re­re Bau­ab­schnit­te geplant

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Voll­sper­rung der Ohlt­ha­ver­stra­ße: Umfang­rei­cher Stra­ßen­aus­bau ab April geplant

In Kür­ze begin­nen in der Ohlt­ha­ver­stra­ße umfas­sen­de Bau­ar­bei­ten. Auf­grund eines geplan­ten Stra­ßen­aus­baus muss die Stre­cke gemäß § 45 StVO für den gesam­ten Durch­gangs­ver­kehr voll gesperrt wer­den. Die Maß­nah­me star­tet am 7. April 2026 und wird vor­aus­sicht­lich bis zum 31. August 2026 andauern.

Durch­füh­rung in vier Bauabschnitten

Um die unver­meid­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen für den Ver­kehr so gering wie mög­lich zu hal­ten, wur­de die Bau­maß­nah­me in meh­re­re Pha­sen unterteilt:

  • 1. und 2. Bau­ab­schnitt (07. April bis 13. Juni 2026): Sanie­rung der Fahr­bahn­ober­flä­che zwi­schen Her­mann-Lan­ge-Ring und Hermann-Tempel-Ring.

  • 3. Bau­ab­schnitt (14. Juni bis 25. Juli 2026): Arbei­ten im Bereich vom Her­mann-Tem­pel-Ring bis zum Wendekamp.

  • 4. Bau­ab­schnitt (26. Juli bis 31. August 2026): Aus­bau des Abschnitts vom Wen­de­kamp bis zum Pastorenkamp.

Bit­te beach­ten Sie, dass es sich bei die­sen Zeit­räu­men um Ori­en­tie­rungs­wer­te han­delt. Wit­te­rungs­be­ding­te Ver­zö­ge­run­gen oder bau­tech­ni­sche Unter­bre­chun­gen kön­nen zu Abwei­chun­gen im Zeit­plan führen.

Infor­ma­tio­nen für Anlie­ger und Verkehrsteilnehmer

Die betrof­fe­nen Anlie­ger erhal­ten zusätz­lich zu die­ser öffent­li­chen Bekannt­ma­chung eine geson­der­te schrift­li­che Infor­ma­ti­on. Wer wäh­rend der Bau­pha­se zwin­gend auf sein Kraft­fahr­zeug ange­wie­sen ist, wird gebe­ten, die­ses recht­zei­tig außer­halb der jewei­li­gen Sperr­zo­nen abzustellen.

Die fuß­läu­fi­ge Erreich­bar­keit der Grund­stü­cke bleibt wäh­rend der gesam­ten Bau­zeit garan­tiert. Auch Rad­fah­rer kön­nen den Bau­stel­len­be­reich wei­ter­hin passieren.

Umlei­tung und Inkrafttreten

Für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr wird eine Umlei­tung ein­ge­rich­tet. Die­se führt über fol­gen­de Straßen:

  • Pas­to­ren­kamp

  • Edzard­stra­ße

  • Wen­de­kamp

  • Her­mann-Tem­pel-Ring

  • Her­mann-Lan­ge-Ring

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Anord­nun­gen tre­ten offi­zi­ell mit der Auf­stel­lung der ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen in Kraft.

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