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Stadt Leer schafft Per­spek­ti­ven: Neue Wege für mehr bezahl­ba­ren Wohnraum

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Droh­nen­fo­to: Lese­r­ECHO-Repor­ter Andre­as von Pho­to­gra­phy of Aventadtor

Gute Instru­men­te für mehr bezahl­ba­ren Wohnraum

Leer nutzt neue gesetz­li­che Mög­lich­kei­ten zur Schaf­fung von Wohnraum

Die Stadt Leer steht wie vie­le ande­re Kom­mu­nen vor der Her­aus­for­de­rung, drin­gend zusätz­li­chen Wohn­raum für Nor­mal­ver­die­ner zu schaf­fen. Viel­ver­spre­chen­de Chan­cen bie­tet dabei das seit Jah­res­be­ginn gel­ten­de Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­setz sowie die damit ver­bun­de­nen Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gun­gen auf Lan­des­ebe­ne. Stadt­bau­rat Jens Lüning bezeich­net die­se neu­en recht­li­chen Werk­zeu­ge als „gute Instru­men­te, um schnell und unbü­ro­kra­tisch bezahl­ba­ren Wohn­raum schaf­fen zu können“.

Anspan­nung auf dem Woh­nungs­markt offi­zi­ell bestätigt

Damit die neu­en Rege­lun­gen in Leer Anwen­dung fin­den kön­nen, muss­te zunächst offi­zi­ell fest­ge­stellt wer­den, dass ein ange­spann­ter Woh­nungs­markt vor­liegt. Die­se Beschei­ni­gung hat das Land erteilt. Hin­ter­grund ist das ste­ti­ge Bevöl­ke­rungs­wachs­tum, das die Nach­fra­ge nach Wohn­raum kon­ti­nu­ier­lich stei­gen lässt.

Dank der neu­en Mög­lich­kei­ten kön­nen bestehen­de Ein­schrän­kun­gen in alten und neu­en Bebau­ungs­plä­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen durch Befrei­un­gen erwei­tert wer­den. Stadt­bau­rat Lüning betont: „Ein grund­sätz­li­cher Anspruch dar­auf besteht zwar nicht, aber wir wer­den im pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sen eini­ges mög­lich machen können.“

Mehr Bau­en auf bestehen­den Grundstücken

Eine zen­tra­le Neue­rung ist die erleich­ter­te Nach­ver­dich­tung: Bereits bebau­te Grund­stü­cke dür­fen künf­tig stär­ker bebaut wer­den – etwa durch zusätz­li­che Gebäu­de oder eine Erhö­hung der Geschoss­zahl. Lüning weist jedoch dar­auf hin: „Wich­tig ist, dass nach­bar­schaft­li­che Inter­es­sen gewahrt bleiben.“

Die Zei­ten, in denen gro­ße Frei­flä­chen für Selbst­ver­sor­ger­gär­ten vor­ge­se­hen waren, sind vor­bei. Statt­des­sen wird heu­te ange­sichts der Woh­nungs­not das Prin­zip ver­folgt: Mehr Woh­nen, weni­ger Frei­flä­che. Die­se Nach­ver­dich­tung soll jedoch behut­sam erfol­gen und die Zie­le der Kli­ma­fol­gen­an­pas­sung berücksichtigen.

Nach­hal­tig­keit trotz Verdichtung

Um den öko­lo­gi­schen Aus­gleich zu gewähr­leis­ten, sol­len bei einer stär­ke­ren Bebau­ung Lösun­gen für die Ent­wäs­se­rung gefun­den und mög­lichst ent­fal­le­nes Grün durch Dach­be­grü­nung oder ähn­li­che Maß­nah­men ersetzt wer­den. So wird sicher­ge­stellt, dass neue Wohn­bau­ten nicht auf Kos­ten der Umwelt entstehen.

Ers­te Erfol­ge sichtbar

Seit der Ein­füh­rung des neu­en Geset­zes hat die Stadt Leer bereits meh­re­re Anfra­gen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern erhal­ten, die ihre Grund­stü­cke im Sin­ne der neu­en Rege­lun­gen nach­ver­dich­ten möch­ten. Eini­ge die­ser Vor­ha­ben konn­ten dank der erleich­ter­ten Bedin­gun­gen erfolg­reich umge­setzt werden.

Für alle Inter­es­sier­ten steht die Bau­auf­sicht der Stadt Leer als Ansprech­part­ne­rin zur Ver­fü­gung und berät rund um die Mög­lich­kei­ten, im Rah­men des Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­set­zes zusätz­li­chen Wohn­raum zu schaffen.

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