Lokal
Stadt Leer untersagt Abgabe von Lachgas an Minderjährige
Stadt Leer verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige
Leer – Der Rat der Stadt Leer (Ostfriesland) hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 eine neue Verordnung beschlossen, die den Verkauf sowie die Weitergabe von Distickstoffmonoxid – besser bekannt als „Lachgas“ – an Minderjährige verbietet.
Mit der Regelung will die Stadt den zunehmenden Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche eindämmen. Der Konsum gilt als nicht ungefährlich: Er kann akute Folgen wie Bewusstlosigkeit, Erfrierungen und Lungenrisse haben. Bei regelmäßigem Konsum drohen sogar Nervenschäden und Schädigungen des Rückenmarks.
Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet und betrifft sowohl den Verkauf als auch die unentgeltliche Abgabe von Lachgas an Personen unter 18 Jahren. Auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas ohne wirksame Alterskontrolle anbieten, ist untersagt. Verkaufsstellen sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass kein Lachgas in die Hände von Minderjährigen gelangt.
Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Eine Ausnahme gilt lediglich für die medizinische Anwendung von Lachgas auf ärztliche Anordnung.
Mit diesem Schritt möchte die Stadt Leer die Gesundheit von Jugendlichen schützen und klare Regeln im Umgang mit der Substanz schaffen.
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