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Stadt Leer unter­sagt Abga­be von Lach­gas an Minderjährige

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Stadt Leer ver­bie­tet Ver­kauf von Lach­gas an Minderjährige

Leer – Der Rat der Stadt Leer (Ost­fries­land) hat in sei­ner Sit­zung am 1. Juli 2025 eine neue Ver­ord­nung beschlos­sen, die den Ver­kauf sowie die Wei­ter­ga­be von Distick­stoff­mon­oxid – bes­ser bekannt als „Lach­gas“ – an Min­der­jäh­ri­ge verbietet.

Mit der Rege­lung will die Stadt den zuneh­men­den Miss­brauch von Lach­gas durch Jugend­li­che ein­däm­men. Der Kon­sum gilt als nicht unge­fähr­lich: Er kann aku­te Fol­gen wie Bewusst­lo­sig­keit, Erfrie­run­gen und Lun­gen­ris­se haben. Bei regel­mä­ßi­gem Kon­sum dro­hen sogar Ner­ven­schä­den und Schä­di­gun­gen des Rückenmarks.

Das Ver­bot gilt im gesam­ten Stadt­ge­biet und betrifft sowohl den Ver­kauf als auch die unent­gelt­li­che Abga­be von Lach­gas an Per­so­nen unter 18 Jah­ren. Auch der Betrieb von Auto­ma­ten, die Lach­gas ohne wirk­sa­me Alters­kon­trol­le anbie­ten, ist unter­sagt. Ver­kaufs­stel­len sind ver­pflich­tet, durch geeig­ne­te Maß­nah­men sicher­zu­stel­len, dass kein Lach­gas in die Hän­de von Min­der­jäh­ri­gen gelangt.

Wer gegen die Ver­ord­nung ver­stößt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit und muss mit einer Geld­bu­ße von bis zu 5.000 Euro rech­nen. Eine Aus­nah­me gilt ledig­lich für die medi­zi­ni­sche Anwen­dung von Lach­gas auf ärzt­li­che Anordnung.

Mit die­sem Schritt möch­te die Stadt Leer die Gesund­heit von Jugend­li­chen schüt­zen und kla­re Regeln im Umgang mit der Sub­stanz schaffen.

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