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Sta­gna­ti­on im Tier­schutz: Deut­sche Tier­ver­suchs­re­ge­lun­gen blei­ben unverändert

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Copy­right: Deut­scher Tier­schutz­bund e.V.

Inter­na­tio­na­ler Tag des Ver­suchs­tiers: Deut­scher Tier­schutz­bund kri­ti­siert unver­än­der­te Tierversuchsregelungen

Anläss­lich des Inter­na­tio­na­len Tags des Ver­suchs­tiers übt der Deut­sche Tier­schutz­bund schar­fe Kri­tik an der aktu­el­len Über­ar­bei­tung des Tier­schutz­ge­set­zes. Ins­be­son­de­re bemän­gelt der Ver­band, dass die Rege­lun­gen zu Tier­ver­su­chen unan­ge­tas­tet blei­ben sollen.

“Im Ent­wurf des neu­en Tier­schutz­ge­set­zes bleibt im Abschnitt zu Tier­ver­su­chen alles beim Alten – ein Makel, den wir scharf kri­ti­sie­ren, da eini­ge Vor­schrif­ten noch immer nicht den Vor­ga­ben der EU ent­spre­chen”, sagt Tho­mas Schrö­der, Prä­si­dent des Deut­schen Tier­schutz­bun­des. “Die Mil­lio­nen Tie­re, die jedes Jahr für Ver­su­che lei­den und ster­ben müs­sen, lässt die Poli­tik im Stich.”

Die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen im Tier­schutz­ge­setz ver­hin­dern, dass Behör­den eigen­stän­dig und unab­hän­gig von den Anga­ben des antrag­stel­len­den Wis­sen­schaft­lers prü­fen kön­nen, ob ein geplan­ter Tier­ver­such wirk­lich uner­läss­lich sowie ethisch ver­tret­bar ist. Beant­wor­tet der Antrag­stel­ler die­se Punk­te beim Ver­suchs­vor­ha­ben als gege­ben, muss die­ses geneh­migt wer­den, kri­ti­siert der Deut­sche Tier­schutz­bund – und for­dert eine Über­ar­bei­tung der ent­spre­chen­den Rege­lun­gen, um den Vor­ga­ben der EU gerecht zu wer­den. Auch schwer­be­las­ten­de Tier­ver­su­che sowie Ver­su­che an nicht­mensch­li­chen Pri­ma­ten müss­ten aus Sicht der Tier­schüt­zer ver­bo­ten wer­den. Ent­schei­dend sei zudem, dass beglei­tend die im Koali­ti­ons­ver­trag ange­kün­dig­te Reduk­ti­ons­stra­te­gie zu einer Stra­te­gie zum Aus­stieg aus Tier­ver­su­chen aus­ge­baut wird.

Panik­ma­che wegen Ände­run­gen im Straftatbestand

Obwohl an den spe­zi­el­len Tier­ver­suchs-Rege­lun­gen bei der Novel­lie­rung des Tier­schutz­ge­set­zes kei­ne Ände­run­gen vor­ge­se­hen sind, sehen man­che Wis­sen­schaft­ler durch eine geplan­te Ver­schär­fung des Tier­schutz-Straf­rechts die bio­me­di­zi­ni­sche For­schung bedroht. Im Gesetz­ent­wurf soll laut Para­graph 17 wie­der­hol­te Tier­quä­le­rei ohne ver­nünf­ti­gen Grund, wel­che aus Gewinn­sucht erfolgt oder eine gro­ße Zahl von Wir­bel­tie­ren betrifft, mit bis zu fünf Jah­ren Haft bestraft wer­den. Die Tier­ver­suchs­lob­by befürch­tet, dass dies auch auf die Tötung soge­nann­ter Über­schus­s­tie­re zutrifft, wel­che für Tier­ver­su­che gezüch­tet, aber getö­tet wer­den, weil sie etwa das „fal­sche“ Geschlecht haben oder die gewünsch­te gene­ti­sche Ver­än­de­rung nicht tragen.

“Viel Lärm um nichts”, kom­men­tiert Kris­ti­na Wag­ner, Lei­te­rin des Refe­rats für tier­ver­suchs­freie Wis­sen­schaft beim Deut­schen Tier­schutz­bund. “Es ist nicht abschlie­ßend defi­niert, ob ein ‘ver­nünf­ti­ger Grund’ zur Tötung von Über­schus­s­tie­ren vor­liegt, daher ist und bleibt es recht­lich eine Grau­zo­ne. Auch die Ver­schär­fung des Straf­rechts wird dies nicht ändern. Statt also Hor­ror­sze­na­ri­en über eine Abwan­de­rung der For­schung zu malen, soll­ten For­scher ver­mei­den, dass es zu einer hohen Zahl an Über­schus­s­tie­ren kommt – und stär­ker auf tier­ver­suchs­freie For­schung setzen.”

Dass die offen­sicht­li­che Panik­ma­che auch durch die CDU/C­SU-Frak­ti­on im Bun­des­tag mit einer klei­nen Anfra­ge befeu­ert wird, beob­ach­tet der Deut­sche Tier­schutz­bund mit Sor­ge. “Wir beob­ach­ten gera­de, dass Tier­nut­zer ver­su­chen, selbst mini­ma­le Ver­bes­se­run­gen bei der Über­ar­bei­tung des Tier­schutz­ge­set­zes abzu­wen­den. Ange­sichts des Staats­ziels Tier­schutz ist dies mehr als beschä­mend”, kom­men­tiert Prä­si­dent Schröder.


 

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